svennie sagte gameman:
Zum Grundwehrdienst muss man, wenn man zum Grundwehrdienst einberufen wird und sich dagegen nicht erfolgreich wehren kann. Derzeit leisten rd. 39.000 Männer Grundwehrdienst. Pro Jahr gibt es aber rund 400.000 - 450.000 Musterungen.
darauf meinte gameman:
Dagegen währen kann man sich mit einem KDV-Antrag, ne?
Das ist ja faktisch und rechtlich eher problematisch, meint kritisch zu sehen, soweit wie ich svennie richtig verstanden habe: Es ist doch nach derzeitiger Rechtslage offenkundig so, dass ich eine
Einberufung durch KDV-Antrag abwehren kann, darüber aber erst nach abgeschlossener
Musterung entschieden werden darf. Somit kann man sich gegen eine Musterung vor einem Musterungsbeamten und einem Musterungsarzt doch nahezu durch nichts entziehen, oder?
P.S.:
Sorry, die Technik mit dem Zitieren hab' ich noch nicht so ad hoc hinbekommen.

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Gewalt ist das Problem, als dessen Lösung sie sich ausgibt.
(Hacker)