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Autor Thema: Befreiung von Zivildienst mit 25. Jahren  (Gelesen 1230 mal)
lau
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« am: 27. Mai 2010, 12:26:52 »

Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin mittlerweile am verzweifeln, weil eine ganze Zukunft auf dem Spiel steht.

Person X wurde mit 18 mit T2 gemustert. Da noch keine Ausbildungsstelle gefunden war und die Schule vorbei war, stellte er einen KDV-Antrag. Dieser wurde anerkannt. Es folgt der Bescheid über die Heranziehung zum Zivildienst. Da Person X zu der Zeit mittlerweile eine Ausbildungsstelle hatte, konnte er sich auch erfolgreich zurückstellen, bis zu seinem 23. Lebensjahr. Direkt nach der Ausbildung ging er arbeiten und besuchte eine Abendschule (2 Jahre SOLLTE sie gehen, fürs Fachabi). Erneut hoffte er auf eine Zurückstellung und das BAZ teilte mit, dass Person X wieder zurückgestellt worden sei, aber erstmal nur für ein Jahr, um dann wieder auf eine Schulbescheinigung zu hoffen, um dann erneut um ein Jahr (also dann insg. 2 Jahre) zurückzustellen. Da aber Person X die Schule aus persönlichen Gründen nach einem Jahr bereits aufgibt, kann sie keine erneute Bescheinigung mehr an das BAZ schicken. Ruft dort also an und fragt nach, wie es aussieht, folgendes Szenario:

Person X musste zwar die Schule aufgeben, hat aber im selben Jahr für den WS 2010 die Aufnahme an einer Fachoberschule (diesmal Vollzeit, also keine Abendschule) bestätigt bekommen. Person X hoffte auf erneute Zurückstellung, damit er August 2010 die Schule starten kann, was jedoch das BAZ ablehnte, da Person X schon im Juli 2010 25 Jahre jung wird. Eine Zurückstellung könne nicht erfolgen, da laut BAZ "kein Härtefall vorliegt" und Person X bei Antragstellung auf Zurückstellung in dem Moment auch keine schulische Ausbildung hat (diese würde ja erst August anfangen).

Das Ende vom Lied ist, dass Person X bis zum 01.07.2010 die Frist hat, sich eine Zivildienststelle zu suchen (dieser Bescheid kam schon schriftlich) oder es würde eine vom BAZ aufgedrückt.

Nun dachte sich Person X, da müsste es doch irgendeine Möglichkeit geben, dies zu umgehen und rief wieder beim BAZ an und bat um Fristverlängerung über den Momnat Juli hinaus und ihre Ansprechperson dort sagte:

"Eine Fristverlängerung zur Heranziehung zum Zivildienst ist nicht möglich, da sie ab dem 13. Juli 25. Jahre werden und somit dann nicht mehr eingezogen werden können. Deshalb haben sie auch die Frist bis zum 01. Juli bekommen, um sich eine Zivildienststelle zu suchen, wenn sie das NICHT TUN!!!, dann werden wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten."

Nach langem hin und her und sympatisierversuchen der Person X mit der Dame am Telefon, hieß es:

"Aber ok, ich kann Ihnen eins sagen. Wir haben zur Zeit einen Mangel an Zivildienststellen und es könnte sein, dass sie keinen Vorschlag von uns bekommen und da wir nur bis zum 01. Juli Zeit haben Ihnen einen zu schicken, könnnte es sein, dass wir die Frist nicht einhalten können, da wir eben keine Stellen finden können, und sie müssten kein Zivildienst machen"   !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Person X fragt nochmal am Telefon, ob das so gemeint war, wie die Dame es sagte (mit ner Art Zwinker Zwinker am Hörer), also es KÖNNTE ja sein, dass wir keine Stellen haben! Zwinkernd


Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Kann Person X darauf hoffen, dass die Dame das wirklich so meinte und wirklich keinen Brief schicken wird oder hält sie die Person nur hin und will Zeit schinden.

Kann Person X davon ausgehen, dass wenn er keine Stelle sucht, dass auch kein Bescheid kommen wird?
Was kann Person X tun, wenn dieser Bescheid kommt. Immer noch einen Verzeicht auf KDV Anerkennung stellen, um Zeit zu schinden und mit 25. raus zu kommen?


