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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAlles, was vor der Musterung passiertAlles, was vor der Musterung passiertSchüler // zzt. krankgeschrieben // Schweigepflichtsentbindung wurde angefordert
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Autor Thema: Schüler // zzt. krankgeschrieben // Schweigepflichtsentbindung wurde angefordert  (Gelesen 669 mal)
freaky2202
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Beiträge: 2


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« am: 21. April 2010, 14:15:07 »

Hallo,


bin zzt. Schüler und krankgeschrieben.
Dem KWEA habe ich nun zum 2. mal wie vereinbart eine Abschrift der Krankmeldung zukommen lassen um die Musterung auf dem Abi zu verschieben. Wieso ich da erwähnt habe dass ich krankgeschrieben bin weiß ich auch nicht mehr genau.

Nun ruft mich heute der ärztl. Dienst an und möchte eine Schweigepflichtsentbindung für den krankschreibenden Arzt.


Ich kann nicht so ganz glauben dass dies mit rechten Dingen zugeht; auf nachfrage wurde ich wie der letzte Depp behandelt.


Könnt Ihr mir weiterhelfen und mir sagen ob diese Praxis üblich und rechtens ist?


Danke!
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svennie
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Beiträge: 5.649


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« Antworten #1 am: 21. April 2010, 14:51:07 »

Nun ruft mich heute der ärztl. Dienst an und möchte eine Schweigepflichtsentbindung für den krankschreibenden Arzt.

Man kanns ja mal versuchen.

Ich kann nicht so ganz glauben dass dies mit rechten Dingen zugeht; auf nachfrage wurde ich wie der letzte Depp behandelt.

Mach dir den Spaß und schreibe das KWEA mal an, die sollen dir das so schriftlich bestätigen. Und teile dem KWEA mit, dass es nicht mehr anrufen soll, die sollen den Postweg nutzen, dies ist im beiderseitigen Interesse.

Könnt Ihr mir weiterhelfen und mir sagen ob diese Praxis üblich und rechtens ist?

Es steht dem KWEA natürlich frei, anzuzweifeln, dass du tatsächlich krankgeschrieben bist. Dann müsste man (aus Sicht des Amtes) im weiteren Verfahren halt entscheiden, ob es sinnvoller ist, einfach gleich mehrere Termine zu vergeben (Dauerladung), die polizeiliche Vorführung anzuordnen oder nach Aktenlage zu entscheiden.

Eine Schweigepflichtentbindung zur Vorbereitung einer Musterung brauchst du natürlich nicht unterschreiben, im Zweifel müsstest du aber nicht (nur) nachweisen, dass du krank bist, sondern dass du zum Musterungstermin reiseunfähig krank bist. Wenn du überhaupt erwägen solltest, ob du deinen Arzt von der Schweigepflicht entbindest, dann sprich dies vorher mit dem Arzt ab.
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freaky2202
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 21. April 2010, 14:54:15 »

Ok! Jetzt sehe ich klarer; danke Dir!


Wenn ich einfach aktuell eine Bestätigung abgebe dass ich noch Schüler bin?
Spielt es dann überhaupt eine Rolle ob ich in der Schule krankgeschrieben bin?


Danke Dir!
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svennie
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Beiträge: 5.649


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« Antworten #3 am: 22. April 2010, 10:40:24 »

Wenn ich einfach aktuell eine Bestätigung abgebe dass ich noch Schüler bin?

Das ändert erstmal nichts daran, ob du gemustert werden darfst.

Spielt es dann überhaupt eine Rolle ob ich in der Schule krankgeschrieben bin?

Abhängig von der Art der Erkrankung kann dies eine Rolle spielen.

Entweder kann dir (ggf. vorübergehend) nicht zugemutet werden, zur Musterung zu erscheinen oder die Erkrankung könnte auf Wehrdienstunfähigkeit hindeuten.
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