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Autor Thema: Ausfallbenachrichtigung-->aufschiebende Wirkung?  (Gelesen 2460 mal)
Rezer
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« am: 13. November 2007, 19:25:54 »

Hallo,
habe schön öfters gelesen, dass man bei der Einberufung theoretisch noch aufschiebende Wirkung hat, wenn man den KDV Antrag persänlich beim KWEA abgibt. (ein Einschreiben gilt ja erst ab dem 3. Tag als zugestellt).

Nun habe ich aber schon auf einigen älteren Seiten gelesen, dass dies bei der Ausfallbenachrichtigung (die Nachricht dass man als Ersatz einberufen werden kann) nicht der Fall ist?!

Ist das korrekt? Die Ausfallbenachrichtigung kommt ja als normaler Brief oder Einschreiben, da müsstes es doch dann normal wie bei der normalen Einberufung sein, oder?
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. November 2007, 23:47:19 »

Ist das korrekt?

Ja

-> http://bundesrecht.juris.de/kdvg_2003/__3.html

(Absatz 2 Satz 2)

Die Ausfallbenachrichtigung kommt ja als normaler Brief oder Einschreiben, da müsstes es doch dann normal wie bei der normalen Einberufung sein, oder?

theoretisch ja, es handelt sich aber insgesamt lediglich um eine Zustellfiktion, das KWEA kann also in jedem Fall versuchen den Beweis zu führen, dass der Einberufungsbescheid bzw. die Benachrichtung als Ersatz für Ausfälle vor eingang des KDV-Antrages zugestellt wurde.

Es ist aber insgesamt schwer vorstellbar, dass das KWEA jemanden der vorbenachrichtigt noch einberuft, wenn er zwischenzeitlich einen KDV-Antrag gestellt hat weil das BAZ über solche Anträge sehr kurzfristig entscheidet und der Wehrpflichtige dann in aller Regel trotzdem (eben wegen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) seinen Dienst nicht antreten braucht oder auch sehr kurz nach Dienstantritt wieder entlassen wird.

Anders mag es aussehen, wenn man sehr nah an der Altersgrenze liegt.
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Rezer
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« Antworten #2 am: 14. November 2007, 00:08:37 »

Zitat
theoretisch ja, es handelt sich aber insgesamt lediglich um eine Zustellfiktion, das KWEA kann also in jedem Fall versuchen den Beweis zu führen, dass der Einberufungsbescheid bzw. die Benachrichtung als Ersatz für Ausfälle vor eingang des KDV-Antrages zugestellt wurde.

Also kann man diese Methode auch bei einer normalen Einberufung nicht mehr anwenden? Oder macht sich das KWEA i.d.R. nicht die Arbeit das Einschreiben genauer rückzuverfolgen?

Die Ausfallbenachrichtigung kommt ja normal als normaler Brief, da funktioniert eine Rückverfolgung ja nicht. Das KWEA sollte also schlecht einen Beweis finden können. In diesem Fall könnte man doch auch die aufschiebende Wirkung bei der Ausfallbenachrichtigung erhalten?

Weil wenn diese Methode auch bei der normalen Einberufung nicht mehr funktioniert, dann müsste man ja im KDV-Antrag irgendswie begründen, warum man erst NACH der Einberufung verweigert.
Bisher hatte ich angenommen, dass man auf diese Frage einfach sagen kann:"Der Antrag wurde vor der Einberufung gestellt." (Natürlich sagt man dies erst, wenn eine Rückfrage kommt, nicht direkt bei Abgabe des KDV Antrages Zwinkernd)

Aber das scheint ja nun nicht mehr zu klappen?

Edit: Das ganze hier ist nur ne theoretische Frage Smiley
Wie sieht eigentlich diese Ausfallbenachrichtigung aus? Steht dort ein Datum wann der Ersatz beginnen kann? Und wenn man nicht als Ersatz einberufen wird, erhält man dann nochmals eine neue normale Einberufung? Oder beinhaltet die Ausfallbenachrichtigung auch bereits eine normale Einberufung.

Denn wenn nochmal getrennt eine Einberufung kommen würde, dann könnte man ja dort aufschiebende Wirkung erzielen (wenn möglich).
Wobei mir nun einfällt, dass es ja eigentlich dann keinen Sinn mehr macht, da der KDV Antrag ja schon gestellt wurde....!?

Die Frage ist halt nur, ob dieser "Trick" mit der persöhnlichen Abgabe beim KWEA des KDV Antrages am Tag der Zustellung der Einberufung überhaupt noch funktioniert?

