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Autor Thema: Musterungstermin  (Gelesen 2128 mal)
G-Spot
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« am: 17. November 2010, 14:26:04 »

Guten Tag an alle!

Ich habe viel gelesen bzgl. Musterungsverweigerung etc. finde aber keine passende Antwort.

Zu meiner Situation:
Ich habe mit 16 das Erfassungsschreiben bekommen (Jahr 2005). Ausgefüllt und gesagt das ich nun eine Ausbildung mache. Seitdem habe ich bis letzte Woche nichts mehr gehört. Ich war 3 Jahre lang in der Ausbildung + 2 Jahre beschäftigt. Habe mich aber schon 2007 selbsständig gemacht und beziehe jetzt noch ALG 1)
Ich soll in der ersten Woche des Dezembers 2010 gemustert werden. Bin aber in der zwischenzeit umgezogen, habe mich aber noch nicht umgemeldet. Eltern haben die Brief bekommen und mir bescheid gegeben.

Ich bin jetzt 22 und August 2011 werde ich 23. Was kann ich tun damit ich nicht dort hin muss ;-) ? Soll ich mich jetzt einfach ummelden und den Brief als nicht bekommen ansehen?
Theoretisch muss das Einwohnermeldeamt denen doch bescheid geben oder? Das wäre ja schonmal eine Art von in die länge ziehen?!
Oder ist es eventuell nur eine Musterung und danach ziehen Sie dann doch nicht ein?

Ich danke Euch schonmal für Antworten.

Mit freundlichem Gruß
G-Spot
« Letzte Änderung: 17. November 2010, 15:11:01 von G-Spot » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 17. November 2010, 15:46:53 »

Ich habe mit 16 das Erfassungsschreiben bekommen (Jahr 2005).

Mit 16? Das wäre nach § 15 (6) WPflG sicher rechtswidrig.

Ich bin jetzt 22 und August 2011 werde ich 23. Was kann ich tun damit ich nicht dort hin muss ;-) ?

Du solltest das in der Tat erstmal aussitzen.

Ist für den neuen Wohnort wirklich ein anderes KWEA zuständig?

Soll ich mich jetzt einfach ummelden und den Brief als nicht bekommen ansehen?

Ja, ich würde mich jetzt aber nicht unbedingt beeilen.

Theoretisch muss das Einwohnermeldeamt denen doch bescheid geben oder?

Praktisch auch  Zwinkernd

Das wäre ja schonmal eine Art von in die länge ziehen?!

ja.

Oder ist es eventuell nur eine Musterung und danach ziehen Sie dann doch nicht ein?

Eine Musterung ist immer nur eine Musterung. Was erwartest du da jetzt für eine Antwort?
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G-Spot
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 17. November 2010, 16:56:36 »

Danke für die schnelle Antwort! ;-)


Habe ich aber wirklich bekommen. Bin zu dem Zeitpunkt aus der Realschule raus und zwischen der Zeit von Realschule, ich glaube Mai,  bis Anfang Ausbildung August, kam der Brief.

Wo ich dann geantwortet habe das ich eine Ausbildung anfange und dem Brief wo steht das sie gerne die Nachweise sehen würden verging fast ein halbes Jahr, also Februar 2006.

Mit aussitzen meinst du, nichts unternehmen und in ein paar Tagen/Wochen mich ummelden?
Und ja für den neuen Wohnort Hamm ist ein anderes KWEA zuständig, vorher Köln.

Ich habe irgendwas in Erinnerung davon das ab Mitte nächstens Jahres keiner mehr gezogen werden soll, stand mal inner Zeitung... ? Demenstprechend auch der 1.1.2011 wo der letzte gezogen werden darf/soll? Ist glaube ich nicht durchgesetzt, oder?

Klar das mit der Musterung, nur wie lange meinte ich, dauert dann der Bescheid darüber was dann mit mir passiert ;-) ?

LG
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svennie
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« Antworten #3 am: 17. November 2010, 17:22:25 »

Habe ich aber wirklich bekommen. Bin zu dem Zeitpunkt aus der Realschule raus und zwischen der Zeit von Realschule, ich glaube Mai,  bis Anfang Ausbildung August, kam der Brief.

Ist auf jeden Fall sehr ungewöhnlich, da die Erfassung frühestens ein Jahr vor Vollendung des 18. Geburtstag erfolgen darf.

Womöglich dienten die Briefe der Vorbereitung der Erfassung ...

Mit aussitzen meinst du, nichts unternehmen und in ein paar Tagen/Wochen mich ummelden?

richtig.

Ich habe irgendwas in Erinnerung davon das ab Mitte nächstens Jahres keiner mehr gezogen werden soll, stand mal inner Zeitung... ?

CDU und CSU sind sich einig, dass die Wehrpflicht ausgesetzt werden soll, die FDP ist ebenfalls grundsätzlich dafür.

In Kürze dürfte das Gesetzgebungsverfahren starten, die Zahl der Einebrufungen sinkt bereits jetzt rapide.

Demenstprechend auch der 1.1.2011 wo der letzte gezogen werden darf/soll?

Man "zieht" keine Menschen, das würde denen nämlich wehtun  Zwinkernd. Wann die Wehrpflicht ausgesetzt wird, wann die letzten Einberufungen ohne Zustimmung der Wehrpflichtigen erfolgen und ob in Zukunft auch nicht mehr gegen den Willen gemustert wird, entscheidet sich in den nächsten Tagen und Wochen.

Ist glaube ich nicht durchgesetzt, oder?

Es gibt noch keine Gesetzesänderung, der politische Wille ist aber da.

nur wie lange meinte ich, dauert dann der Bescheid darüber was dann mit mir passiert ;-) ?

Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Es gibt keine Bescheide in denen steht, was mit dir passiert.

Entweder kommt irgendwann ein Einberufungsbescheid oder es kommt eben keiner.
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G-Spot
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Beiträge: 5


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« Antworten #4 am: 22. November 2010, 19:20:51 »

Ich bin gespannt nach den heutigen News in den Medien :-)

Abwarten, ich werde nicht hingehen  Grinsend
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