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Autor Thema: Mal wieder Kreuzbandriss??  (Gelesen 2482 mal)
Rollo83
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« am: 10. August 2009, 13:40:40 »

Also erst mal vor weg hier geht es nicht drum wie man an der Bundeswehr vorbei kommt.

Erst mal was zu mir
25,Elektroinstallateur mit Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik,GWD im Jahre 2006 abgeleistet und jetzt Wiedereinsteller.

Damals mit T2 gemustert und dann während der Dienstzeit durch einen Unfall Kreuzband gerissen + Meniskusschaden.Wie gesagt das war im Jahre 2006 und jetzt ist wieder alles in Ordnung, ich spiel wieder ganz normal Fussball und alles.
Damals wurde uch mit T5 entlassen nach meinen 9 Monate weil das ganze noch nicht richtig auskuriert war.Jetzt läuft meine Bewerbung Feldwebel im Fachdienst und ich dachte T5 OK aber ist ja alles wieder in Ordnung wird schon.
Musste also wieder zur Musterung da meine erste ca 8 Jahre her ist.Der zivile Musterungsarzeit meinte direkt, oh oh Kreuzbandriss das gibt nix.Er hat dann irgendwann gemerkt das ich gar keinen Wehrdienst leisten will sondern wegen ner SAZ12 Bewerbung hier bin.Er bei seinem Chef angerufen und mir wurde dann für den nächsten Tag ein Termin beim Facharzt in Köln-Wahn gemacht.
Bin dann hin gefahren und er hat mein Knie kurz untersucht ca 2 Minuten lang Schubladenfunktion und die Aussenbänder geteste.Er kam dann zu dem entschluss das das Knie wirklich sehr gut sei und ein Kreuzbandriss alleine auch nicht das Problem wäre.Allerdings die Begleitverletzung durch den Meniskusschaden lässt das ganze extrem schlecht aus schauen.Das war noch keine 100%ig Absage aber in meinen Augen eine 97%ig.
Er hat auf sein Aufnahme gerät gesprochen das mein Knie wikrlich gut ist und ich wieder Fussball spiele aber der Kreuzbandriss noch eine Begleitverletzung hat und zwar den Meniskuss.Jetzt warte ich jeden Tag auf Absage oder eventuell doch noch ne Zusage.
Meine Frage ist eigentlich ob sich hier jemand wirklich gut mit der ZDv aus kennt.(ZDv 46/1 mit Anlage 3/65 und 3/66)Ich hab die wirklich mehrmals studiert und meiner Meinung nach ist das alles etwas auslegungssache mit den Gradationen.
Würde es was bringen bei einer Ablehnung erst mal Wiederspruch einzulegen und wenn ja was könnte ich noch versuchen.
Fakt ist ich will wieder zur Bundeswehr als Feldwebel im Fachdienst und bekomm durch meine zivile Qualifikation einen Direkteinstieg Dienstgrad Feldwebel.Wir wissen auch alle das eine Fachdienstverwendung nicht so anspuchsvoll ist wie z.B. eine Vwerwendung beim KSK oder dergleichen.Aber natürlich ist man in erster Linie Soldat und nicht Fachdienstler das mir auch klar

So langer Text Danke fürs lesen und ich hoffe auf Antworten
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svennie
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« Antworten #1 am: 10. August 2009, 13:55:49 »

Damals wurde uch mit T5 entlassen nach meinen 9 Monate weil das ganze noch nicht richtig auskuriert war.

Da wurde lediglich bei der Entlassungsuntersuchung bei Signierziffer eine "5" eingetragen, rechtlich ist das aber bedeutungslos.

Musste also wieder zur Musterung da meine erste ca 8 Jahre her ist.

"Wieder zur Musterung" kann nicht sein, es kann sich aber um eine Annahmeuntersuchung handeln.

Der zivile Musterungsarzt

Tja, so kanns im Leben kommen. Das Kreiswehrersatzamt ist eine zivile Behörde. Da arbeuiten nun mal keine Soldaten sondern Angestellte und Beamte.

Meine Frage ist eigentlich ob sich hier jemand wirklich gut mit der ZDv aus kennt.(ZDv 46/1 mit Anlage 3/65 und 3/66)Ich hab die wirklich mehrmals studiert und meiner Meinung nach ist das alles etwas auslegungssache mit den Gradationen.

Ich kenn mich so gut damit aus, um sagen zu können, dass eben genau darauf nicht ankommt. Die Dienstvorschrift mag zwar den Arzt aufgrund seines Dienstverhältnisses binden. Rein rechtlich ergibt sich ein Tauglichkeitsgrad aber eben nicht aus der zDv 46/1 sondern aus § 8a Wehrpflichtgesetz, wobei sich die Verwendungsfähigkeit aus diesem Erlass ergibt:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152

Würde es was bringen bei einer Ablehnung erst mal Wiederspruch einzulegen und wenn ja was könnte ich noch versuchen.

