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Autor Thema: Ankündigung zur heranziehung zum 01.03.2010  (Gelesen 1072 mal)
ana-one
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« am: 23. November 2010, 22:41:56 »

Abend die Herrn!
Ich habe ein Problem. Ich wurde nach meiner Ausbildung ende Juli gemustert und T2 eingestuft! Da ich keinen Bund ableisten wollte habe ich gesagt, das ich einen KDV-Antrag stelle. Der Antrag wurde genehmigt und ich sollte mich nach einer Stelle umsehen! Da ich arbeitslos war habe ich natürlich auch arbeit gesucht und auch welche gefunden! Was in meinem Beruf schwer ist etwas passendes zu finden als Drucker! Nun wollen die mich einziehen zum 01.03.2010 und ich solle bis ende Dezember eine Stelle suchen und denen vorschlagen, weil sonst suchen die mir eine. Ich bekomme im Januar einen Festvertrag und will diesen auch unterschreiben, denn ich habe noch zwei jahre meinen Kredit fürs Auto am laufen und den kann ich durch den Zivi schlecht zahlen!  Verlegen  Traurig

Ich habe mit dem Gedanken gespielt Feuerwehr (Katastrophenschutz über die 6 Jahre abzuleisten) ... wobei ich sagen muss: LANGE ZEIT!

Nur wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt meinen KDV zurück ziehen will! Ich schreibe denen das und dann geht es wie weiter?

- Werde ich erneut gemustert oder wie sieht es aus?
- Werde ich dann wohl möglich noch eingezogen?
- Kann ich wenn alle Stricke reißen noch zur Feuerwehr oder Malteser!?!!?


Kann mir wer weiter helfen? Lg Mattes
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svennie
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« Antworten #1 am: 23. November 2010, 22:50:27 »

Nur wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt meinen KDV zurück ziehen will!

Mensch, aber Hauptsache der Antrag wurde erstmal gestellt.

VORHER informieren und nicht so einen Mist machen.

Ich schreibe denen das und dann geht es wie weiter?

Noch gibt es keinen Grund, etwas zu schreiben.

Die Wehrpflicht steht kurz vor der Aussetzung, das eine Einberufung zum Zivildienst kommt, ist im Moment sehr unwahrscheinlich und dürfte in Kürze absolut ausgeschlossen sein.

Du solltest jetzt einfach die Füße still halten.

Kommt dennoch eine Einberufung zum Zivildienst, so kannst du dann immer noch auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

- Werde ich erneut gemustert oder wie sieht es aus?

Nein, warum solltest du neu gemustert werden? Weil die Ärzte im Kreiswehrersatzamt an chronischer Unterbschäftigung leiden? Weil das KWEA seinen eigenen Feststellungen nicht mehr traut?

Wenn du eine Überprüfungsuntersuchung haben möchtest, dann musst du einen Antrag stellen. Dieser wäre in deinem Fall auch zu begründen, etwa mit einem veränderten Gesundheitszustand.

- Werde ich dann wohl möglich noch eingezogen?

Das lässt sich aus jetziger Sicht nicht genau beurteilen.

- Kann ich wenn alle Stricke reißen noch zur Feuerwehr oder Malteser!?!!?

Solange du nicht einberufen bist, kannst du etwas derart törichtes (Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz) natürlich tun.

Ich rate davon ab.
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ana-one
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« Antworten #2 am: 23. November 2010, 23:13:56 »

Okay! Gut zu wissen! Danke erstmal für die schnelle antwort

- Warum ich einen KDV gemacht hatte?
Ich war wie gesagt arbeitslos und es stand nichts im Wege etwas zu machen. Da ich keinen Wehrdienst ableisten wollte habe ich einen KDV-Antrag gestellt, denn im Internet waren auf der Zivildienstbörse 20 Stellen in meiner Postleitzahl frei! Wo sich aber im nachhinein heraus stellte das diese alle bis Februar belegt seien.
Ist halt scheiße gelaufen und ändern kann ich nichts mehr.





- Wie gesagt habe ich schon ein Schreiben bekommen:

"Ankündigung zur Heranziehung zum 01.03.2011"
"!Dieses Schreiben ist noch keine Einberufung!"

aber es steht auch in dem schreiben, das ich innerhalb von zwei Monaten (Ende Dez.) eine Stelle vorschlagen soll! Sonst machen die das für mich!
Soll ich darauf nicht reagieren?

Zitat
Kommt dennoch eine Einberufung zum Zivildienst, so kannst du dann immer noch auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten
Wie meinst du das nun? Wenn ich jetzt eine Einberufung bekomme! Kann ich dann den Antrag zurück ziehen und entgehe der Einberufung so "erst einmal" Huch

Wie würdest du denn ab jetzt genau vorgehen?
Wie gesagt ich sollte bis ca. 25.12 meinen Zivildiesntstellen Vorschlag abschicken!
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svennie
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« Antworten #3 am: 23. November 2010, 23:22:19 »

Soll ich darauf nicht reagieren?

nein, sollst du nicht.

Was willst du denn machen? Eine Stelle vorschlagen? Das doch sicher nicht.

Wenn du jetzt (wieder) in blinden Aktionismus verfällst, dann fehlt dir später womöglich die Zeit, die zum zum Überbrücken bis zur tatsächlichen Aussetzung der Wehrpflicht brauchst.

Zitat
Kommt dennoch eine Einberufung zum Zivildienst, so kannst du dann immer noch auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten
Wie meinst du das nun?

Genauso wie ich das geschrieben habe.

Kommt eine EInberufung, dann sollst du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Wenn ich jetzt eine Einberufung bekomme!

DU bekommst jetzt keine.

