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Autor Thema: Musterung kurz vor Studium beginn  (Gelesen 1055 mal)
Dagnom
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« am: 20. Juli 2010, 23:39:13 »

Hallo,
ich habe demnächst meine Musterung bin 21 Jahre. Habe mit 17 eine Ausbildung angefangen und wurde deshalb zurückgestellt. Nach meiner Ausbildung habe ich noch das Fachabi nachgemacht und möchte nun Studieren gehen.

Meine Fragen jetzt:

Kann der Bund mich einziehen wenn ich ich schon einen sicher zusage für das Semester habe und auch schon die Semestergebühren bezahlt habe.

Wenn der Bund mich dann zwischen ersten und zweiten Semester einzieht muss er mir meine Wohnung beim Studienort bezahlen?

Ich möchte auf keinen fall zum Bund. Und ich möchte auch keine Fall zeit für das Studium verlieren. Wie soll ich mich bei der Musterung verhalten? Soll denn gleich sagen wenn Sie mich fragen ob ich zum Bund will oder nicht, dass ich  Verweiger oder verschlächtert das meine Chancen?

Weiterhin wollte ich fragen wie es aussieht mit dem Katastrophenschutz, kann man den auf zwei Gebiete aufteilen oder pausieren? Den ich bin schon eine ganze weil in der Feuerwehr bloss wollte mich nicht Verpflichten lassen weil ich es als mein Hobby ansehe und es Freiwillig machen will.

Danke für die Antworten
Dagnom
« Letzte Änderung: 20. Juli 2010, 23:49:47 von Dagnom » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 21. Juli 2010, 00:27:45 »

Kann der Bund mich einziehen wenn ich ich schon einen sicher zusage für das Semester habe und auch schon die Semestergebühren bezahlt habe.

Ja. Ein Zurückstellungsgrund liegt nicht vor.

Wenn der Bund mich dann zwischen ersten und zweiten Semester einzieht muss er mir meine Wohnung beim Studienort bezahlen?

Nein aber ggf. das Sozialamt als Unterhaltssicherungsbehörde.

Wie soll ich mich bei der Musterung verhalten? Soll denn gleich sagen wenn Sie mich fragen ob ich zum Bund will oder nicht, dass ich  Verweiger oder verschlächtert das meine Chancen?

Du solltest in keinem Fall einen KDV-Antrag stellen.

Weiterhin wollte ich fragen wie es aussieht mit dem Katastrophenschutz, kann man den auf zwei Gebiete aufteilen oder pausieren?

Durch die Katastrophenschutzeinheit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung sind zulässig. Längere Pausen (über 6 Monate) nicht.
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Dagnom
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« Antworten #2 am: 21. Juli 2010, 09:21:58 »

Kann der Bund mich einziehen wenn ich ich schon einen sicher zusage für das Semester habe und auch schon die Semestergebühren bezahlt habe.

Ja. Ein Zurückstellungsgrund liegt nicht vor.

Und wenn ich das Semester aber begonnen haben, kann er mich für das halbe jahr nicht mehr einziehen? Oder kann er mich jeder zeit, egal wann aus dem Studium herausholen?

Wenn der Bund mich dann zwischen ersten und zweiten Semester einzieht muss er mir meine Wohnung beim Studienort bezahlen?

Nein aber ggf. das Sozialamt als Unterhaltssicherungsbehörde.

Toll und ich dachte der Bund muss sich dann darum kümmern das meine Wohnung für die Zeit bezahlt wird, den schliesslich wollen die ja was von mir ... Das kann doch aber nicht sein das wenn man zum Bund geht, dann auch noch benachteiligt wird oder?

Wie soll ich mich bei der Musterung verhalten? Soll denn gleich sagen wenn Sie mich fragen ob ich zum Bund will oder nicht, dass ich  Verweiger oder verschlächtert das meine Chancen?

Du solltest in keinem Fall einen KDV-Antrag stellen.

Das heist ich sage wenn die mich fragen ob ich verweigere oder nicht das ich noch nicht sicher bin ob ich verweigere oder net dann hab ich noch immer die chance bevor mich der bund einzieht zu verweigern oder?

Weiterhin wollte ich fragen wie es aussieht mit dem Katastrophenschutz, kann man den auf zwei Gebiete aufteilen oder pausieren?

