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Neuestes Mitglied: rinja

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Autor Thema: Musterung 1.9...Bitte um Hilfe  (Gelesen 1936 mal)
ChrisS
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« am: 23. August 2009, 23:06:05 »

Guten Tag  Smiley

Als ich 17 Jahre alt war bekahm ich mein ersten Brief vom KWEA.

Ich habe mich nicht gemeldet, und nun bin ich 22Jahre alt geworden.


Als ich am Samstag nach der Post schaute, war ich aufeinmal so wach wie schon lange nichtmehr, da war er! Die Ladung zur Musterung ='(

Ich finde des echt schade, früher hab ich ein anderres leben geführt.

Ich hab jetzt in 2Jahren, mein Hauptschulabschluss nachgeholt, und die Ausbildung zum Verkäufer geschafft mit insgesamt 92 von 100 Punkten.

Ich hab die verlängerung bekommen zum Kaufmann im Einzelhandel und bin bis September 2010 in der Ausbildung.

Ich hab endlich mit 22 die Kurve bekommen im Leben und hab endlich die Chanche was draus zu machen, bin in der Berufschule und im Betrieb der Beste azubi!

Ich hab eine sehr gute Chanche übernommen zu werden und endlich mit 23Jahre dan richtiges geld zu verdienen und meine Ziele wie eine eigene Wohnung und ein Auto zu erreichen.

Und nun kommt die Musterung, ich habe Angst Tauglich eingestufft zu werden und dadurch den Anschluss an einen Sicheren arbeitsplatz zu verlieren =(


- Ich habe leichtes Asthma
- Schilddüsen Unterfunktion
- Habe einen etwas höheren Puls als normale menschen (Laut EKG vom  Hausartzt)
- Bin 22Jahre alt
- Bin 168cm Groß und wiege 80Kg.

--> Bei einer Körpergröße von 168 cm und einem Gewicht von 80 kg beträgt Ihr Body-Mass-Index 28,3. Bei 22-jährigen liegt der ideale BMI nach Angabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Bereich von 19 bis 24.

Wie stehen meine Chanchen Ausgemustert zu werden?

Ich werde Morgen sofort zum Arzt gehen und Blut abnehmen lassen + mich untersuchen lassen und alles schrieftlich zu bekommen.

Den ausdruck vom EKG hab ich noch, ist aber schon ca. 1Jahr alt.


Ich tät mich über eine Antwort/Hilfe von euch sehr freuen!

Lg CHris



« Letzte Änderung: 23. August 2009, 23:17:17 von ChrisS » Gespeichert
sunknown
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« Antworten #1 am: 24. August 2009, 07:07:06 »

Zitat
Als ich 17 Jahre alt war bekahm ich mein ersten Brief vom KWEA.

Ich habe mich nicht gemeldet, und nun bin ich 22Jahre alt geworden.


Als ich am Samstag nach der Post schaute, war ich aufeinmal so wach wie schon lange nichtmehr, da war er! Die Ladung zur Musterung ='(
da du schon 22 bist, solltest du zunächst versuchen durch zeitgewinn die (wenigen) verbleibenden einberufungstermine bis zum 23igsten geburtstag zu umgehen.
ladungen zur musterung kommen zunächst als einfacher brief und solche briefe können auch verloren gehen.

solltest du dann bei der irgendwann stattfindenen musterung tauglich gemustert werden, empfiehlt sich auf jeden fall ein widerspruchsverfahren (weiterer zeitgewinn).

Zitat
Ich finde des echt schade, früher hab ich ein anderres leben geführt.
Grinsend eine ladung zur musterung ist noch lange keine einberufung.

Zitat
- Ich habe leichtes Asthma
- Schilddüsen Unterfunktion
- Habe einen etwas höheren Puls als normale menschen (Laut EKG vom  Hausartzt)
- Bin 22Jahre alt
- Bin 168cm Groß und wiege 80Kg.

--> Bei einer Körpergröße von 168 cm und einem Gewicht von 80 kg beträgt Ihr Body-Mass-Index 28,3. Bei 22-jährigen liegt der ideale BMI nach Angabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Bereich von 19 bis 24.

