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Autor Thema: Musterung 3 monate vor 23. Geburtstag  (Gelesen 1532 mal)
strohhalm
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« am: 2. Mai 2010, 22:40:15 »

Hallo,

hab da mal ein paar Fragen:

Herr X hatte 5 jahre nichts von der Bundeswehr gehört und hatte auch nicht damit gerrechnet, das die sich noch mal melden. Jetzt hat er vor ein paar Tagen einen Musterungsbescheid bekommen und der Termin (im Juni) liegt 3 Monate vor seinem 23. Geburtstag.

Wenn er an diesem Termin Tauglich gemustert wird, besteht dann überhaupt noch die Wahrscheinlichkeit, das er gezogen wird? (inerhalb der 3 Monate)
Oder legen die es gerade drauf an, ihn noch schnell einzuziehen?

Wenn Herr X, es jetzt schaffen würde den Termin für die Musterung so zuverschieben, das er ende Juli bzw. anfang September liegen würde, dann hätte sich, selbst wenn er tauglich gemustert wird, das Thema doch erledigt oder? Weil im September wird er ja 23.

Gruß
strohhalm
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svennie
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« Antworten #1 am: 2. Mai 2010, 22:44:56 »

Wenn er an diesem Termin Tauglich gemustert wird, besteht dann überhaupt noch die Wahrscheinlichkeit, das er gezogen wird? (inerhalb der 3 Monate)
Oder legen die es gerade drauf an, ihn noch schnell einzuziehen?

kaum, die Frage ist halt, ob du zum DIenstantrittstermin 01.10.10 noch 22 Jahre alt bist oder schon 23. Und da du ja dann (siehe unten) schon 23 Jahre alt bist, bleibt dem KWEA überhaupt kein möglicher Dienstantrittstermin.

Wenn Herr X, es jetzt schaffen würde den Termin für die Musterung so zuverschieben, das er ende Juli bzw. anfang September liegen würde, dann hätte sich, selbst wenn er tauglich gemustert wird, das Thema doch erledigt oder? Weil im September wird er ja 23.

Ja, alternativ könnte natürlich auch nach der Musterung Widerspruch eingelegt werden, der hat dann aufschiebende Wirkung.
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strohhalm
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« Antworten #2 am: 2. Mai 2010, 23:06:11 »

Hallo,

erst mal Danke für die schnelle anwort.

Zitat
kaum, die Frage ist halt, ob du zum DIenstantrittstermin 01.10.10 noch 22 Jahre alt bist oder schon 23. Und da du ja dann (siehe unten) schon 23 Jahre alt bist, bleibt dem KWEA überhaupt kein möglicher Dienstantrittstermin.

So ist's. Also ist die Musterung ja eigentlich total überflüssig.
Zu welchen Terminen ziehen die eigentlich immer?

Zitat
Ja, alternativ könnte natürlich auch nach der Musterung Widerspruch eingelegt werden, der hat dann aufschiebende Wirkung.

Beeinflußt das dann nicht diese 23 jahre Grenze?


Gruß
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svennie
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« Antworten #3 am: 3. Mai 2010, 00:22:46 »

...
So ist's. Also ist die Musterung ja eigentlich total überflüssig.

jein, es gibt ja andere Wehrdienstarten außer dem Grundwehrdienst.

Zu welchen Terminen ziehen die eigentlich immer?

Derzeit immer zum Quartalsanfang.

Beeinflußt das dann nicht diese 23 jahre Grenze?

nein.
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strohhalm
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« Antworten #4 am: 3. Mai 2010, 22:29:46 »

Die Musterung soll ja ende Juni stattfinden. Wäre es eigentlich möglich das die mich zum 1.7 einberufen? Also inherhalb von ein/zwei Wochen nach der Musterung.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich den Termin überhaupt verschieben soll. Nachher bekomm ich noch einen der früher ist^^.
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svennie
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« Antworten #5 am: 4. Mai 2010, 00:24:59 »

Die Musterung soll ja ende Juni stattfinden. Wäre es eigentlich möglich das die mich zum 1.7 einberufen? Also inherhalb von ein/zwei Wochen nach der Musterung.

nein.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich den Termin überhaupt verschieben soll. Nachher bekomm ich noch einen der früher ist^^.

Beim KWEA melden solltest du dich natürlich so spät wie möglich und natürlich nicht per Telefon.

Für dich besteht aus heutiger Sicht nur die Gefahr, dass das Ergebnis eben []nicht[/b] eindeutig ist, sondern der Tauglichkeitsgrad "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" lautet. Ein solches Ergebnis sollte möglichst nicht vor dem 23. Geburtstag vollziehbar werden.
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strohhalm
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« Antworten #6 am: 18. Mai 2010, 19:47:09 »

Erst mal dickes Danke für die Antworten. Smiley

Welche auswirkung hätte es denn, T4 gemustert zuwerden? Die werden ja dann einen neuen Termin ansetzen und die 23 jahre Grenze greift dann nicht mehr?
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svennie
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« Antworten #7 am: 18. Mai 2010, 20:11:17 »

Welche auswirkung hätte es denn, T4 gemustert zuwerden?

Du meinst 'vorübergehend nicht wehrdienstfähig'. T4 ist ein Transporter von VW.

Die werden ja dann einen neuen Termin ansetzen

Nein, "die" entscheiden dann nach Ablauf der Zurückstellung, ob sie erneut mustern oder nicht.

Und die 23 jahre Grenze greift dann nicht mehr?

Das ist in diesem Falle die Folge der Zurückstellung wegen vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit. Deswegen sollte solch ein Musterungsergebnis vor dem 23. Lebensjahr nicht mehr vollziehbar werden, es sollte also in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden und das Widerspruchsverfahren so lange wie möglich verschleppt werden.
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strohhalm
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« Antworten #8 am: 22. Juni 2010, 15:40:27 »

Hallo,

wollte mal ein kurzes Feedback geben. Also war heute da und hab direkt als erstes erfahren, das die Ärztlicheuntersuchung nicht statt findet, da der oder mehrere Ärzte Krank sind/waren. Werde einen neuen Termin dafür bekommen. Alles andere hab ich heute mehr oder weniger gemacht. Bin mal gespannt wan und ob da überhaupt noch was kommt.

Gruß
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svennie
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« Antworten #9 am: 23. Juni 2010, 00:18:50 »

...da der oder mehrere Ärzte Krank sind/waren.

na so ein Pech aber auch...

Alles andere hab ich heute mehr oder weniger gemacht.

Voruntersuchung (Messen, wiegen, ...)? Oder etwa die Eignungs- und Verwendungsprüfung? Letzteres dürfte in diesem Fall rechtswidrig sein.
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