Auf der Seite von der Zentralstelle KDV (Nulldienst), steht sogar, dass das mit der aufschiebenden Wirkung sogar bei der Ausfallbenachrichtigung funktionieren würde, bei der normalen Einberufung wohl sowieso...?

Zitat
Wenn der Einberufungsbescheid (oder die Benachrichtigung, dass man als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden soll) kommt und der Wehrpflichtige schnell ist, kann er - obwohl er den Einberufungsbescheid oder die Ausfallsbenachrichtigung schon in Händen hält - in vielen Fällen dennoch erreichen, dass sein KDV-Antrag aufschiebende Wirkung gegenüber der Einberufung zur Bundeswehr hat. Wie kommt das?

Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als Einschreiben. Dieses gilt erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und Feiertage). Das gilt auch für normale Briefe - so wird die Ausfallsbenachrichtigung verschickt. Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des Donnerstags, also Donnerstagnacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der Einberufungsbescheid schon am Dienstag ankommt - und das wird die Regel sein. Wird ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr beim Kreiswehrersatzamt persönlich abgegeben (am besten in den Dienststunden, notfalls auch mit Zeugen in den Briefkasten des Amtes einwerfen), ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der Einberufungsbescheid (rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Man kann den KDV-Antrag auch per Fax senden und das Sendeprotokoll aufzubewahren.


Stand: 07/2007

Tja, was nun?
Laut der zentralstelle KDV kann man die aufschiebende Wirkung bei beiden Einberufungsarten erhalten...?
« Letzte Änderung: 14. November 2007, 08:14:38 von Rezer » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 14. November 2007, 11:16:14 »

Also kann man diese Methode auch bei einer normalen Einberufung nicht mehr anwenden?

Das hab ich nicht behauptet.

Oder macht sich das KWEA i.d.R. nicht die Arbeit das Einschreiben genauer rückzuverfolgen?

In der Regel macht sich das KWEA die Arbeit nicht.

Die Ausfallbenachrichtigung kommt ja normal als normaler Brief, da funktioniert eine Rückverfolgung ja nicht. Das KWEA sollte also schlecht einen Beweis finden können. In diesem Fall könnte man doch auch die aufschiebende Wirkung bei der Ausfallbenachrichtigung erhalten?

ja, nur ist dies in aller Regel nicht notwendig, da über den KDV-Antrag in der Regel schneller entschieden wird als es zum Dienstantritt kommen würde.

Weil wenn diese Methode auch bei der normalen Einberufung nicht mehr funktioniert, dann müsste man ja im KDV-Antrag irgendswie begründen, warum man erst NACH der Einberufung verweigert.

 Huch

Du wirst in jedem Fall (jedenfalls nach Meinung des BAZ) darauf eingehen müssen, warum du den Antrag erst zu diesem Zeitpunkt und nicht frühe stellst. Ich halte dieses Vorgehen nicht (mehr) durch das Gesetz gedeckt weil die Anforderungen an die Begründung der Gewissensentscheidung viel niedriger sind als früher.

Bisher hatte ich angenommen, dass man auf diese Frage einfach sagen kann:"Der Antrag wurde vor der Einberufung gestellt." (Natürlich sagt man dies erst, wenn eine Rückfrage kommt, nicht direkt bei Abgabe des KDV Antrages Zwinkernd)

Stellt sich immer noch die Frage, warum du den Antrag so spät und nicht zeitnah im Zusammenhang mit der Musterung gestellt hast.

Wie sieht eigentlich diese Ausfallbenachrichtigung aus? Steht dort ein Datum wann der Ersatz beginnen kann?

Es ist ein konkretes Dienstantrittsdatum genannt für das man als Ersatz für Ausfälle vorgesehen ist.

Und wenn man nicht als Ersatz einberufen wird, erhält man dann nochmals eine neue normale Einberufung? Oder beinhaltet die Ausfallbenachrichtigung auch bereits eine normale Einberufung.

nein es ist keine Einberufung. Es kommt entweder eine Einberufung zu dem genannten Dienstantrittsdatum oder später zu einem späteren Datum oder eben überhaupt keine Einberufung.

Denn wenn nochmal getrennt eine Einberufung kommen würde, dann könnte man ja dort aufschiebende Wirkung erzielen (wenn möglich).

Zwischen Zustellung der Einberufung und dem Dienstantritt liegen Tage. Wie willst du deinen Anspruch in der Praxis durchsetzen wenn die Behörde anderer Meinung ist?