Wie stehen meine Chanchen Ausgemustert zu werden?
dein übergewicht allein begründet keine ausmusterung, möglicherweise kann man aber die kombination aus schilddrüsenunterfunktion und daraus resultierendem übergewicht hilfreich sein. das weiß ich aber nicht.
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ChrisS
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« Antworten #2 am: 24. August 2009, 09:14:19 »

Vielen dank für die schnelle Antwort :-)

ALso am 1.9.2009 ist meine Musterung, da ich schonmal eine einladung bekommen habe mit 17jahre und darauf nicht geantwortet habe werde ich am 1.9 zur musterung hingehen, da das schelht für des geschäft ist wen ich von der Polizei abgeholt werde.

Ich werde die Intimeuntersuchung verweigern und bei tauglich ein wiederspruch einlegen nach 10 Tagen.


Ich werde am 15.7.2010 23Jahre alt, und bis zum 15.7.2010 bin ich noch in der Ausbildung also bis ich 23jahre alt bin könenn sie mich nicht einziehen.

Und erst wenn ich den Einberufungsterim bekomme stelle ich den KDV antrag.

Meinst du so mach ich alles richtig?
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svennie
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« Antworten #3 am: 24. August 2009, 12:26:53 »

ALso am 1.9.2009 ist meine Musterung, da ich schonmal eine einladung bekommen habe mit 17jahre und darauf nicht geantwortet habe werde ich am 1.9 zur musterung hingehen, da das schelht für des geschäft ist wen ich von der Polizei abgeholt werde.

Na so schnell wird man nicht von der Polizei vorgeführt, das kündigt sich vorher an.

Ich werde am 15.7.2010 23Jahre alt, und bis zum 15.7.2010 bin ich noch in der Ausbildung also bis ich 23jahre alt bin könenn sie mich nicht einziehen.

Das ist zwar nett gedacht, nur würde eine Zurückstellung wegen der Ausbildung die Heranziehungsgrenze erhöhen. Du wärst dann ggf. nach der Ausbildung einberufbar.

Und erst wenn ich den Einberufungsterim bekomme stelle ich den KDV antrag.

Meinst du so mach ich alles richtig?

Nein, so machst du genau das, was das KWEA von dir erwartet.
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ChrisS
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« Antworten #4 am: 24. August 2009, 19:49:11 »

Und erst wenn ich den Einberufungsterim bekomme stelle ich den KDV antrag.

Meinst du so mach ich alles richtig?

Nein, so machst du genau das, was das KWEA von dir erwartet.
[/quote]

Wie meinst du des? Wenn ich lieber Zivi mache als zur bundeswehr, dan muss ch doch zu einen ebstimmten zeitpukt den kdv stellen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 24. August 2009, 20:07:26 »

Wie meinst du des? Wenn ich lieber Zivi mache als zur bundeswehr, dan muss ch doch zu einen ebstimmten zeitpukt den kdv stellen?

Der KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden, das meinte ich aber nicht. Es geht ja schon los, dass du ganz eifrig dabei bist, bei der Erhöhung der Heranziehungsgrenze mitzuarbeiten anstatt die Steilvorlage des Kreiswehrersatzamtes zu nutzen. Wer erst mit 22 gemustert wird, den Will man doc eigentlich nicht einberufen, sonst hätte man sich doch schon früher darum gekümmert. Wenn du jetzt aber zusätzlich zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze auch noch zur absoluten Unzeit einen KDV-Antrag stellst, dann ist dein Schicksal "Zivildienst" ja schon nahezu besiegelt.
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ChrisS
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« Antworten #6 am: 24. August 2009, 20:11:26 »

Achso okay.

Wann wär deiner Meinen nach der richtige Zeitpunkt für ein KDV?
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svennie
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« Antworten #7 am: 24. August 2009, 20:12:47 »

Wann wär deiner Meinen nach der richtige Zeitpunkt für ein KDV?

Das hängt von der individuellen Lebensplanung ab. Hier hat man dir den Ratschlag gegeben, die ganze Sache möglichst so lange zu verschleppen, dass es garnicht zu einer Einberufung kommen kann, also auch ein KDV-Antrag nicht notwendig wird.
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« Antworten #8 am: 24. August 2009, 20:19:46 »

Vielen dank, du weist echt viel Schockiert hast du mal in ein KWEA gearbeitet  Grinsend Huch

Meinst du ich sollte am.1.9.2009 zur musterung? WEnn ich 22 bin und noch in der ausbildung 23 werde, werden sie mich bestimmt nicht einberufen.