Die Frage ist doch, ob es sich überhaupt um eine statusverändernde Untersuchung handelt, also ob ein Widerspruchsrecht hier überhaupt anzunehmen ist. Und es besteht nun mal kein Rechtsanspruch darauf, Zeitsoldat werden zu können.
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Rollo83
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« Antworten #2 am: 10. August 2009, 14:12:12 »

Also ein ist sicher mit Gradation 3 kann man heut zu Tage auch als SAZ genommen werden.Genau das hat mir der Stabsarzt in Köln gesagt.Er hat wortwörtlich gesagt das mein Kreuzbandriss nicht das Problem sein sondern die Begleitverletzung durch den Meniskus und nur ein Kreuzbandriss hat Gradation 3 zur folge.

Der Link von dir ist schon und gut und das ist ja auch alles locker zu schaffen vor allem weil mein Knie ja eigentlich besser ist als vor der OP.Aber alles was dort steht hat mit der AGA zu tun die ich sowieso nicht nochmal machen werden.
Das einzige Körperliche was ich machen bzw schaffen muss ist ja PFT DSA und 2 Märsche im Jahr und das pack ich Locker.Aber leider geht es bei der Einstellung ja nicht ums eigene Empfinden und es kommt sehr wohl auf die ZDv an.

Könnte sie ihre Aussage kurz begründen wies sie meinen das eine Einstellung nicht über die ZDv geregelt wird?
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svennie
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« Antworten #3 am: 11. August 2009, 14:31:31 »

Könnte sie ihre Aussage kurz begründen wies sie meinen das eine Einstellung nicht über die ZDv geregelt wird?

Das habe ich so pauschal nicht behauptet, grundsätzlich ergibt sich die Einberufung als Soldat auf Zeit aber aus den Gesez und nicht aus irgendeiner DIenstvorschrift.

Im Ergebnis ist es so, dass man als Soldat auf Zeit eingestellt werden kann (aber eben nicht muss), wenn mann u.a. charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet ist. Nehmen wir an, diese Begingungen lägen vor, dann gibt es ja noch immer keinen Rechtsanspruch darauf, Soldat auf Zeit zu werden, insbesondere dann, wenn es Bewerber gibt, die besser geeignet sind.

Bindend für die wehrrechtliche Frage der (physischen und psychischen) Wehrdienstfähigkeit ist aber eben nicht die zDv 46/1 sondern eben der von mir genannte Erlass. Dies ist ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.

Das Problem ist nur, dass hier viele Dinge durcheinander gehen. Bei einer Musterung oder Prüfung der Verfügbarkeit kann eine Änderung des Tauglichkeits- oder ggf. Verwendungsgrades erfolgen. Entlassungsuntersuchungen etc. haben diese Rechtsfolge nicht. Dies alles könnte aber für die Frage der Verpflichtung als Soldat auf Seit ohnehin ohne Relevanz sein, da hier über Ausnahmeregelungen auch für den Grundwehrdienst nicht wehrdienstfähige Personen eingestellt werden könnten.
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Rollo83
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« Antworten #4 am: 11. August 2009, 14:56:11 »

Hallo
OK, Ihre Aussagen sind verständlich für mich.
Aber die ZDv trägt ja eigentlich trotzdem zur Einstellung bei, da in der ZDv ja festgehalten wird wer Dienstfähiog ist und wer nicht.
Wenn ich jetzt ihren Erlass nehme und nur danach beurteil wird, dann würde es doch viel mehr Leute geben die Wehrdienstfähig sind.
Als Beispiel könnte man wie bei mir eine Verletzung nehmen die schon länger ausgeheilt ist.
Durch den Kreuzbandriss gibt es keine Nachteile mehr und ich würde die verschiedenen Punkte in dem Erlass locker bewältigen können.
Da aber durch den Kreuzbandriss und den Meniskusschaden in der näheren Zukunft Folgeschäden entstehn "können" wird eine Einstellung relativ unwahrscheinlich.Dies ist halt in der ZDv festgehalten.Meines Wissens werden heut zu Tage ja nur noch Personen die Gradatione 1 und/oder 2 haben eingestellt.Dies wird doch dann so zu sagen über die ZDv geregelt da es dort festgehalten ist wann 1 oder 2 beurteilt wird und wann schlechter beurteilt wird.

