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Autor Thema: stehe kurz vor Musterung - Verhalten  (Gelesen 2920 mal)
holzkopf
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« am: 14. November 2007, 12:08:04 »

Servus,
Kurze Geschichte: Mein Vater hat einen Handwerksbetrieb und ist gesundheitlich schwer belastet (hat Krebs)
Ich stehe kurz vor der Musterung, 13. Schuljahr Gym.
Jedes unnötige Jahr bis zu meinem Ausbildungsende (Studium) kann für eine Einarbeitung im Betrieb zusammen mit meinem Vater zu spät sein. Ohne Einarbeitung bei der Übergabe des Betriebes ist der Fortbestand gefährdet.

Würde eine Einberufung aufgeschoben, wenn ich enen Lehrvertrag habe? (gleichzeitig würde ich Studieren)
Ich wäre dann aber mit 21 1/2 Jahren mit der Lehre fertig. Da würden sie mich doch noch kassieren.
Wir wohnen nur 1 km von der Grenze, bringt das was wenn ich dort den Wohnsitz habe. Bei der Ausbildung, oder vor der Musterung?

Grüße an alle
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. November 2007, 20:46:03 »

Würde eine Einberufung aufgeschoben, wenn ich enen Lehrvertrag habe?

du würdest auf Antrag zurückgestellt werden.

(gleichzeitig würde ich Studieren)

Handelt es sich um eine duale Ausbildung?

Wir wohnen nur 1 km von der Grenze, bringt das was wenn ich dort den Wohnsitz habe. Bei der Ausbildung, oder vor der Musterung?

du bräuchtest eine Genehmigung für einen Wohnsitzwechsel ins Ausland.

In diesem Fall bietet es sich an, wirklich kompetente Hilfe zu suchen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.php
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holzkopf
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 16. November 2007, 11:04:20 »

wenn man Abitur hat, wird dann die Berufsausbildung/Lehre auch nicht unterbrochen? Muß der Lehrvertrag vor der Einberufung gemacht werden?

Wenn ich neben der Lehre studiere, nicht berufsbegleidtend, sondern
Lehre nur auf Papier mache, und das Studium ist zum Ende der Lehrzeit schon 3/4 rum, könnte ich da noch eingezogen werden?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 17. November 2007, 15:24:47 »

wenn man Abitur hat, wird dann die Berufsausbildung/Lehre auch nicht unterbrochen?

Nein.

Muß der Lehrvertrag vor der Einberufung gemacht werden?

Es liegt eine besondere Härte vor, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst die Aufnahme einer verbindlich zugesagten Berufsausbildung verhindern würde oder eine Berufsausbildung unterbrechen würde.

Wenn ich neben der Lehre studiere, nicht berufsbegleidtend, sondern
Lehre nur auf Papier mache, und das Studium ist zum Ende der Lehrzeit schon 3/4 rum, könnte ich da noch eingezogen werden?

Dann stellt sich die Frage, ob wirklich noch eine besondere Härte vorliegt. Du würdest die Berufsausbildung ja nicht bestehen können wenn du regelmäßig nicht am Unterricht der Berufsschule teilnimmst und die Prüfung nicht bestehst.
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