Ich danke euch schonmal für eure Antworten!
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svennie
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« Antworten #1 am: 27. Mai 2010, 14:37:33 »

...
Person X hoffte auf erneute Zurückstellung, damit er August 2010 die Schule starten kann, was jedoch das BAZ ablehnte, da Person X schon im Juli 2010 25 Jahre jung wird.

Das ist kein Argument.

Eine Zurückstellung könne nicht erfolgen, da laut BAZ "kein Härtefall vorliegt" und Person X bei Antragstellung auf Zurückstellung in dem Moment auch keine schulische Ausbildung hat (diese würde ja erst August anfangen).

Das ist ein Argument, sogar ein zulässiges.

Das Ende vom Lied ist, dass Person X bis zum 01.07.2010 die Frist hat, sich eine Zivildienststelle zu suchen (dieser Bescheid kam schon schriftlich) oder es würde eine vom BAZ aufgedrückt.

Genau das war zu erwarten, und zwar schon in dem Moment, als der KDV-Antrag gestellt wurde.

Nun dachte sich Person X, da müsste es doch irgendeine Möglichkeit geben, dies zu umgehen und rief wieder beim BAZ an und bat um Fristverlängerung über den Momnat Juli hinaus und ihre Ansprechperson dort sagte:

"Eine Fristverlängerung zur Heranziehung zum Zivildienst ist nicht möglich, da sie ab dem 13. Juli 25. Jahre werden und somit dann nicht mehr eingezogen werden können. Deshalb haben sie auch die Frist bis zum 01. Juli bekommen, um sich eine Zivildienststelle zu suchen, wenn sie das NICHT TUN!!!, dann werden wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten."

Das ist sogar noch ein nettes Entgegenkommen der Behörde, rein formal könnte man dir auch einfach eine Einberufung schicken.

"Aber ok, ich kann Ihnen eins sagen. Wir haben zur Zeit einen Mangel an Zivildienststellen und es könnte sein, dass sie keinen Vorschlag von uns bekommen und da wir nur bis zum 01. Juli Zeit haben Ihnen einen zu schicken, könnnte es sein, dass wir die Frist nicht einhalten können, da wir eben keine Stellen finden können, und sie müssten kein Zivildienst machen"   !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Passiert immer wieder mal, lag aber nicht an deinen "Sympathieversuchen" oder an den vielen Ausrufezeichen, sondern daran, dass die Anzahl der Einberufungen mehr oder weniger - aufgrund vieler Faktoren - vorgegeben ist. Je mehr Zivildienstpflichtige sich selbst eine Stelle suchen, desto besser für diejenigen, die es nicht tun. Vor einigen Jahren wurde mal über den Zeitraum eines ganzen Jahres überhaupt niemand zum Zividienst einberufen, der sich keine Stelle selbst gesucht hat. Zählen sollte man darauf aber nicht.

Person X fragt nochmal am Telefon, ob das so gemeint war, wie die Dame es sagte (mit ner Art Zwinker Zwinker am Hörer), also es KÖNNTE ja sein, dass wir keine Stellen haben! Zwinkernd

Ja, und nun!?

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.

Im Zweifel überhaupt nichts, lösen kannst du das Problem aber ganz anders.

Kann Person X darauf hoffen, dass die Dame das wirklich so meinte und wirklich keinen Brief schicken wird oder hält sie die Person nur hin und will Zeit schinden.

Das weißt du hinterher.

Kann Person X davon ausgehen, dass wenn er keine Stelle sucht, dass auch kein Bescheid kommen wird?

Kann passieren, muss aber nicht.

Was kann Person X tun, wenn dieser Bescheid kommt. Immer noch einen Verzeicht auf KDV Anerkennung stellen,

Einen Verzicht kann man nicht "stellen" sondern erklären.

um Zeit zu schinden und mit 25. raus zu kommen?

Man macht das nicht um Zeit zu schinden, sondern man erklärt den Verzicht zu einem Zeitpunkt zu dem es dem Kreiswehrersatzamt nicht mehr möglich ist, trotzdem noch eine Einberufung zum Grundwehrdienst unter Einhaltung der Ladungsfrist von 4 Wochen zu verschicken.

