Wann muss ich denn mit einer Einberufungsankündigung rechnen und reicht es dann noch aus, mitzuteilen den Ersatzdienst bei der FFW oder THW abzuleisten?
Mit einer Einberufungsankündigung sollte man nur rechnen, wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind, ansonsten kann eine Einberufung auch ohne Ankündigung erfolgen.
Eine Verpflichtung im Katastrophenschutz schützt nur dann vor Einberufung, wenn die Verpflichtung vor der Einberufung erfolgt ist. Eine Einberufung zum Grundwehrdienst kann man aber zur Not mit einem KDV-Verfahren aus der Welt schaffen.
Weiterhin möchte ich noch erwähnen, dass sich aufgrund eines Umzuges mein zuständiges Kreiswehrersatzamt geändert hat. Wem teile ich diese Info mit?
Für eine Antwort danke ich im Voraus!
Zuständig ist das neue KWEA, man könnte dort anrufen und nach Nennung der PK-Nummer fragen, ob die Akte dorthin abgegeben wurde.