Hallo,
ich hätte mal eine generelle Frage.
Angenommen Person A wird im März 2010 23 Jahre alt.
Der letzte Einberufungstermin wäre ja dann der 1. Januar 2010.
4 Wochen vorher muss die Einberufung zugestellt sein, sprich Person A hätte es Anfang Dezmeber 2009 geschafft und müsste keinen Grundwehrdienst mehr leisten.
Was wäre, wenn Person A das Musterungsergebnis hinauszögern würde (mit Widerspruch etc.) es aber dann z.B. am 15. Dezember zur Entscheidung "T4" (vorübergehend nicht Wehrdienstfähig) käme?
Würde sich die Heranziehungsgrenze dann erhöhen?
Eigentlich ist der letzte Einberufungszeitpunkt ja nicht durch das Ergebnis "T4" blockiert. Trotzdem wäre Person A noch keine 23 Jahre alt.
Normal dürfte sich die Heranziehungsgrenze doch nicht erhöhen, oder? (Immerhin war das KWEA zu langsam und das T4 hätte auf den 1. Januar 2010 sowieso keine Auswirkung)
Zugegeben, die Situation wäre wirklich recht blöd, ist aber ja nur eine generelle Frage.
Im Voraus Danke für die Antwort