Es sollte klar sein, was zu tun ist. Erstmal die Frist des BAZ bis zum letzten Tag ausschöpfen. Dann könnte man eine ärztliche Untersuchung beantragen um damit erstmal eine Einberufung zu verhindern. Wenn dann noch eine Einberufung kommt (dürfte knapp werden), dann prüfen, ob diese rechtzeitig zugestellt wurde und dann entweder über einen Widerspruch die Aufhebung erreichen und / oder zu einem geeigneten Zeitpunkt den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erklären.
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lau
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« Antworten #2 am: 30. Mai 2010, 13:09:39 »

hallo,

funktioniert so wie du das erklärt hast denn wirklich?

wo müsste er die ärztliche überprüfung beantragen? beim baz? oder zu nem hausarzt gehen und sich "krank" schreiben lassen?

ab wann gilt die frist für das kreiswehrersatzamt von 4 wochen?

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svennie
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« Antworten #3 am: 30. Mai 2010, 15:32:53 »

funktioniert so wie du das erklärt hast denn wirklich?

ja.

wo müsste er die ärztliche überprüfung beantragen? beim baz?

ja.

oder zu nem hausarzt gehen und sich "krank" schreiben lassen?

Das hat alles mit krankschreiben nichts zu tun.

ab wann gilt die frist für das kreiswehrersatzamt von 4 wochen?

Die Frist gilt zwischen dem DIenstbeginn und der Zustellung des Einberufungsbescheides. Rein organisatorisch liegt der Dienstbeginn (derzeit) immer an einem Quartalsanfang.
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lau
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« Antworten #4 am: 9. Juni 2010, 17:35:51 »

danke für die antworten.

eine sache ist mir dennoch nicht ganz klar. vom BAZ aus hieß es am Telefon, dass Person A davon ausgehen kann, dass sie kein Zivildienst leisten muss, wenn bis zum 01.07.2010 kein Bescheid (schriftlich) kommt. Stimmt dies so oder gilt diese Frist nur für Person A? Sprich, gilt diese angegebene Frist auch für das BAZ, so dass sie bis dahin eine Einberufung zu einem heimatfremden Zivildienstplatz schicken muss? Wenn also bis zum 01.07. nichts kommt, kann dann Person A davon ausgehen, dass es sich nun doch für sie erledigt hat mit dem Zivildienst?

Gruß
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« Antworten #5 am: 9. Juni 2010, 19:37:06 »

danke für die antworten.

eine sache ist mir dennoch nicht ganz klar. vom BAZ aus hieß es am Telefon, dass Person A davon ausgehen kann, dass sie kein Zivildienst leisten muss, wenn bis zum 01.07.2010 kein Bescheid (schriftlich) kommt.

Es muss eine Einebrufung 4 Wochen vor Diensteintritt erfolgen (Ladungsfrist). Der Zivildienst kann - zumindest theoretisch - an jedem beliebigen Tag beginnen. Natürlich muss der Dienst vor dem 25. Geburtstag beginnen.

Stimmt dies so oder gilt diese Frist nur für Person A?

Huch

Sprich, gilt diese angegebene Frist auch für das BAZ, so dass sie bis dahin eine Einberufung zu einem heimatfremden Zivildienstplatz schicken muss? Wenn also bis zum 01.07. nichts kommt, kann dann Person A davon ausgehen, dass es sich nun doch für sie erledigt hat mit dem Zivildienst?

Das muss bis 4 Wochen vor dem vorgesehenen Diensteintritt geschehen.
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lau
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« Antworten #6 am: 23. Juni 2010, 14:12:12 »

Hallo,

ich möchte hier noch einmal das Schreiben, dass Person A erhalten hat, reinposten, da ich noch immer unsicher bin - auch nach den hier abgegebenen Antworten - wie es nun um den Zivildienst steht.

Das Schreiben:

"
Sehr geehrter ***********,

mit Schreiben vom 06.11.2009 wurde Ihnen die Heranziehung zum Zivildienst zum 01.07.2010 angekündigt.

Da Sie bis heute auf diese Einberufungsankündigung nicht reagiert haben, mir insbesondere keine Diensstelle benannt haben, bei der Sie Ihren Zivildienst möglicherweise heimatnah ableisten können, gehe ich davon aus, dass Sie gegen eine heimatferne Einberufung keine Einwände haben.

Da Sie nach Aktenlage verfügbar und somit kurzfristig einberufbar sind, gebe ich Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, mir spätestens bis zum 02.03.2010 eine Einverständniserklärung einer von Ihnen gewünschten Einsatzstelle vorzulegen.

Können Sie selbst keine Stelle finden, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der Frist mit dem Bundesamt in Verbindung.

