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Autor Thema: 24 J. -> Techniker -> Zivildienst: Ankündigung der Heranziehung  (Gelesen 935 mal)
wobdude
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 8. Mai 2010, 18:35:10 »

Hallo,

ich bin ne hier, ich heiße Jan bin 23 Jahre alt (werde am 20.5. "24")
gerlernter Elektroinstallateur.

Folgendes Problem:

2008: ich war 21 Jahre alt und bekamm im Februar einen Termin zur Musterung im März. Dort bin ich dann auch angetreten, habe mitgeteilt das ich den Kriegsdienst verweigern möchte und bin mit T2 gemustert worden.

1 Woche zuvor hatte ich ein Anmeldung an die Technikerschule abgeschickt.
Dort wollte ich mit weiterbilden.

Gut, ich habe dann den Antrag auf Krigsdienstverweigerung gestellt, diesen Antrag musste ich noch ein weiteres mal überarbeiten bis mir dann alles gewehrt und ich als Zivildienstleistender anerkannt wurde.

Währenddessen bekam ich die Zusage von der Technikakademie.
Ich also die Zusage an das Bundesamt für Zivildienst, mit Antrag auf zurückstellung, geschickt und dies wurde auch akzepiert.

Ich war jetzt also (am 1.7.2010) 2 Jahre auf der Technikakademie.
In 2 Wochen habe ich Technikerprüfungen und vor 2 Tagen flatterte mir ein Brief vom Bundesamt für Zivildienst ins Haus.

"Ankündigung der Heranziehung zum 1.10.2010" *Schock*

Mein Problem ist jetzt nicht das ich keinen Zivildienst leisten möchte.

Aber der Zeitpunkt für den Mist ist jetzt denkbar ungünstig.
Ich habe in den letzten Wochen mehrer Bewerbungen abgeschickt und Vorstellungsgespräche stehen sicher bald aus.
Ich habe in den 2 Jahren durch Bafög und Darlehen knapp 10,000 € Schulden angesammelt die ich nach Abschluss meines Technikers nur 2 Jahre Zinsfrei zurückzahlen kann. Würde ich zum 1.8.2010 den Zivieldienst antreten wäre ich anfang nächste Jahres fertig und müsste mich dann erneut bewerben. Doch was werden die Firmen tun? Die nehmen doch dann lieber diejenigen die frisch von der Schule kommen und nicht einen der in 9 Monaten evt. schon wieder alles vergessen hat. Ich möchte nach meiner Fortbildung gerne ins Arbeitsverhältnis übergehen um mein erlerntes Wissen noch mitnehmen zu können.

Es sind im bei mir starke finanzielle Aspekte und auch ein wichtiger Zeitpunkt für meinen beruflichen Werdegang und meine Zukunft.

Also in der nächsten Zeit oder nächstes Jahr den Zivildienst noch antreten zu müssen ist für mich der denkbar ungünstigste Zeitpunkt in meinem ganzen leben.


Also: Was soll ich tun? Was kann ich tun? Kann man klagen? Kann mich jemand unter gewissen umständen streichen?

Gruß Jan
Gespeichert
svennie
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*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 9. Mai 2010, 00:55:56 »

Also: Was soll ich tun? Was kann ich tun? Kann man klagen? Kann mich jemand unter gewissen umständen streichen?

Du hast bei der Musterung einen KDV-Antrag gestellt, obwohl du dich vorher schon um einen Platz für eine Techniker-Ausbildung beworben hast. Das war nicht besonders klug und fällt dir jetzt auf die Füße.

Natürlich kannst du jetzt klagen, nur wogegen willst du klagen? Dass eine Einberufung rechtswidrig wäre? Ist sie erstmal nicht. Und bis über die Klage entschieden ist, hast du deinen Zivildienst schon 3 mal abgeleistet.

Bliebe die Möglichkeit einer Tauglichkeitsüberprüfung und genau darauf wird es wohl hinauslaufen.

Denn genauso wie du annimmst, dass ein potentieller Arbeitgeber lieber jemanden einstellt, der nicht zwischen seiner Ausbildung und der Einstellung im Betrieb eine Pause wegen seiner Dienstpflicht gemacht hat, wird ein Arbeitgeber eher jemanden einstellen, der nicht noch während des Arbeitsverhältnisses Wehrdienst buw. Zivildienst leisten muss.

Du solltest also abwägen, ob es nicht günstiger wäre, einen vernünftigen Anwalt zu bezahlen und ihn das erledigen zu lassen, als jetzt in den sauren Apfel zu beißen und 6-9 Monate auf Hartz-IV-Niveau bezahlt zu werden.
Gespeichert
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