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Autor Thema: Allgemeine Frage  (Gelesen 1359 mal)
hack448
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« am: 25. Januar 2008, 20:27:18 »

Hallo zusammen. Möchte mal kurz meine Situation schildern:

Habe bis zum 15.06.2008 eine Nicht - Heranziehungszusage aufgrund meines befristeten Arbeitsvertrages.
Wann muss ich denn mit einer Einberufungsankündigung rechnen und reicht es dann noch aus, mitzuteilen den Ersatzdienst bei der FFW oder THW abzuleisten?
Weiterhin möchte ich noch erwähnen, dass sich aufgrund eines Umzuges mein zuständiges Kreiswehrersatzamt geändert hat. Wem teile ich diese Info mit?
Für eine Antwort danke ich im Voraus!

Gruß
hack448
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 27. Januar 2008, 19:55:05 »

Wann muss ich denn mit einer Einberufungsankündigung rechnen und reicht es dann noch aus, mitzuteilen den Ersatzdienst bei der FFW oder THW abzuleisten?

Mit einer Einberufungsankündigung sollte man nur rechnen, wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind, ansonsten kann eine Einberufung auch ohne Ankündigung erfolgen.

Eine Verpflichtung im Katastrophenschutz schützt nur dann vor Einberufung, wenn die Verpflichtung vor der Einberufung erfolgt ist. Eine Einberufung zum Grundwehrdienst kann man aber zur Not mit einem KDV-Verfahren aus der Welt schaffen.

Weiterhin möchte ich noch erwähnen, dass sich aufgrund eines Umzuges mein zuständiges Kreiswehrersatzamt geändert hat. Wem teile ich diese Info mit?
Für eine Antwort danke ich im Voraus!

Zuständig ist das neue KWEA, man könnte dort anrufen und nach Nennung der PK-Nummer fragen, ob die Akte dorthin abgegeben wurde.
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hack448
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Beiträge: 11


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« Antworten #2 am: 30. Januar 2008, 12:30:48 »

Ok! Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Eine Frage hätte ich ja noch: Wie es aussieht darf ich über mein befristetes Arbeitsverhältnis hinaus, auch dort weiter arbeiten.

Würde ich einen weiteren befristeten Vertrag bekommen, käme die Sache ja mit der Nichtheranziehungszusage wieder zustande.

Was passiert denn, wenn der Vertrag unbefristet wird, ziehen die dann trotzdem, ohne Rücksicht auf "Verluste"? (Miete zu zahlen und gewisse andere fixe Kosten mtl.)

Gruß
Hacky
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 30. Januar 2008, 15:10:27 »

Würde ich einen weiteren befristeten Vertrag bekommen, käme die Sache ja mit der Nichtheranziehungszusage wieder zustande.

Nicht zwingend, ein Rechtsanspruch besteht nämlich nicht.

Was passiert denn, wenn der Vertrag unbefristet wird, ziehen die dann trotzdem, ohne Rücksicht auf "Verluste"? (Miete zu zahlen und gewisse andere fixe Kosten mtl.)

Du kannst für eine Übergangsfrist evtl. mit dem Argument "Probzeit" versuchen, ebenfalls eine Nichtheranziehungszusage zu bekommen. Ansonsten stehst du für den Wehrdienst zur Verfügung und dass du den Wehrdienst noch nicht abgeleistet hast, das wusstest du, bevor du die Verbindlichkeiten eingegangen bist.
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