Wobei mir nun einfällt, dass es ja eigentlich dann keinen Sinn mehr macht, da der KDV Antrag ja schon gestellt wurde....!?

ach...

Die Frage ist halt nur, ob dieser "Trick" mit der persöhnlichen Abgabe beim KWEA des KDV Antrages am Tag der Zustellung der Einberufung überhaupt noch funktioniert?

Natürlich funktioniert er, es ist streng genommen nicht mal ein Trick sondern die logische Folge daraus, dass bei der Zustellung des Einschreibens nirgends eine Uhrzeit notiert wird.

Auf der Seite von der Zentralstelle KDV (Nulldienst), steht sogar, dass das mit der aufschiebenden Wirkung sogar bei der Ausfallbenachrichtigung funktionieren würde, bei der normalen Einberufung wohl sowieso...?

Ich fürchte irgendwie, diese Seite stammt nicht wirklich von der Zentralstelle KDV sondern ist ein Gemeinschaftswerk verschiedener Organisationen.


Tja, was nun?

Es gilt nicht das, was irgendeine Organisation behauptet, sondern das was im Gesetz steht, hier im Verwaltungszustellungsgesetz. Es handelt sich (und das war nie anders) um eine Zustellfiktion die - von beiden Seiten - widerlegt werden kann.
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Rezer
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« Antworten #4 am: 14. November 2007, 12:46:24 »

Zitat
In der Regel macht sich das KWEA die Arbeit nicht.
Falls sich das KWEA die Mühe doch mal machen sollte, und eine Nachverfolgung bei der Post beatragt, kann man dann (mit Erfolg) aufschiebende Wirkung beim gericht beantragen? Oder bringt das dann auch nichts mehr?
Bei Paketverfolgung wird ja die genaue Uhrzeit der Auslieferung festgehalten, bei einem Einschreiben ist dies nicht der Fall (so wie ich das in deinem Post weiter unten verstanden habe?)

Zitat
ja, nur ist dies in aller Regel nicht notwendig, da über den KDV-Antrag in der Regel schneller entschieden wird als es zum Dienstantritt kommen würde.

Ok, dann könnte man sich den Zirkus also theoretisch sparen. Aber gut zu wissen, dass es trotzdem möglich wäre aufschiebende Wirkung zu bekommen Smiley

Zitat
Du wirst in jedem Fall (jedenfalls nach Meinung des BAZ) darauf eingehen müssen, warum du den Antrag erst zu diesem Zeitpunkt und nicht frühe stellst. Ich halte dieses Vorgehen nicht (mehr) durch das Gesetz gedeckt weil die Anforderungen an die Begründung der Gewissensentscheidung viel niedriger sind als früher.
Zitat
Stellt sich immer noch die Frage, warum du den Antrag so spät und nicht zeitnah im Zusammenhang mit der Musterung gestellt hast.

Sprich, ich müsste 2 Ämtern eine Antwort geben.
Dem KWEA--> Antrag wurde vor Einberufung gestellt
Dem BAZ--> Dass man sich z.B. durch einen (zu diesem Zeitpunkt) politischem Anlass erst zu dieser Entscheidung durchgerungen hat. Oder ein intensives Gespräch mit dem Opa über den Krieg. Oder man wurde selbst bei einer Schlägerei mit ner Waffe bedroht, und dadurch hat man sich mehr Gedanken darum gemacht. Also irgendwelches Gewissenszeug^^

So sollte das passen?

Zitat
Ich fürchte irgendwie, diese Seite stammt nicht wirklich von der Zentralstelle KDV sondern ist ein Gemeinschaftswerk verschiedener Organisationen.
Als Autor wird dort Herr Tobiansen von der Zentralstelle genannt. Ob stimmt...naja..eh wurscht^^

Zitat
Es gilt nicht das, was irgendeine Organisation behauptet, sondern das was im Gesetz steht, hier im Verwaltungszustellungsgesetz. Es handelt sich (und das war nie anders) um eine Zustellfiktion die - von beiden Seiten - widerlegt werden kann.

Wenn also beim Einschreiben nur der Tag aber nicht die Uhrzeit festgehalten wird, man aber den Antrag Mittags beim KWEA vorbei bringt oder faxt (mit Sendeprotokoll), dann sollte das KWEA das ja schlecht beweisen können.
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. November 2007, 20:27:19 »

Falls sich das KWEA die Mühe doch mal machen sollte, und eine Nachverfolgung bei der Post beatragt, kann man dann (mit Erfolg) aufschiebende Wirkung beim gericht beantragen? Oder bringt das dann auch nichts mehr?