Durch die Katastrophenschutzeinheit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung sind zulässig. Längere Pausen (über 6 Monate) nicht.

Ok und das man den Katastropenschutz auf zwei ort aufteilt zum Beispiel auf Stuttgart und Heilbronn.

Das beste währe immer noch das ich ausgemustert werde aber ich glaub das langt mich nicht, den ich hab nur eine Pollenalergie.

Dank für die Schnelle Antwort

Gruß
Dagnom
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svennie
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« Antworten #3 am: 21. Juli 2010, 09:57:21 »

Und wenn ich das Semester aber begonnen haben, kann er mich für das halbe jahr nicht mehr einziehen? Oder kann er mich jeder zeit, egal wann aus dem Studium herausholen?

In aller Regel erfolgt keine Heranziehung innerhalb der Vorlesungszeit. Meistens kann man so eine Einberufung bis zum Beginn des 3. Semesters verhindern, mit Erreichen des 3. Semesters liegt ein Zurückstellungsgrund vor.

Toll und ich dachte der Bund muss sich dann darum kümmern das meine Wohnung für die Zeit bezahlt wird, den schliesslich wollen die ja was von mir ...

Es ist zwar richtig, dass "der Bund" etwas von dir will, der Gesetzgeber hat sich aber dazu entschieden, dass über die finanzielle Unterstützung nicht die Bundeswehr entscheidet, sondern eben so genannte Unterhaltssicherungsbehörden. Diese sind nicht nur für Mietzuschüsse für Wehrpflichtige zuständig, sondern etwa auch für Zahlungen an Kinder und Ehefrauen von Wehrdienstleistenden.

Das kann doch aber nicht sein das wenn man zum Bund geht, dann auch noch benachteiligt wird oder?

Das liegt doch aber in der Natur der Sache. Die Wehrpflicht ist einer der stärksten Eingriffe in die Grundrechte.

Das heist ich sage wenn die mich fragen ob ich verweigere oder nicht das ich noch nicht sicher bin ob ich verweigere oder net dann hab ich noch immer die chance bevor mich der bund einzieht zu verweigern oder?

Du kannst auch sagen, dass du nicht verweigerst.

Kriegsdienst ist ein Grundrecht, dass jederzeit ausgeübt werden kann.

Ok und das man den Katastropenschutz auf zwei ort aufteilt zum Beispiel auf Stuttgart und Heilbronn.

Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich, ein Anspruch besteht aber nicht.

Meistens schießt man sich aber mit einer Verpflichtung im Katastrophesnchutz eh ins Knie. Sinnvoll ist dies in den allerwenigsten Fällen.

Das beste währe immer noch das ich ausgemustert werde aber ich glaub das langt mich nicht, den ich hab nur eine Pollenalergie.

Es kommt nicht auf Krankheiten an, sondern daruf, ob man voraussichtlich ausreichend belastbar ist, und zwar sowohl physisch als auch psychisch. Kann es sein, dass du dir sehr viele Gedanken machst? Genau das könnte ein Ansatzpunkt sein.
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Dagnom
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« Antworten #4 am: 21. Juli 2010, 11:51:04 »

In aller Regel erfolgt keine Heranziehung innerhalb der Vorlesungszeit. Meistens kann man so eine Einberufung bis zum Beginn des 3. Semesters verhindern, mit Erreichen des 3. Semesters liegt ein Zurückstellungsgrund vor.

Und wie schafft man das am geschicktesten Lächelnd Weil ich glaub net das es so einfach ist.

Das liegt doch aber in der Natur der Sache. Die Wehrpflicht ist einer der stärksten Eingriffe in die Grundrechte.

Jep damit hast du so recht.

Du kannst auch sagen, dass du nicht verweigerst.

Kriegsdienst ist ein Grundrecht, dass jederzeit ausgeübt werden kann.

Meinst du damit das man jeder zeit das den Kriegsdienst verweigern kann sonst ergibt das gerad für mich keinen Sinn.


Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich, ein Anspruch besteht aber nicht.

Meistens schießt man sich aber mit einer Verpflichtung im Katastrophesnchutz eh ins Knie. Sinnvoll ist dies in den allerwenigsten Fällen.

