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Autor Thema: Bloß keinen Zivildienst  (Gelesen 2572 mal)
Anatol
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« am: 11. Januar 2010, 20:55:52 »

Hallo Leute,

habe ein sehr kompliziertes Anliegen und hoffe aufgrunddessen von euch ein paar Tipps erhalten zu können.
Werde im Oktober 23. Wurde im August 2007 T2 gemustert. Habe meinen Wehrdienst am 1.7.09 angetreten. Wurde aber
aufgrund meines KDV-Antrags am 22.7.09 entlassen. Habe ein FSJ im September begonnen, was ich im Oktober abbrach, weil ich 12 Tage am Stück schufften musste und
das für 2,30 Euro die Stunde, während die anderen Damen in der Küche dasselbe machten und 7,50 Euro erhielten.

Soweit so gut. Hab dann heute ein Schreiben erhalten, indem steht, dass ich zum 1.6 herangezogen werde und innerhalb von 2 Monaten eine Stelle suchen soll.
Gibt es Mittel das bis zum Oktober hinauszuzögern?

Zudem könnte ich mich eventuell ausmustern lassen. Habe beim Hörtest im Wehrdienst schlecht gehört. Auf dem Zettel stand dann "!!!NACHUNTERSUCHUNG ERFORDERLICH!!!".


Würde mich über Antworten freuen.
« Letzte Änderung: 7. März 2010, 05:13:32 von Anatol » Gespeichert
kakadu
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« Antworten #1 am: 12. Januar 2010, 16:42:16 »

Da du ein annerkannter Kriegsdienstverweigerer bist, kannst du dich nicht mehr Ausmustern/nachträglich als untauglich einstufen lassen.


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svennie
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« Antworten #2 am: 12. Januar 2010, 22:17:11 »

Da du ein annerkannter Kriegsdienstverweigerer bist, kannst du dich nicht mehr Ausmustern/nachträglich als untauglich einstufen lassen.

Und wo hast du diesen Unsinn her?

Es bietet sich an, eine ärztliche Untersuchung gem. § 39 (1) Nr. 1 Zivildienstgesetz zu beantragen.
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Anatol
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« Antworten #3 am: 14. Januar 2010, 02:43:50 »

Was meint ihr dazu, wenn ich mir eine Stelle zum 1.6.10 suche und eine Woche vorher meine KDV widerrufe? Dann würde mich die BW bestimmt nicht vor meinem 23. Geburtstag einziehen?
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sunknown
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« Antworten #4 am: 15. Januar 2010, 11:55:54 »

Was meint ihr dazu, wenn ich mir eine Stelle zum 1.6.10 suche und eine Woche vorher meine KDV widerrufe? Dann würde mich die BW bestimmt nicht vor meinem 23. Geburtstag einziehen?

nein, aber die bundeswehr würde dich dann bis zu deinem 25igsten geburtstag einberufen ;-). kdv widerruf nach dem 22igsten führt zu einer erhöhung des einberufbarkeitsalters auf 25.

du bist deswegen in einer eher schwierigen situation, auf zeit spielen ist eher nicht erfolgversprechend, da das BAZ mit hoher wahrscheinlichkeit eine einberufung vornehmen will und wird.

die erwähnte überprüfungsuntersuchung scheint mir der einzig gangbare weg zu sein. da das BAZ idR schwerer von der untauglichkeit zu überzeugen ist als das KWEA, solltest du die untersuchung sehr gut vorbereiten, event. anwaltliche hilfe nehmen.
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Anatol
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« Antworten #5 am: 7. März 2010, 05:12:45 »

So, am Montag werde ich meinen Antrag auf Nachmusterung abschicken. Was werden die wegen meinem Hörverlust unternehmen? Schicken sie mir eine Überweisung zum HNO-Arzt?
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svennie
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« Antworten #6 am: 7. März 2010, 20:42:10 »

Zudem könnte ich mich eventuell ausmustern lassen. Habe beim Hörtest im Wehrdienst schlecht gehört. Auf dem Zettel stand dann "!!!NACHUNTERSUCHUNG ERFORDERLICH!!!".

Auf was für einem Zettel?

So, am Montag werde ich meinen Antrag auf Nachmusterung abschicken.

Eine "Nachmusterung" gibt es nicht.

Was werden die wegen meinem Hörverlust unternehmen? Schicken sie mir eine Überweisung zum HNO-Arzt?

Wie stark ist denn der Hörverlust.
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Anatol
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« Antworten #7 am: 8. März 2010, 19:29:59 »

Der Zettel der Audiometrie nach meiner Einberufung. Also das Ergebnis des Härtest. Bei manchen Frequenzen schon im bereich 40 bis 50 Dezibel.

Irgendwo muss ich nochmal angehört werden?
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svennie
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« Antworten #8 am: 10. März 2010, 01:01:29 »

Irgendwo muss ich nochmal angehört werden?

Spätestens im Rahmen einer von dir zu beantragenden Überprüfungsuntersuchung müsste man sich nochmals um deine Ohren kümmern, eigentlich hätte sich dies aber auch bei der Einstellungsuntersuchung im Zivildienst aufgedrängt.
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Anatol
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« Antworten #9 am: 10. März 2010, 12:02:01 »

Vlt. lag das daran, dass ich FSJ und kein Zivildienst geleistet hab. Bin mal gespannt wo ich diesen Hörtest nochmal machen muss.
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svennie
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« Antworten #10 am: 10. März 2010, 15:02:40 »

Vlt. lag das daran, dass ich FSJ und kein Zivildienst geleistet hab.

Ganz sicher sogar, denn ein FSJ ist nicht an Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst gebunden.
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Anatol
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« Antworten #11 am: 18. März 2010, 16:20:23 »

Sodele^^ hab ein Schreiben erhalten, dass ich irgendwann zu einer Ärztin auf dem Gesundheitsamt gehen muss. Bin mal gespannt wann das ist und was da so ablaufen wird.
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Anatol
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« Antworten #12 am: 31. März 2010, 22:18:36 »

Es hat sich heut bestätigt, wie chaotisch und unorganisiert das BAZ ist. Ich musste zur Nachuntersuchung. Habe sie beantragt aufgrund meines Hörverlustes, das bei der Einberufung stattfand. Ansattdessen schickt das BAZ die uralten Musterungsunterlagen von 2007 und ordnet eine komplette Untersuchung an, ohne die Ergebnisse von der Einberufung zu schicken. Desweiteren wollte mir die Ärztin weis machen, Gradiation IV gäbe es nicht mehr und ich wäre evt. tauglich. Sie meinte für den Zivildienst reicht es, obwohl genau dieselben Kriterien gelten.

Gruß
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