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Neuestes Mitglied: oncoontzvane

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Autor Thema: Musterungsvorbereitung  (Gelesen 10675 mal)
Gameman
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« Antworten #15 am: 12. September 2007, 01:14:41 »

Hat den niemand eine Antwort für mich???

Du hast dir doch selbst eine gegeben.


Wie hab ich das den gemacht? Huch  Zwinkernd


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svennie
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« Antworten #16 am: 12. September 2007, 13:50:30 »

Hat den niemand eine Antwort für mich???

Du hast dir doch selbst eine gegeben.


Wie hab ich das den gemacht? Huch  Zwinkernd




- >

Zitat
Nun hab ich überlegt, ich nehme die türksiche Staatangehörigkeit und mit 23 Jahren (2 Jahre nach der AUsbildung, gehe ich über zu deutschen (Das geht ja). Das wäre natürkich optimal.
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Gameman
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« Antworten #17 am: 12. September 2007, 17:07:13 »

Also DANKE nochmal für ALLES!

Ich muss mich da jetzt nochmal genauer informieren, was für hürden es gibt und so.

Allem vorran .... darf ich meine deutsche Staatsangeehörigkeit überhaupt mit 17 Jahren abgeben, vielleicht müssen/können das ja die Eltern machen, wegen Minderjährigkeit.
« Letzte Änderung: 12. September 2007, 23:59:41 von Gameman » Gespeichert
Gameman
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« Antworten #18 am: 26. September 2007, 12:41:59 »

hi

ist es schlimm wenn man den Brief nicht innerhalb der 2 Wochen zurückgesendet hat?

Ich stehe eigentlich kurz vor einem Ausbildungsvertrag!?
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svennie
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« Antworten #19 am: 26. September 2007, 13:04:52 »

hi

ist es schlimm wenn man den Brief nicht innerhalb der 2 Wochen zurückgesendet hat?

Nein, man kann dir ja nicht mal beweisen, dass du den Brief überhaupt bekommen hast.

Ich stehe eigentlich kurz vor einem Ausbildungsvertrag!?

Und?
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Gameman
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« Antworten #20 am: 26. September 2007, 13:11:00 »

hi

ist es schlimm wenn man den Brief nicht innerhalb der 2 Wochen zurückgesendet hat?

Nein, man kann dir ja nicht mal beweisen, dass du den Brief überhaupt bekommen hast.

Ich stehe eigentlich kurz vor einem Ausbildungsvertrag!?

Und?

Dan könnte ich schreiben das ich festen Platz hab ^^

also könnte ich den Bief theoretisch so spät abschicken....um mehr Zeit zu verschaffen bis zur Musterung.

Ich vertraue dir SVENNIE ^^ Zwinkernd

So n anderer Freund hat sogar gemeint, wenn ich es nicht abschicke, die denken dan ich wäre üeberhaupt nicht beschäftigt und bekomm schneller einen musterungstermin Schockiert


nochmal vielen Dank, für die hilfe
« Letzte Änderung: 26. September 2007, 13:18:22 von Gameman » Gespeichert
svennie
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« Antworten #21 am: 26. September 2007, 13:23:43 »

Dan könnte ich schreiben das ich festen Platz hab ^^

Könntest du machen. Vielleicht solltest du das aber (sofern du keinen Vertrag hast) etwas schwammiger formulieren.

also könnte ich den Bief theoretisch so spät abschicken....um mehr Zeit zu verschaffen bis zur Musterung.

die Frage ist ja, ob es für das KWEA überhaupt wichtig ist zu wissen, was du machst. Angenommen das KWEA hat jetzt einen ganzen Jahrgang angeschrieben und alle würden behaupten, sie würden nach der Schule eine Ausbildung machen. Dann würden sie trotzdem einige davon jeden Tag zur Musterung laden, weil sie ja sonst überhaupt nichts zu tun hätten.

So n anderer Freund hat sogar gemeint, wenn ich es nicht abschicke, die denken dan ich wäre üeberhaupt nicht beschäftigt und bekomm schneller einen musterungstermin Schockiert

Mit dem "denken" ist das bei Behörden ja ohnehin so eine Sache. Da spielen auch ganz andere Faktoren eine Rolle. Norddeutsche Kreiswehrersatzämter reagieren anders als süddeutsche. Wenn ein Musterungsarzt eine Woche krank ist, dann fallen einige dutzend Musterungen aus etc. pp.
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Gameman
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« Antworten #22 am: 26. September 2007, 13:30:29 »

also ist denen dieser Brief egal XD ich könnte auch schon in der nächsten Zeit n Termin bekommen, egal ob abgeschickt oder nicht.

Hab den eindruck das man zufällig gewählt wird. Zum Beispiel haben 2 Freunde den Brief wahrheitsgemäß zurückgesende, der eine hat einladung bekommen, der andere immer noch nix seit einem halben Jahr.
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ianitor
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« Antworten #23 am: 26. September 2007, 18:33:09 »

svennie sagte gameman:
Zum Grundwehrdienst muss man, wenn man zum Grundwehrdienst einberufen wird und sich dagegen nicht erfolgreich wehren kann. Derzeit leisten rd. 39.000 Männer Grundwehrdienst. Pro Jahr gibt es aber rund 400.000 - 450.000 Musterungen.

darauf meinte gameman:
Dagegen währen kann man sich mit einem KDV-Antrag, ne?

Das ist ja faktisch und rechtlich eher problematisch, meint kritisch zu sehen, soweit wie ich svennie richtig verstanden habe: Es ist doch nach derzeitiger Rechtslage offenkundig so, dass ich eine Einberufung durch KDV-Antrag abwehren kann, darüber aber erst nach abgeschlossener Musterung entschieden werden darf. Somit kann man sich gegen eine Musterung vor einem Musterungsbeamten und einem Musterungsarzt doch nahezu durch nichts entziehen, oder?

P.S.:
Sorry, die Technik mit dem Zitieren hab' ich noch nicht so ad hoc hinbekommen. Zwinkernd
____________________
Gewalt ist das Problem, als dessen Lösung sie sich ausgibt.
(Hacker)

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svennie
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« Antworten #24 am: 26. September 2007, 19:40:24 »

Das ist ja faktisch und rechtlich eher problematisch, meint kritisch zu sehen, soweit wie ich svennie richtig verstanden habe: Es ist doch nach derzeitiger Rechtslage offenkundig so, dass ich eine Einberufung durch KDV-Antrag abwehren kann, darüber aber erst nach abgeschlossener Musterung entschieden werden darf.

Richtig, eine Einberufung kann es aber auch nur nach abgeschlossener Musterung und abgeschlossenem Widerspruchsverfahren bzw. Verstreichen der Widerspruchsfrist geben.

Somit kann man sich gegen eine Musterung vor einem Musterungsbeamten und einem Musterungsarzt doch nahezu durch nichts entziehen, oder?

Faktisch kann man sich dadurch wehren, dass man einfach nicht hingeht. Aber das macht in aller Regel nicht wirklich Sinn, da dann nach Aktenlage entschieden werden kann oder die Polizei zwecks Vorführund um Amtshilfe gebeten wird.
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