Gibt es eine Möglichkeit die Einberufung zu verhindern?
Das Problem ist, dass eine EInberufung nur angekündigt werden muss, wenn zwischen der letzten musterungsärztlichen Untersuchung und der Einberufung mindestens 2 Jahre liegen.
Angenommen, zum 1.10. kommt keine Einberufung, dann sollte Anfang bis Mitte Oktober ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt werden, dann muss das KWEA nänmlich erstmal die Utnersuchung abwarten.
In der Praxis sieht es so aus, dass auch im Widerspruchsverfahren keine Einberufung erfolgt, eine Einberufung im Widerspruchsverfahren wäre aber zulässig.
Ich bin derzeit Berufstätig und im Betrieb stark eingespannt. Eine "Unabkömmlichkeitserklärung" seitens Betrieb wird es aber nicht geben, da die Firma zu groß ist und hier keine Anträge stellt.
Eine "Unabkömmlichkeitserklärung" kann macht auch keinen Sinn, allenfalls ein Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit. Ein solcher Antrag würde aber dein Problem nicht lösen.