Sollten Sie auf dieses Schreiben wiederum nicht antworten, so erfolgt Ihre Einberufung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dienstlichem Bedarf, wobei Sie dann auch mit einer Zuweisung zu einer heimatfernen Dieststelle rechnen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
"


Die Frist vom 02.03.2010 ist längst vorbei und Person A hat bis heute kein Schreiben mit der von ihr bevorzugten Zivildienststelle gemacht. Jedoch heißt es, dass Person A ab dem 01.07.2010 Zivildienst machen muss.

Bis dahin ist es noch eine Woche, und bis heute kam kein Schreiben vom BAZ für einen heimatfernen Zivildienstplatz.

Wovon kann Person A ausgehen? Was könnte noch passieren?

Vorallem. Gilt diese sogenannte (hier auch in den Antworten angegebene) "Ladungsfrist" für das BAZ bis zum 01.07.2010 oder ist damit was anderes gemeint.

Am 13.07.2010 wird Person A 25. Kann zwischen dem 01.07.2010 und dem 13.07.2010 (in diesen 12 Tagen) noch irgendwas kommen?

Oder kann es sein, dass das BAZ Person A vergessen hat?
Laut Person A hieß es am Telefon, es herrsche ein Mangel an Zivildienstplätzen, deshalb könne es sein, dass kein Vorschlag seitens des BAZ kommt.


Ich wäre dankbar, wenn mich jemand aufklären könnte und bedanke mich vorab schonmal recht herzlich.
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« Antworten #7 am: 23. Juni 2010, 14:48:13 »

Die Frist vom 02.03.2010 ist längst vorbei und Person A hat bis heute kein Schreiben mit der von ihr bevorzugten Zivildienststelle gemacht. Jedoch heißt es, dass Person A ab dem 01.07.2010 Zivildienst machen muss.

Das Schreiben ist (rechtlich gesehen) nahezu bedeutungslos. Das BAZ teilt lediglich mit, was es in Zukunft beabsichtigt zu tun. Gleichzeitig macht das BAZ vom "negativen Heranziehungsermessen" gebrauch, es teilt dir also (mehr oder weniger) verbindlich mit, bis wann keine Einebrufung erfolgt und hebt diese Entscheidung (jedenfalls sinngemäß) im letzten Absatz wieder auf.

Bis dahin ist es noch eine Woche, und bis heute kam kein Schreiben vom BAZ für einen heimatfernen Zivildienstplatz.

Wovon kann Person A ausgehen? Was könnte noch passieren?

Es kann eine Einebrufung mit eienr Ladungsfrist von 4 Wochen zu jedem beliebeigen Termin vor dem 25. Geburtstag erfolgen.

Vorallem. Gilt diese sogenannte (hier auch in den Antworten angegebene) "Ladungsfrist" für das BAZ bis zum 01.07.2010 oder ist damit was anderes gemeint.

Die Ladungsfrist ist die Frist zwischen dem Einberufungsbescheid und dem tatsächlichen Dienstbeginn. Diese Frist beträgt 4 Wochen.

Am 13.07.2010 wird Person A 25. Kann zwischen dem 01.07.2010 und dem 13.07.2010 (in diesen 12 Tagen) noch irgendwas kommen?

Da passiert nichts mehr.

Oder kann es sein, dass das BAZ Person A vergessen hat?

Nein, das BAZ vergisst nicht.

Laut Person A hieß es am Telefon, es herrsche ein Mangel an Zivildienstplätzen, deshalb könne es sein, dass kein Vorschlag seitens des BAZ kommt.

Es gibt keinen Mangel an Zivildienstplätzen.

Es gibt derzeit rd. 109.000 Zivildienstplätze und 40.600 Zivildienstleistende.

http://www.zivildienst.de/Content/de/DasBAZ/Presse/Statistikangebot/Aktuell__ZDP__ZDS,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Aktuell_ZDP_ZDS

http://www.zivildienst.de/Content/de/DasBAZ/Presse/Statistikangebot/Aktuell__ZDL__Einberufungen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Aktuell_ZDL_Einberufungen

Du kannst davon ausgehen, dass das BAZ dich - aus welchem Grund auch immer - nicht einberufen will. Das kann fianzielle Gründe, organisatorische Gründe etc. haben, es kann auch - ausnahmsweise - ein Versehen sein. Jedenfalls wird es unmöglich sein, den wahren Grund zu erfahren.

