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Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

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Autor Thema: Auslandsaufenthalt  (Gelesen 1243 mal)
ausland90
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Beiträge: 2


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« am: 21. Juli 2010, 15:42:45 »

Hallo Leute,

hab ein kleines Problem.hab grad mein Abi fertig  (bin 20 Jahre), und stehe kurz vor einem einjährigen Auslandsaufenthalt.

Die Sache ist aber, dass ich ( nachdem schon alles mit dem Ausland klar war ) ein Musterungsbescheid erhielt, dem folgte und t2 gemustert wurde.
Hab noch kein Einberufungsbescheid erhalten oder ähnliches. Jegliche Versuche einer Zurückstellung würden bei mir am Grund und an der Zeit scheitern, da ich schon sehr bald einfach zum arbeiten und Sprache lernen in Ausland(außerhalb Europas) gehen möchte.

Nun meine Frage: Welchen Vergehens mache ich mich strafbar, wenn ich unerlaubt ins Ausland gehe und mein Wohnsitzt in Deutschland abmelde und somit keine Einberufungsbescheide erhalte (nicht zustellbar, weil unbekannt verzogen). Welche Strafe käme dann auf mich zu? Würde ich Probleme bei der Einreise nach Deutschland bekommen?

liebe Grüße und vielen herzlichen Dank im voraus
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 21. Juli 2010, 18:34:50 »

Nun meine Frage: Welchen Vergehens mache ich mich strafbar, wenn ich unerlaubt ins Ausland gehe und mein Wohnsitzt in Deutschland abmelde und somit keine Einberufungsbescheide erhalte (nicht zustellbar, weil unbekannt verzogen).

Was macht dich so sicher, dass der Einberufungsbescheid nicht trotzdem wirksam zugestellt werden kann? Das Zauberwort nennt sich "öffentliche Zustellung".

Welche Strafe käme dann auf mich zu?

Angenommen das KWEA beruft dich wirksam zum Grundwehrdienst ein, dann wäre die denkbare Höchststrafe 5 Jahre Haft.
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ausland90
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 21. Juli 2010, 22:59:38 »

Vielen Dank!
Aber eine öffentliche Zustellung des Einberufungsbescheides ist doch nur dann eine Möglichkeit für´s KWEA, wenn davon auszugehen ist, dass sich der Empfänger in Deutschland befindet? oder nicht... Unentschlossen
und wenn ich bei der Abmeldung meines Wohnsitzes ankreuze, dass ich die übergabe meiner Post durch meine Eltern NICHT wünsche?

gibt es überhaupt Fälle in denen ein Wehrpflichtiger durch eine öffentliche Zustellung einberufen wurde?

Aber was wäre die Strafe für mich , wenn ich nach einem Jahr im Ausland zurück nach Deutschland kommen würde und mich hier wieder anmelde ohne erfolgreich einberufen worden zu sein?Huch Und wie erfährt man überhaupt dass man einberufen worden ist, obwohl man seinen Wohnsitz in Deutschland ohne Zieladresse abgemeldet hat?


Danke schön und Verzeihung für die vielen Fragen, bin grad etwas verzweifelt  Traurig.......
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 22. Juli 2010, 00:10:35 »

Vielen Dank!
Aber eine öffentliche Zustellung des Einberufungsbescheides ist doch nur dann eine Möglichkeit für´s KWEA, wenn davon auszugehen ist, dass sich der Empfänger in Deutschland befindet? oder nicht... Unentschlossen

Oder nicht.

Weiteres kannst du § 10 Verwaltungszustellungsgesetz entnehmen.

und wenn ich bei der Abmeldung meines Wohnsitzes ankreuze, dass ich die übergabe meiner Post durch meine Eltern NICHT wünsche?

Ich bezweifle einfach mal, dass es ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen gibt, eine Zustellung an die Eltern wäre aber ohnehin unwirksam.

gibt es überhaupt Fälle in denen ein Wehrpflichtiger durch eine öffentliche Zustellung einberufen wurde?

Das solltest du mal Benjamin Stebner aus Balingen fragen, jedenfalls hat das BAZ Post für ihn: Link

Wie wahrscheinlich eine Einberufung ist, lässt sich natürlich schlecht beurteilen. Erfolgt sie aber wirksam, dann ist die Kacke am dampfen.

Aber was wäre die Strafe für mich , wenn ich nach einem Jahr im Ausland zurück nach Deutschland kommen würde und mich hier wieder anmelde ohne erfolgreich einberufen worden zu sein?Huch

Vielleicht ein böser Blick des zuständigen Sachbearbeiters im Kreiswehrersatzamt.

Bei Erreichen der Heranziehungsgrenze während des ungenehmigten Auslandsaufenthaltes erhöht sich diese dann bis zum 25. Geburtstag. Mehr passiert nicht mehr.

Und wie erfährt man überhaupt dass man einberufen worden ist, obwohl man seinen Wohnsitz in Deutschland ohne Zieladresse abgemeldet hat?

Durch einen regelmäßigen Blick auf den Schaukasten in dem Rathaus deines letzten inländischen Wohnortes.
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