Du kannst durchaus - wenn fristgemäß Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid Widerspruch eingelegt wurde - die aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht beantragen. Ich hab das auch mal gemacht (in einem anderen Zusammenhang), hat rd. einen Monat gedauert.

Sprich, ich müsste 2 Ämtern eine Antwort geben.
Dem KWEA--> Antrag wurde vor Einberufung gestellt
Dem BAZ--> Dass man sich z.B. durch einen (zu diesem Zeitpunkt) politischem Anlass erst zu dieser Entscheidung durchgerungen hat. Oder ein intensives Gespräch mit dem Opa über den Krieg. Oder man wurde selbst bei einer Schlägerei mit ner Waffe bedroht, und dadurch hat man sich mehr Gedanken darum gemacht. Also irgendwelches Gewissenszeug^^

So sollte das passen?

ja. Die Klippe "stellung den Antrages erst bei Kenntnis der Einberufung würde ich gegenüber dem BAZ mit geschickten Formulierungen ("erst jetzt") umschiffen.

Wenn also beim Einschreiben nur der Tag aber nicht die Uhrzeit festgehalten wird, man aber den Antrag Mittags beim KWEA vorbei bringt oder faxt (mit Sendeprotokoll), dann sollte das KWEA das ja schlecht beweisen könnn.

richtig.
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« Antworten #6 am: 15. November 2007, 08:07:53 »

Zitat
ja. Die Klippe "stellung den Antrages erst bei Kenntnis der Einberufung würde ich gegenüber dem BAZ mit geschickten Formulierungen ("erst jetzt") umschiffen.

Also die Einberufung gegenüber dem BAZ nicht erwähnen, richtig?
Und auf die Frage warum so spät/nach Kenntnis der Einberufung sagen:
Ich habe den Antrag erst jetzt gestellt, da mich ein politisches Thema.....

So meintest du das, richtig?
Diesen Satz mit dem "erst jetzt" bringt man am besten direkt mit in die Begründung ein, so dass das BAZ nicht nochmal extra nachfragen muss?
Sonst kommt ja oft nochmal Post mit einer Rückfrage ins Haus geflattert, das könnte man ja evtl. umgehen, wenn man den Satz direkt einbindet?

Kann man beim BAZ nicht wie beim KWEA argumentieren, dass der Antrag vor Einberufung gestellt wurde?

Oder interessiert es das BAZ nicht, ob es vorher eine Einberufung gab oder nicht, sondern einfach nur "warum so spät?"?

Letzte Frage Smiley:
Bekommt man also von zwei verschiedenen Ämtern Post mit dieser "so spät" frage?

Das dürfte das KDV-verfahren ja dann wieder verlängern, sollte man keine aufschiebende Wirkung haben, könnte es durch sowas knapp werden...!?
Das KWEA gibt ja den Antrag bestimmt erst ans BAZ weiter, wenn das KWEA mit den Antworten zufrieden ist. Und dann fängt das BAZ zu fragen an...?
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svennie
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« Antworten #7 am: 15. November 2007, 11:45:32 »

Also die Einberufung gegenüber dem BAZ nicht erwähnen, richtig?
Und auf die Frage warum so spät/nach Kenntnis der Einberufung sagen:
Ich habe den Antrag erst jetzt gestellt, da mich ein politisches Thema.....
So meintest du das, richtig?
Diesen Satz mit dem "erst jetzt" bringt man am besten direkt mit in die Begründung ein, so dass das BAZ nicht nochmal extra nachfragen muss?
Sonst kommt ja oft nochmal Post mit einer Rückfrage ins Haus geflattert, das könnte man ja evtl. umgehen, wenn man den Satz direkt einbindet?

3 x ja.


Kann man beim BAZ nicht wie beim KWEA argumentieren, dass der Antrag vor Einberufung gestellt wurde?

Oder interessiert es das BAZ nicht, ob es vorher eine Einberufung gab oder nicht, sondern einfach nur "warum so spät?"?

Das BAZ interessiert sich zumindest für den späten Zeitpunkt und begründet dies damit, dass ansonsten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages bestehen bleiben würden, das ist nämlich letztlich die einzige Begründung mit der ein schlüssiger Antrag noch abgelehnt werden kann. Seit der letzten Reform des Kriegsdienstverweigerungsrechts reicht es nämlich dem Grunde nach aus, Gründe zu nennen, die geeignet sind das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen. Das Gesamtvorbringen darf aber keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit hinterlassen und eben darauf zieht sich das BAZ zurück, so nach dem Motto wer auf Zeit spielt statt gleich mit offenen Karten zu spielen, der handelt zweifelhaft es sei denn er hat einen nachvollziehbaren Grund genannt.

