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Autor Thema: Nun ist es wohl soweit  (Gelesen 882 mal)
betzefer
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Beiträge: 2


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« am: 16. November 2009, 14:18:53 »

Hallo !!
Bei mir ist es nun auch bald soweit mit der Musterung.
Ich habe nach meinem abitur direkt eine Ausbildung begonnen und konnte so eine Musterung umgehen. Bedeutet dies, dass meine Einberufungsgrenze bis 25 Jahre angehoben wird?
Bei meinem ersten Musterungstermin war ich "leider" krank. Werde eine Entschuldigung mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum KWEA schicken.

Da ich im September nächsten Jahres die rettenden 23 erreiche versuche ich auf Zeit zu spielen. Ist das ratsam, bei einem Zeitraum von ca. 10 Monaten?
Meine Ausbildung endet da ich verkürze vorraussichtlich im Sommer nächsten Jahres.
MfG Betzefer
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 16. November 2009, 17:30:25 »

Ich habe nach meinem abitur direkt eine Ausbildung begonnen und konnte so eine Musterung umgehen.

Nein, das KWEA hat eifach freiwillig die Musterung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Bedeutet dies, dass meine Einberufungsgrenze bis 25 Jahre angehoben wird?

nein.

Bei meinem ersten Musterungstermin war ich "leider" krank. Werde eine Entschuldigung mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum KWEA schicken.

Da ich im September nächsten Jahres die rettenden 23 erreiche versuche ich auf Zeit zu spielen. Ist das ratsam, bei einem Zeitraum von ca. 10 Monaten?

Das ist durchaus ratsam, es genügt nämlich, die Sache bis etwa Anfang Juni 2010 hinauszuzögern, da danach keine Einberufung mehr zu einem der normalen Dienstantrittstermine vor dem 23. Geburtstag möglich ist.

Meine Ausbildung endet da ich verkürze vorraussichtlich im Sommer nächsten Jahres.

In jedem Fall vor dem 23. Geburtstag?
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betzefer
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 17. November 2009, 13:22:32 »

Hey Svennie!!
Danke für die schnelle Antwort =)
Bin schonmal erleichtert, dass die Chance größer ist als ich dachte.

Also mit der Ausbildung bin ich auf jeden Fall vor dem 23. Geburtstag fertig.

Um eine langzeitladung zu umgehen könnte ich ja rein theoretisch die bevorstehende Gesellenprüfung und die damit verbundende Vorbereitung angeben? Und danach vllt. einen Urlaub ?

MfG Betzefer
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 19. November 2009, 23:20:16 »

...
Um eine langzeitladung zu umgehen könnte ich ja rein theoretisch die bevorstehende Gesellenprüfung und die damit verbundende Vorbereitung angeben? Und danach vllt. einen Urlaub ?

Die Gesellenprüfung wird aber nicht ewig dauern bzw. wochenlange Vorbereitungen voraussetzen. Ein geplanter Urlaub ist dagegen durchaus ein Grund.
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