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Autor Thema: Abitur, Ausbildung, dann Wehrdienst???  (Gelesen 5133 mal)
Andy1985
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« am: 19. Februar 2007, 20:23:26 »

Zu meiner Siuation:

Ich bin im November 2003 T2 gemustert worden, hatte aber damals einen Ausbildungsplatz für eine zweijährige Ausbildung. So wurde ich zunächst bis 30.06.2006 zurückgestellt. Hab 2004 erst mein Abi fertig gemacht und habe dann die oben beschriebene Ausbildung begonnen. Diese habe ich aber nach drei Monaten abgebrochen und habe sofort eine andere 3 jährige Ausbildung angefangen. Dem KWEA habe ich das gemeldelt. Ich bin nun bis November 2007 zurückgestellt, werde aber meine Ausbildung schon im Sommer beenden. Ich bin jetzt 22 und werde das auch noch zum Ende meiner Rückstellung sein. Denn 23 werde ich erst im Februar des darauf folgenden Jahres.

Wie stehen meine Chancen auf eine Einberufung? Wie sollte ich mich verhalten?
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Februar 2007, 20:29:25 »

Wie stehen meine Chancen auf eine Einberufung?

Das weiß nur das KWEA und auch die wissen das erst ca. Oktober 2007.

Wie sollte ich mich verhalten?

Vor einer Einberufung muss es zu einer (schriftlichen) Anhörung kommen. Du solltest dann eine Überprüfungsutnersuchung beantragen. Führt die nicht zum Erfolg, dann müsste man sehen, ob du dein Problem mit einem KDV-Antrag lösen kannst, sehr wahrscheinlich wird das klappen.
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Andy1985
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« Antworten #2 am: 19. Februar 2007, 20:36:57 »

Aber ich müsste dann aber trotzdem noch Zivildienst machen Huch Weil ich habe gelesen, dass man doch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres herangezogen werden kann. Ist das richtig?

Möchte nach meiner Ausbildung ein berufsbegleitendes Studium machen. Das will ich ja nicht nach einem Semester wieder hinschmeißen. Da ist doch niemand geholfen.
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svennie
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« Antworten #3 am: 19. Februar 2007, 20:40:18 »

Aber ich müsste dann aber trotzdem noch Zivildienst machen Huch Weil ich habe gelesen, dass man doch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres herangezogen werden kann. Ist das richtig?

nein, so pauschal ist das nicht richtig. Wann sich die Heranziehungsgrenze für den Zivildienst erhöht, das ergibt sich aus § 24 Zivildienstgesetz. Und da steht auch:

Zitat
Bei Dienstpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Zivildienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus.

Möchte nach meiner Ausbildung ein berufsbegleitendes Studium machen. Das will ich ja nicht nach einem Semester wieder hinschmeißen. Da ist doch niemand geholfen.

Natürlich ist damit niemandem geholfen, es stellt aber keinen Zurückstellungsgrund dar.
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Andy1985
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« Antworten #4 am: 19. Februar 2007, 20:55:29 »

Zitat
Bei Dienstpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Zivildienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus.

Ich interpretiere daraus, ziehe ich das ganze Verfahren durch überprüfungsuntersuchung und KDV hinaus, dann könnte ich vielleicht Glück haben. Kann man vielleicht auch mit dem KWEA verhandeln? Ich sag mal, so wie Du das schreibst habe ich doch noch alle Trümpfe in der Hand?
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svennie
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« Antworten #5 am: 19. Februar 2007, 23:37:11 »

Ich interpretiere daraus, ziehe ich das ganze Verfahren durch überprüfungsuntersuchung und KDV hinaus, dann könnte ich vielleicht Glück haben.

So ungefähr, die Überprüfungsuntersuchung hat keine aufschiebende Wirkung, die Einberufung könnte also trotzdem kommen.

Kann man vielleicht auch mit dem KWEA verhandeln?

Worüber?

Ich sag mal, so wie Du das schreibst habe ich doch noch alle Trümpfe in der Hand?

Das wird das KWEA anders sehen.
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Andy1985
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« Antworten #6 am: 22. Februar 2007, 18:50:28 »

Wie sollte man einen solchen KDV Antrag stellen? Ich denke es reicht am Anfang der berühmte Satz. Lebenslauf und Begründung kann man schließlich nachreichen. Oder???

Wie ist die richtige Vorgehensweise?
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svennie
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« Antworten #7 am: 23. Februar 2007, 21:43:22 »

Wie sollte man einen solchen KDV Antrag stellen? Ich denke es reicht am Anfang der berühmte Satz. Lebenslauf und Begründung kann man schließlich nachreichen. Oder???

Ja.

Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Das kommt darauf an, wenn es einem darum geht, dass das Verfahren sehr schnell abgeschlossen ist, dann schickt man gleich den vollständigen Antrag ans KWEA. Wenn man den KDV-Antrag zur Verzögerung nutzen möchte, dann begründete man den Antrag so spät wie möglich.
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Andy1985
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« Antworten #8 am: 20. Oktober 2007, 18:16:46 »

Jetzt ist genau das Eingetreten was ich immer befürchtet habe.