Ja, ok das heist ich werd jetzt nachträglich auch keinen Katastrophenschutz machen. Weil wenn ich in nächster zeit meinen Standort wechsele dann ist es schwierig diesen Dienst zu leisten. Wir es halt ein Hobby von mir bleiben Zwinkernd

Es kommt nicht auf Krankheiten an, sondern daruf, ob man voraussichtlich ausreichend belastbar ist, und zwar sowohl physisch als auch psychisch. Kann es sein, dass du dir sehr viele Gedanken machst? Genau das könnte ein Ansatzpunkt sein.

Ich mach mir darüber gedanken wie ich möglichst nicht zum Bund komm. Weil ich mir zum einen nie vorstellen kann auf einen Menschen zu schießen und zum anderen ist es ein halbes Jahr wo ich nicht Studieren kann und dann warscheinlich auch meinen Studentenwohnung verliere.

Nochmals danke für deinen schnellen Antworten.
Gruß
Dagnom
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svennie
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« Antworten #5 am: 21. Juli 2010, 12:08:48 »

Und wie schafft man das am geschicktesten Lächelnd Weil ich glaub net das es so einfach ist.

Zunächst muss natürlich das 1. Semester erreicht werden, das ist soweit kein Problem, bislang bist du ja nicht gemustert. Vielleicht solltest du auch den Musterungstermin verschieben (vorher geplanter Urlaub, ...)

Meinst du damit das man jeder zeit das den Kriegsdienst verweigern kann sonst ergibt das gerad für mich keinen Sinn.

Natürlich kann man das jederzeit. Auch Soldaten verweigern fast tagtäglich den Kriegsdienst mit der Waffe. Sogar Zeit- und Berufssoldaten.

Ich mach mir darüber gedanken wie ich möglichst nicht zum Bund komm.

Ich hatte eher den Eindruck, du hast da etwas Existenzängste.

Weil ich mir zum einen nie vorstellen kann auf einen Menschen zu schießen

Dafür gebe es die Kriegsdienstverweigerung.

und zum anderen ist es ein halbes Jahr wo ich nicht Studieren kann und dann warscheinlich auch meinen Studentenwohnung verliere.

Sieh es mal etwas pragmatischer:

Du hast jetzt etliche Jahre Schule hinter dir, warst erfolgreich, hast Abitur gemacht. Jetzt kommt ein Brief vom Kreiswehrersatzamt und schon dieser Brief, in dem dir letztlich nur eine ärztliche Untersuchung angekündigt wird, wirft dich aus der Bahn. Du zweifelst an deiner Lebensplanung usw.

Jetzt weißt du, dass Personen mit gewissen psychischen Problemen in der Regel nicht als wehrdienstfähig gemustert werden.

Was schließt du daraus?
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Dagnom
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« Antworten #6 am: 21. Juli 2010, 13:20:14 »

Zunächst muss natürlich das 1. Semester erreicht werden, das ist soweit kein Problem, bislang bist du ja nicht gemustert. Vielleicht solltest du auch den Musterungstermin verschieben (vorher geplanter Urlaub, ...)

Jo werd ich machen denk ich.

Ich hatte eher den Eindruck, du hast da etwas Existenzängste.

Nein hab ich net Zwinkernd

Sieh es mal etwas pragmatischer:

Du hast jetzt etliche Jahre Schule hinter dir, warst erfolgreich, hast Abitur gemacht. Jetzt kommt ein Brief vom Kreiswehrersatzamt und schon dieser Brief, in dem dir letztlich nur eine ärztliche Untersuchung angekündigt wird, wirft dich aus der Bahn. Du zweifelst an deiner Lebensplanung usw.

Jetzt weißt du, dass Personen mit gewissen psychischen Problemen in der Regel nicht als wehrdienstfähig gemustert werden.

Was schließt du daraus?

Nee aus der Bahn wirft es mich net Lächelnd Da schätzt du mich falsch ein Smiley Ich hab bloss kein lust auf Bund Zwinkernd und such jetzt Hilfe wie ich mich am besten davor schütz zum bund zu müssen.

Ja pychsiche Probleme weiß net das ist so eine Sache find ich sowas vor zu Täuschen. Bin net so der gute Lügner Lächelnd
« Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 17:04:04 von Dagnom » Gespeichert
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