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Autor Thema: Musterung 1.9...Bitte um Hilfe  (Gelesen 2835 mal)
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #15 am: 25. August 2009, 22:55:02 »

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-02.pdf

Weist du ob ichlaut dieser Tabelle übergewichtig gelte?

Was spricht dagegen, selbst in der Tabelle nachzusehen, die ist ja nun ziemlich eindeutig.

78/80Kg und größte 168cm und Männlich

Das ist kein Übergewicht im Sinne dieser Dienstvorschrift. Nicht mal ansatzweise. Es gibt eine Spalte, da findest du die Körpergrößen und in der entsprechenden Zeile kannst du dann die entsprechenden Gewichte ablesen.

BMein BMI ist bei 28 so.

Darauf kommt es nach der Dienstvorschrift nicht an.
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ChrisS
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Beiträge: 34


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« Antworten #16 am: 27. August 2009, 11:24:29 »

Also ich so 12 Jahre alt war wurde bei mir:

- Asthma festgestellt(Nicht schweres Asthma).
- Gegen Feburar 2007 das ich einen höheren Puls habe als Normal
- 2008 bei Blutwerten (wurde auf ein artz überwiesen der sich auf schilddüsen spez. hat) das ich eine Schilddrüsen unterfunktion habe
mit den Resultat das ich jetzt leichtes/normales Übergewicht habe.
mit 10Jahren wurde bei mir neurodermitis festgestellt, wovon ich im mment aber nichtsmehr habe bzw nichtmehr erkennbar.

Ich hab das nicht schreiftlich alles, aber die vom KWEA können sich das doch vom Artzt selber holen? Bestaht dan die chanche auf ausmuterung?

Kann ich also Theoretisch das zum Arzt am Anfang sagen? Fals ich gemustertwerde als Tauglich kann ich ja Akteneinscht fordern und dadrinnen schreiben das die Begründung folgt für den Wiederspruch.

Haben meine Ärtzte des alles noch in den Akten? Auch wens schon 15 Jahre her ist als des bei mir festgestellt wurde?

Bring es mir viel wenn ich jetzt täglich Alkohol trinke und viel Salz esse( für den Blutdruck)
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #17 am: 27. August 2009, 11:35:11 »

Ich hab das nicht schreiftlich alles, aber die vom KWEA können sich das doch vom Artzt selber holen? Bestaht dan die chanche auf ausmuterung?

Ich sehe da nichts, was aus Sicht des Musterungsarztes zwingend zum Vorschlag von "nicht wehrdienstfähig" führen muss.

Kann ich also Theoretisch das zum Arzt am Anfang sagen?

Natürlich.

Fals ich gemustertwerde als Tauglich kann ich ja Akteneinscht fordern und dadrinnen schreiben das die Begründung folgt für den Wiederspruch.

ja.

Haben meine Ärtzte des alles noch in den Akten? Auch wens schon 15 Jahre her ist als des bei mir festgestellt wurde?

Die Akten könnten - zumindest teilweise - bereits vernichtet sein, ggf. solltest du bei den Ärzten nachfragen.

Bring es mir viel wenn ich jetzt täglich Alkohol trinke und viel Salz esse( für den Blutdruck)

Anleitungen für Wehrdienstentziehung durch Täuschug gibt es hier nicht, da es sich (auch bei der Beihilfe) um Straftaten handelt. Ein hoher Blutdruck allein macht im Übrigen auch niemanden wehrdienstunfähig.
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ChrisS
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Beiträge: 34


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« Antworten #18 am: 1. November 2009, 21:41:55 »

Thema ist fertig.
Ich bin ausgemustert :-)


Vielen dank an alle, für euere Hilfe :-)
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