Bekommt man also von zwei verschiedenen Ämtern Post mit dieser "so spät" frage?

Es geht ja um zwei verschiedene Sachverhalte:

- Die Frage, ob ein Einberufungsbescheid rechtswidrig ist, wenn vor seiner Zustellung ein KDV-Antrag gestellt wurde (das betrifft nur das KWEA). Es bietet sich dabei im Übrigen an, Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einzuleten.
- Die Frage ob Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Vorbringens eines Kriegsdienstverweigerers bestehen wenn er mit dem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer "grundlos" wartet.

Das dürfte das KDV-verfahren ja dann wieder verlängern, sollte man keine aufschiebende Wirkung haben, könnte es durch sowas knapp werden...!?

Richtig, deshalb sollte man gleich auf diese Frage eingehen.

Das KWEA gibt ja den Antrag bestimmt erst ans BAZ weiter, wenn das KWEA mit den Antworten zufrieden ist.

nein auch das KWEA muss sich an die Gesetze halten und den Antrag sofort weiterleiten. Gerade wenn Zweifel daran bestehen ob eine Einberufung wirksam erfolgt ist, muss es dies sogar umso schneller tun. Unhaltlich geht das KWEA der Antrag nichts an.

Und dann fängt das BAZ zu fragen an...?

Auch das BAZ muss den Antrag beschleunigt bearbeiten.
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« Antworten #8 am: 15. November 2007, 13:17:30 »

Danke, hast mir sehr geholfen.
Dachte bisher immer, dass der KDV Antrag erst weiter bearbeitet wird, wenn das KWEA dem Antrag glauben schnenkt. Also wenn die Frage mit der aufschiebenden Wirkung geklärt ist. Weil das würde das gnaze ja vermutlich wieder verzögern.

Also kommt die Frage warum der KDV-Antrag so spät gestellt wurde nur vom BAZ (falls man dies nicht vorher schon in der Begründung untergebracht hat), nicht aber vom KWEA?

Aber wenn die Bearbeitung beim KWEA und dem BAZ parallel läuft, dann ist ja alles ok.

So kann ja sogar evtl. der KDV-Antrag vom BAZ schon genehmigt werden, wenn man mit dem KWEA noch um die aufschiebende Wirkung kämpft.
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svennie
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« Antworten #9 am: 15. November 2007, 14:00:26 »

Danke, hast mir sehr geholfen.
Dachte bisher immer, dass der KDV Antrag erst weiter bearbeitet wird, wenn das KWEA dem Antrag glauben schnenkt. Also wenn die Frage mit der aufschiebenden Wirkung geklärt ist. Weil das würde das gnaze ja vermutlich wieder verzögern.

Auch dann verzögert sich nichts, du müsstest nur ggf. den Grundwehrdienst antreten und würdest mit Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wieder entlassen werden.

Also kommt die Frage warum der KDV-Antrag so spät gestellt wurde nur vom BAZ (falls man dies nicht vorher schon in der Begründung untergebracht hat), nicht aber vom KWEA?

Das Gesetz ist eindeutig:

- Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst (Bundesamt) auf Antrag. (§ 2 (1) KDVG)
- Der Antrag ist von der Antragstellerin oder vom Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen... (§ 2 (2) Satz 1 KDVG)
- Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb eines Monats dem Bundesamt einzureichen. (§ 2 (2) Satz 3 KDVG)
- Das Kreiswehrersatzamt bestätigt der Antragstellerin oder dem Antragsteller den Eingang des Antrags und leitet ihn mit der Personalakte (Grundakte) dem Bundesamt zu. Die Zuleitung erfolgt unverzüglich... (§ 2 (6) Satz 1 KDVG)
- Beantragt eine Soldatin oder ein Soldat die Anerkennung der Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, ist über diesen Antrag vorrangig zu entscheiden. Das Gleiche gilt für einen ungedienten Wehrpflichtigen, der zum Wehrdienst einberufen oder schriftlich benachrichtigt worden ist, dass er als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden kann.. (§ 4 KDVG)

So kann ja sogar evtl. der KDV-Antrag vom BAZ schon genehmigt werden, wenn man mit dem KWEA noch um die aufschiebende Wirkung kämpft.

ja, das sind auch zwei ganz andere Sachen, zumal der Einberufungsbescheid damit ohnehin hinfällig wird
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