Also: Was soll ich tun? Was kann ich tun? Kann man klagen? Kann mich jemand unter gewissen umständen streichen?
Du hast bei der Musterung einen KDV-Antrag gestellt, obwohl du dich vorher schon um einen Platz für eine Techniker-Ausbildung beworben hast. Das war nicht besonders klug und fällt dir jetzt auf die Füße.
Natürlich kannst du jetzt klagen, nur wogegen willst du klagen? Dass eine Einberufung rechtswidrig wäre? Ist sie erstmal nicht. Und bis über die Klage entschieden ist, hast du deinen Zivildienst schon 3 mal abgeleistet.
Bliebe die Möglichkeit einer Tauglichkeitsüberprüfung und genau darauf wird es wohl hinauslaufen.
Denn genauso wie du annimmst, dass ein potentieller Arbeitgeber lieber jemanden einstellt, der nicht zwischen seiner Ausbildung und der Einstellung im Betrieb eine Pause wegen seiner Dienstpflicht gemacht hat, wird ein Arbeitgeber eher jemanden einstellen, der nicht noch während des Arbeitsverhältnisses Wehrdienst buw. Zivildienst leisten muss.
Du solltest also abwägen, ob es nicht günstiger wäre, einen vernünftigen Anwalt zu bezahlen und ihn das erledigen zu lassen, als jetzt in den sauren Apfel zu beißen und 6-9 Monate auf Hartz-IV-Niveau bezahlt zu werden.