Hallo zusammen,
Ich bin im 1. Semester und könnte nach Frankys Rechnung (siehe quote)dann auch ab Anfang/Mitte Juni nichmehr einberufen werden.
Jetzt möchte ich wissen, ob ich, falls das Verzögern aus irgend einem Grund scheitern sollte, immernoch Zivi machen kann oder ob ich dann zum Bund muss?
Außerdem hab ich vor meinem Umzug eine (mündliche) Absage bekommen, mit der Begründung dass ich nicht zur Musterung erscheinen muss, weil an meinem Jahrgang kein Bedarf mehr is. Schriftlich gabs leider nix. Ich also umgezogen und Studium angefangen um nach 2 Monaten vom hier zuständigen KWEA meinen Musterungstermin zu bekommen. Was meint ihr, macht das überhaupt Sinn sowas anzuführen? Hab ja nix schriftlich...
Vielen Dank schonmal für die spitzen Tipps hier!
nein, eher 0,X
Wenn eine Einberufung ein Studium ab Erreichen des 3. Semesters unterbrechen würde, dann liegt ein Zurückstellungsgrund vor.
Ich gehe davon aus, dass du am 01.10.08 das 3. Semester erreicht hast, der letztmögliche Einberufungstermin wäre also der 01.07.08. Außerdem beträgt die Ladungsfrist zum Dienstantritt 4 Wochen, wir sind also schon bei Anfang Juni angekommen. Bis dahin solltest du das Musterungsverfahren oder zumindest das Widerspruchsverfahren in die Länge ziehen. Das sind keine 1,5 Jahre sondern nur ein paar Monate.