Es gibt derzeit Umstrukturierungen im Amt, die Zivildienstgruppen (Außenstellen des Amtes) haben jetzt weniger Aufgaben als früher.
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« Antworten #8 am: 23. Juni 2010, 15:31:41 »

Zitat
Du kannst davon ausgehen, dass das BAZ dich - aus welchem Grund auch immer - nicht einberufen will. Das kann fianzielle Gründe, organisatorische Gründe etc. haben, es kann auch - ausnahmsweise - ein Versehen sein. Jedenfalls wird es unmöglich sein, den wahren Grund zu erfahren.

Bist du dir sicher? Ist das so, weil das die Erfahrung gezeigt hat oder denkst du, es könnte nichts mehr kommen? Ich frage nur, weil von dieser Sache sehr viel abhängt, ich muss für die kommenden Wochen eine Entscheidung für mich treffen, die meine ganze Zukunft verändern wird und hier ist der Zivildienst ein riesen Hindernis. Mit dem Wissen, dass nichts mehr kommen würde, würde ich um ne Tonne entlastet werden.

Die Heranziehung zum Zivildienst zum 01.07.2010 sah ich als Einberufung. So ist es also nicht? Die Einberufung ist also erst das Schreiben, in dem steht wo und wann ich tatsächlich anfangen werde? Ich dachte, die Ladungsfrist von 4 Wochen ist in einer Woche rum, da sie somit am 01.06.2010 (also 4 Wochen bis 01.07.2010) angefangen hatte.

Heißt also, ich könnte noch theoretisch bis zum 13.07.2010 (oder halt 12.07.2010) einberufen werden. Wie wahrscheinlich ist das? Was haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, wie war es bei Anderen, die in so einer Situation waren.

Kann ich getrost die Zivildienst Sache aus dem Kopf löschen und meine Entscheidungen endlich unabhängig für meine Zukunft treffen? Ist die Sache also sicher?!


Vielen Dank für die Antworten.
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svennie
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« Antworten #9 am: 23. Juni 2010, 16:05:09 »

Bist du dir sicher?

Sichere Antworten gibt es für Geld beim Anwalt.

Ist das so, weil das die Erfahrung gezeigt hat oder denkst du, es könnte nichts mehr kommen?

Was soll denn da kommen? Eine rechtswidrige Einberufung ohne EInhaltung der Ladungsfrist zum Dienstantritt?

Ich frage nur, weil von dieser Sache sehr viel abhängt, ich muss für die kommenden Wochen eine Entscheidung für mich treffen, die meine ganze Zukunft verändern wird und hier ist der Zivildienst ein riesen Hindernis.

Na selbst wenn eine Einberufung kommen würde, weil du etwa erst im August 25 wirst, dann verzichtest du eben auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Sache ist gegessen.

Mit dem Wissen, dass nichts mehr kommen würde, würde ich um ne Tonne entlastet werden.

Dann fühle dich entlastet.

Die Heranziehung zum Zivildienst zum 01.07.2010 sah ich als Einberufung. So ist es also nicht?

Es ist weder eine "Heranziehung" noch eine Einberufung.

Die Einberufung ist also erst das Schreiben, in dem steht wo und wann ich tatsächlich anfangen werde?

ja.

Ich dachte, die Ladungsfrist von 4 Wochen ist in einer Woche rum, da sie somit am 01.06.2010 (also 4 Wochen bis 01.07.2010) angefangen hatte.

Ich weiß nichts was du da rechnest. Die Ladungsfrist wäre 1. Juli minus 4 Wochen.

Heißt also, ich könnte noch theoretisch bis zum 13.07.2010 (oder halt 12.07.2010) einberufen werden.

Nein, bis dahin sind es keine 4 Wochen mehr.

Wie wahrscheinlich ist das?

Ausgeschlossen. Es sei denn das BAZ macht einen Fehler, den es dann im Widerspruchsverfahren durch Aufhebung des Bescheids korrigiert.

Was haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, wie war es bei Anderen, die in so einer Situation waren.

"Die Anderen" verstehen, wann sich das Thema erledigt hat. Für dich hat sich das Thema erledigt.

Kann ich getrost die Zivildienst Sache aus dem Kopf löschen und meine Entscheidungen endlich unabhängig für meine Zukunft treffen? Ist die Sache also sicher?!

ja.
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« Antworten #10 am: 23. Juni 2010, 23:44:32 »

Dann bedanke ich mich recht herzlich für all die Hilfe und Antworten. Es hat mir sehr geholfen.

Ich wünsche allen einen schönen Sommer und viel Glück bei ihren Angelegenheiten hier.


Gruß
lau
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