Ich habe folgenden Brief erhalten:

Einberufungsplanung, Anhörung

Sehr geehrter Herr...,

ich beabsichte, Sie zur Ableistung des Grundwehrdienst zum 01.01.2008 (Dienstantritt 02.01.2008) einzuberufen.

Teilen Sie mir etwaige Gründe, die Ihrer Einberufun engegestehen könnten, bitte innerhalb von 8 Tagen mit. Falls Sie gesundheitliche Einwände haben, verwenden Sie beigefügtes Formblatt.

Welche Schritte sind nun in welcher Reihenfolge zu tun, damit ich ganz rauß komme.

Noch mal zur Erinnerung ich bin bis 30.11. zurückgestellt und werde in der zweiten Februarhälfte 23.

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svennie
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« Antworten #9 am: 21. Oktober 2007, 14:45:48 »

Welche Schritte sind nun in welcher Reihenfolge zu tun, damit ich ganz rauß komme.

Ich würde jetzt erst noch mal auf Zeit spielen und eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Dabei würde ich zu einer "List" greifen und mitteilen, dass ich im November 4 Wochen ortsabwesend bin.

Da gibts jetzt 2 Möglichkeiten:

- Das KWEA steigt drauf ein, läd dich erst im Dezember zur Überprüfungsuntersuchung und kann dir dann keine Ladung zum Dienstantritt mehr schicken weil es die Ladungsfrist nicht einhalten kann.

- Das KWEA riecht den Braten und schickt dir trotzdem eine Ladung zu einem früheren Termin oder gleich eine Einberufung.

In jedem Fall würde ich den KDV-Antrag erst relativ spät stellen (Anfang Dezember) und auch nur, wenn es bis dahin zur Einberufung kommt.

Hintergrund ist, dass die Dauer des Anerkennungsverfahrens die Heranzeihungsgrenze erhöht wenn der Zeitpunkt der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ursächlich dafür ist, dass du nicht mehr zum Ziivldienst einberufen werden könntest obwohl du bei Antragstellung noch einberufbar gewesen wärst.
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Andy1985
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« Antworten #10 am: 21. Oktober 2007, 16:28:56 »

Ich habe noch über eine andere Möglichkeit nachgedacht.

Was würde passieren, wenn ich nun Anfang November den KDV Antrag stelle, jedoch keine Begründung und kein Lebenslauf mitschicke. Diese Dinge sollten ja innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden. Falls ich das versäume, wird mein Antrag Anfang Dezember wegen Unvollständigkeit abgelehnt. Ich müsste dann wieder Wehrdienst machen. Ich kann aber zum 01.01.08 nicht mehr herangezogen werden, da die 4 Wochen Einberufungsfrist nicht eingehalten werden kann. Nächster Einberufungstermin wäre der 01.04. Mein Geburtstag wäre Mitte - Ende Februar. Die Heranziehungsgrenze würde dann Mitte-Ende März enden. Richtig?

Ist diese Möglichkeit durchführbar
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svennie
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« Antworten #11 am: 21. Oktober 2007, 16:49:42 »

Ist diese Möglichkeit durchführbar

Ja, auch nicht schlecht! Aber immer das Risiko im Auge behalten, wonach die Dauer des Anerkennungsverfahrens die Heranziehungsgrenze erhöht. Im Grunde halte ich diesen Weg aber ebenfalls für durchführbar (und im Ergebnis für einfacher, weil man sich die Begründung des KDV-Antrags spart).
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Andy1985
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« Antworten #12 am: 1. Dezember 2007, 20:35:11 »

So ich hatte dem KWEA in einem Schreiben auf meinen veränderten Gesundheitszustand aufmerksam gemacht und eine Nachuntersuchung beantragt. Zudem habe ich dem KWEA mitgeteilt, dass ich ein berufsbegleitendes Studium September absolviere und eine Immatrikulationsbescheinigung beigefügt. Bis zum heutigen Tage 01.12. habe nichts mehr vom KWEA gehört.

Bedeutet das nun, dass ich nicht mehr zum Wehrdienst muss???
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svennie
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« Antworten #13 am: 1. Dezember 2007, 22:21:50 »

Bedeutet das nun, dass ich nicht mehr zum Wehrdienst muss???

Nein, das bedeutet überhaupt nichts. Ob das mit dem Studium so eine gute Idee war hängt davon ab, wann das Studium zu Ende ist.
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Andy1985
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« Antworten #14 am: 2. Dezember 2007, 10:56:32 »

Regelstudienzeit 7 Semester. Das wäre irgend Februar 2011. Dann wäre ich bereits fast 26. Ich habe ja auch kein Bescheid erhalten, dass ich ich wieder zurückgestellt wurde. Ich habe nichts erhalten und wurde auch nicht mal zu einer Überprüfungsuntersuchung vorgeladen.



« Letzte Änderung: 2. Dezember 2007, 10:59:38 von Andy1985 » Gespeichert
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