Kann ich dann den Antrag zurück ziehen

Du kannst keinen Antrag zurückziehen. Du kannst auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten

und entgehe der Einberufung so "erst einmal" Huch

Dieser Einberufung entgehst du damit ganz sicher.

Wie würdest du denn ab jetzt genau vorgehen?

Ich würde überhaupt nichts machen.

Wie gesagt ich sollte bis ca. 25.12 meinen Zivildiesntstellen Vorschlag abschicken!

Also ich feier da Weihnachten und der 25. Dezember ist ein Feiertag. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass vor Mitte Januar irgendetwas passiert.

Und da ist entweder die Wehrpflicht ausgesetzt oder man schickt dir einen neuen Brief mit einer neuen Frist.
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ana-one
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« Antworten #4 am: 23. November 2010, 23:37:50 »

Das is "JETZT" keine Einberufung bekomme ist klar...
aber ich meinte auch vor dem 01.03.11 !


Wie ich das jetzt verstanden habe
Wenn eine kommen sollten und mir eine Stelle zuweisen kann ich also noch sagen, das ich doch kein Kriegsdienstverweigerer sein möchte und ich werde wieder zurück in die Wehrpflichtschublade gesteckt oder wie?  Huch Augen rollen
Dann bekomme ich entweder nichts mehr oder ich bekomme einen neuen Termin für die Einberufung vom Bund?

Wenn das alles so stimmt wie ich jetzt denke! Wie sieht es dann aus mit der Einberufung vom Bund? Kann ich wenn diese da ist noch zum Katastrophenschutz wechseln in letzter Rettung =) lg

Danke für die schnellen Antworten! =)
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svennie
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« Antworten #5 am: 23. November 2010, 23:41:39 »

Dann bekomme ich entweder nichts mehr oder ich bekomme einen neuen Termin für die Einberufung vom Bund?

Ja, ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung wäre dann immer noch möglich (also bevor eine Einberufung kommt).

Wie sieht es dann aus mit der Einberufung vom Bund? Kann ich wenn diese da ist noch zum Katastrophenschutz wechseln in letzter Rettung

Das geht nur, wenn man nicht einberufen ist.
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ana-one
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« Antworten #6 am: 23. November 2010, 23:51:31 »

Ich versteh das immer noch nicht! Wenn ich jetzt keine Stelle vorschlage zum Zivildienst steht in meinem schreiben, das die mir eine Stelle raus suchen! Was passiert denn nun, wenn ich mich nicht mehr bei denen melde?

Nicht das die mir dann ein Einberufungsschreiben schicken was ich dann ableisten muss! Und dann zur Frage...

Ist es richtig wie ich das verstanden habe:
Wenn ich jetzt ein Zivildienst Einberufungsschreiben bekomme! Kann ich dann immernoch zurück treten und sagen ich möchte kein KDV mehr sein und dann bekomme ich einen neuen Einzugstermin vom Bund??? wenn überhaupt
ist das richtig?
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svennie
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« Antworten #7 am: 23. November 2010, 23:57:23 »

Ich versteh das immer noch nicht! Wenn ich jetzt keine Stelle vorschlage zum Zivildienst steht in meinem schreiben, das die mir eine Stelle raus suchen! Was passiert denn nun, wenn ich mich nicht mehr bei denen melde?

In aller Regel passiert erstmal garnichts.

Derzeit bekommen sogar Dienstpflichtige, die auf ein solches Schreiben hin eine ärztliche Untersuchung beantragen, die Mitteilung, dass sie derzeit doch nicht einberufen werden sollen.

Nicht das die mir dann ein Einberufungsschreiben schicken was ich dann ableisten muss! Und dann zur Frage...

Deswegen wolltest du doch dann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Oder bin ich hier im falschen Film?

Ist es richtig wie ich das verstanden habe:
Wenn ich jetzt ein Zivildienst Einberufungsschreiben bekomme!

Wenn ein Einberufungsbescheid kommen sollte. Schreiben kommen viele ....

Kann ich dann immernoch zurück treten

Können wir uns auf die gesetzliche Sprachregelung einigen? Verzicht heißt das Zauberwort, nicht Rücktritt.

und sagen ich möchte kein KDV mehr sein

Du verichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Was du sein möchtest ist dabei egal.

und dann bekomme ich einen neuen Einzugstermin vom Bund???

Das Kreiswehrersatzamt entscheidet dann regelmäßig (aber nur bis zur Aussetzung der Wehrpflicht), ob es dich irgendwann einberuft. Oder eben auch nicht.
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ana-one
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« Antworten #8 am: 24. November 2010, 00:10:37 »

also ich schreibe dir den text nun nochmal und du sagst ob es richtig ist:

Ich mache jetzt nichts und irgendwann kommt dann ein Einberufungsbescheid vom Bundesamt für den Zivildienst. An diesem Punkt angekommen werde ich dann auf meine Kriegsdienstverweigerung verzichten!
Dann bin ich schon einmal aus der Zivildienst Sache raus und kann nur noch zum Bund einberufen werden! Die schauen dann ob sie mich einziehen oder nicht! Ist dann halt Glückssache ob ich dann dran komme oder nicht!
Das einzige dieses wiederum zum umgehen wäre dann dem Katastrophenschutz
abzuleisten bevor ich einen Einberufungsbescheid bekomme, dann dan bin ich Definitiv drann!
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svennie
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« Antworten #9 am: 24. November 2010, 00:26:40 »

dann bin ich Definitiv drann!

Stimmt soweit, nur dann gibt es immer noch Möglichkeiten.

Vor dem Hintergrund der Aussetzung der Wehrpflicht, halte ich es aber für sehr unwahrscheinlich, dass es bis zum äußersten kommt.
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