Vielen Dank!
Aber eine öffentliche Zustellung des Einberufungsbescheides ist doch nur dann eine Möglichkeit für´s KWEA, wenn davon auszugehen ist, dass sich der Empfänger in Deutschland befindet? oder nicht...

Oder nicht.
Weiteres kannst du § 10 Verwaltungszustellungsgesetz entnehmen.
und wenn ich bei der Abmeldung meines Wohnsitzes ankreuze, dass ich die übergabe meiner Post durch meine Eltern NICHT wünsche?
Ich bezweifle einfach mal, dass es ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen gibt, eine Zustellung an die Eltern wäre aber ohnehin unwirksam.
gibt es überhaupt Fälle in denen ein Wehrpflichtiger durch eine öffentliche Zustellung einberufen wurde?
Das solltest du mal Benjamin Stebner aus Balingen fragen, jedenfalls hat das BAZ Post für ihn:
LinkWie wahrscheinlich eine Einberufung ist, lässt sich natürlich schlecht beurteilen. Erfolgt sie aber wirksam, dann ist die Kacke am dampfen.
Aber was wäre die Strafe für mich , wenn ich nach einem Jahr im Ausland zurück nach Deutschland kommen würde und mich hier wieder anmelde ohne erfolgreich einberufen worden zu sein?

Vielleicht ein böser Blick des zuständigen Sachbearbeiters im Kreiswehrersatzamt.
Bei Erreichen der Heranziehungsgrenze während des ungenehmigten Auslandsaufenthaltes erhöht sich diese dann bis zum 25. Geburtstag. Mehr passiert nicht mehr.
Und wie erfährt man überhaupt dass man einberufen worden ist, obwohl man seinen Wohnsitz in Deutschland ohne Zieladresse abgemeldet hat?
Durch einen regelmäßigen Blick auf den Schaukasten in dem Rathaus deines letzten inländischen Wohnortes.