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« Antworten #9 am: 24. August 2009, 20:21:07 »

Vielen dank, du weist echt viel Schockiert hast du mal in ein KWEA gearbeitet  Grinsend Huch

Nein, ganz bestimmt nicht.

Meinst du ich sollte am.1.9.2009 zur musterung?

nein.

WEnn ich 22 bin und noch in der ausbildung 23 werde, werden sie mich bestimmt nicht einberufen.

Wie kommst du darauf?
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« Antworten #10 am: 24. August 2009, 20:29:25 »

Wie meinst du des? Wenn ich lieber Zivi mache als zur bundeswehr, dan muss ch doch zu einen ebstimmten zeitpukt den kdv stellen?

Wer erst mit 22 gemustert wird, den Will man doc eigentlich nicht einberufen, sonst hätte man sich doch schon früher darum gekümmert.

Komm deswegen darauf.
Ein anderer Azubi ausm Betrieb war denne ebenfals zu alt und wurde ausgemuster.


Ist halt mein 2 Brief den ich bekommen habe der erste wurde vom mir entsorgt.

Drohen die des richtig an mit der Polizei?  Oder nur ein vermekr das man von der polizei vorgeführt werden kann?

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svennie
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« Antworten #11 am: 24. August 2009, 20:34:22 »

Komm deswegen darauf.
Ein anderer Azubi ausm Betrieb war denne ebenfals zu alt und wurde ausgemuster.

Man muss nicht jeden Unsinn glauben.


Ist halt mein 2 Brief den ich bekommen habe der erste wurde vom mir entsorgt.

Der erste Brief war lt. deinem ersten Posting von vor 5 Jahren!?


Drohen die des richtig an mit der Polizei?  Oder nur ein vermekr das man von der polizei vorgeführt werden kann?

In der Regel wird dann eine Ladung zur Musterung gegen Postzustellungsurkunde zugestellt und es werden mehrere Termine genannt (Dauerladung) erst dann wirds brenzlig, aber auch nur, wenn man sich dann nicht für alle dort genannten Termine entschuldigen kann.
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ChrisS
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« Antworten #12 am: 24. August 2009, 20:46:07 »

Genau! Meine erste Ladung war als ich 17Jahre alt war, jetzt sid 5 Jahre vergangen und ich bin seit den 15.7.2009 22Jahre alt.

Wenn ich ein Brief schreibe das ich nicht in der geggen bin an diesen Tag, was meinst du wan dir mir ein neuen Termin zur Muterung geben täten?

Ich geh am 1.9.2009 nicht hin, ist es empfehlen wert ein Brief zu schreiben der am 31.8.2009 bei denne ankommt, das ich an diesen termin nicht kann unter andern das sie mir grade mal 1woche davor den terming eben haben^^.

Ich werde natürlich gegen das ergebnis ne klage einreichen. ums so weit wie möglich zu verschieben.
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« Antworten #13 am: 24. August 2009, 22:29:16 »

Wenn ich ein Brief schreibe das ich nicht in der geggen bin an diesen Tag, was meinst du wan dir mir ein neuen Termin zur Muterung geben täten?

Das hängt von der Auslastung des Kreiswehrersatzamtes ab, ich würde auf diese Ladung aber nicht reagieren.

Ich geh am 1.9.2009 nicht hin, ist es empfehlen wert ein Brief zu schreiben der am 31.8.2009 bei denne ankommt, das ich an diesen termin nicht kann unter andern das sie mir grade mal 1woche davor den terming eben haben^^.

Das würde ich erst bei der nächsten Ladung machen und auf eine (von der Entgernung her erhebliche) Ortsabwesenheit hinweisen.

Ich werde natürlich gegen das ergebnis ne klage einreichen. ums so weit wie möglich zu verschieben.

Tatsächlich? Eine Klage hat aber keine aufschiebende Wirkung. Du solltest es erstmal bei einem Widerspruch belassen.
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ChrisS
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« Antworten #14 am: 25. August 2009, 21:38:29 »

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-02.pdf

Weist du ob ichlaut dieser Tabelle übergewichtig gelte?


78/80Kg und größte 168cm und Männlich

BMein BMI ist bei 28 so.
« Letzte Änderung: 25. August 2009, 22:32:39 von ChrisS » Gespeichert
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