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Neuestes Mitglied: oncoontzvane

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Autor Thema: "T4" nach letztem Einberufungszeitpunkt  (Gelesen 942 mal)
Ifrit
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Beiträge: 3


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« am: 14. Juli 2009, 21:50:22 »

Hallo,

ich hätte mal eine generelle Frage.
Angenommen Person A wird im März 2010 23 Jahre alt.
Der letzte Einberufungstermin wäre ja dann der 1. Januar 2010.
4 Wochen vorher muss die Einberufung zugestellt sein, sprich Person A hätte es Anfang Dezmeber 2009 geschafft und müsste keinen Grundwehrdienst mehr leisten.

Was wäre, wenn Person A das Musterungsergebnis hinauszögern würde (mit Widerspruch etc.) es aber dann z.B. am 15. Dezember zur Entscheidung "T4" (vorübergehend nicht Wehrdienstfähig) käme?


Würde sich die Heranziehungsgrenze dann erhöhen?
Eigentlich ist der letzte Einberufungszeitpunkt ja nicht durch das Ergebnis "T4" blockiert. Trotzdem wäre Person A noch keine 23 Jahre alt.

Normal dürfte sich die Heranziehungsgrenze doch nicht erhöhen, oder? (Immerhin war das KWEA zu langsam und das T4 hätte auf den 1. Januar 2010 sowieso keine Auswirkung)

Zugegeben, die Situation wäre wirklich recht blöd, ist aber ja nur eine generelle Frage.

Im Voraus Danke für die Antwort Smiley
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Ifrit
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Beiträge: 3


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« Antworten #1 am: 16. Juli 2009, 19:45:04 »

Hat denn niemand eine Idee?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 16. Juli 2009, 20:05:50 »

Hat denn niemand eine Idee?

Die Frage lässt sich kaum seriös beantworten.

Es gibt die Rechtsauffassung, dass die von der Bundeswehr vorgesehenen Dienstantrittstermine bedeutungslos sind, die BW müsste dann halt organisatorisch sicherstellen, dass eine Einberufung zu einem anderen - je anch Fallkonstruktion etwas früheren bzw. späteren - Termin erfolgen müsste. Es gibt aber auch gegenteilige Rechtsauffassungen.
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Ifrit
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #3 am: 16. Juli 2009, 20:47:48 »

Du meinst also, dass sich die BW nicht an die Einberufungen je Quartal halten muss, sondern Person A auch noch kurzfristig zum 1.3.2010 holen könnte?
Wie sollte Person A denn vorgehen, wenn dieser ungewöhnliche Fall eintreten sollte, und im Dezember das Musterungsergebnis "T4" eintreten sollte?
Dagegen Klagen, weil der letzte reguläre Einberufungstermin nicht durchs T4 blockiert war, sondern weil das KWEA zu spät drann war?

Aber wenn bei einer Musterung kein "T4" entschieden würde, dann wäre ja auf jeden Fall Anfang Dezember der Zug abgefahren?

Wie wären denn allgemein die Chancen für Person A, wenn diese bis jetzt noch keine Einladung zur Musterung bekommen hat und im März 2010 23 Jahre alt wird?
So lange ist das ja nun nicht mehr hin...
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