Nochmal auf meinen Fall jetzt.Wenn bei mir die Bewerbung jetzt Abgelehnt wird wegen meinem Kreuzbandriss mit Meniskussschaden, soll ich dann klagen und den Erlass vor legen mit der Aussage das ich alle Punkte erfüllen kann?

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svennie
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« Antworten #5 am: 11. August 2009, 15:07:51 »

Hallo
OK, Ihre Aussagen sind verständlich für mich.
Aber die ZDv trägt ja eigentlich trotzdem zur Einstellung bei, da in der ZDv ja festgehalten wird wer Dienstfähiog ist und wer nicht.
Wenn ich jetzt ihren Erlass nehme und nur danach beurteil wird, dann würde es doch viel mehr Leute geben die Wehrdienstfähig sind.

Beziehen wir uns mal auf den "normalen" Grundwehrdienst, dann wäre das Gegenteil der Fall. In der Praxis sieht das so aus, dass der Musterungsarzt 3-5 Minuten untersucht, sich keine Gedanken über den Einzelfall macht und dann irgendwo seine Kreuzchen setzt. Das ist rechtswidrig. Würde er anhand des Erlasses individuell prüfen, ob tatsächlich Wehrdienstfähigkeit vorliegt, so wäre der Großteil der Wehrpflichtigen "nicht wehrdienstfähig".

Als Beispiel könnte man wie bei mir eine Verletzung nehmen die schon länger ausgeheilt ist.

Das taugt als Beispiel aber nur bedingt, das Problem ist, dass man eben mit "Diagnose XY" allein keine seriöse Tauglichkeitsbeurteiloung machen kann. Es stellt sich auch die Frage, ob dieser spezifische Wehrpflichtige, etwa aufgrund seines Knochenbaus oder seiner Muskulatur besonders anfällig für solche Verletzungen ist und ob es ggf. im Widerholungsfalle schlimmer ausgeht.

Durch den Kreuzbandriss gibt es keine Nachteile mehr und ich würde die verschiedenen Punkte in dem Erlass locker bewältigen können.
Da aber durch den Kreuzbandriss und den Meniskusschaden in der näheren Zukunft Folgeschäden entstehn "können" wird eine Einstellung relativ unwahrscheinlich.

Du bist offenbar so tief in diesem Bundeswehrsumpf versunken, dass du garnicht merkst, dfass du dir da widersprichst. Das Thema heißt Belastbarkeitsprognose. Die in dem Erlass aufgeführten Tätigkeiten sind eben dann nicht zumutbar, wenn mit Folgeschäden zu rechnen ist. Dass die Tätigkeit - für sich genommen - ausgeführt werden kann, ist ja schön. Nur eben mit welcher Konsequenz. Es ist nämlich auch das Recht des Wehrpflichtigen auf körperliche Unversehrtheit (ein Grundrecht) einzubeziehen.

Dies ist halt in der ZDv festgehalten.Meines Wissens werden heut zu Tage ja nur noch Personen die Gradatione 1 und/oder 2 haben eingestellt.

Dann weißt du falsch.

Dies wird doch dann so zu sagen über die ZDv geregelt da es dort festgehalten ist wann 1 oder 2 beurteilt wird und wann schlechter beurteilt wird.

Kann es sein, dass du Signierziffern und Gradationen durcheinanderbringst?

Nochmal auf meinen Fall jetzt.Wenn bei mir die Bewerbung jetzt Abgelehnt wird wegen meinem Kreuzbandriss mit Meniskussschaden, soll ich dann klagen und den Erlass vor legen mit der Aussage das ich alle Punkte erfüllen kann?

Einem Wehrpflichtigen sagt man auch nicht, warum er tauglich bzw. nicht tauglich ist. Auich dfir wird man mitteilen, dass du den Anforderungen genügst oder nicht genügst. In die Bundeswehr hereinklagen kannst du dich letztlich eh nicht.
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Rollo83
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« Antworten #6 am: 11. August 2009, 15:57:17 »

Also bei der Musterung wird einem schon gesagt wenn man nicht tauglich ist wodran es liegt.
OK bei der Bewerbung als SAZ vielleicht nicht das mag sein.

Die Sache mit meinem Knie ist ja das es zu späterer Zeit zu Folgeschäden kommen kann aber das kann bei 90% der Anderen Menschen auch passieren.Nur das interessiert keinen weil bei den 90% keine Vorerkrankungen sind.
Man könnte sagen durch mein Muskelaufbau ist mein Knie mindestens genau so belastbar wie das von einem normal sportlichen Menschen.Ich würde sogar fast sagen das es noch belastbarer ist da ich sehr guten Muskelaufbau betrieben habe.Nur das interessiert anscheinend keinen bei der Bundeswehr.Die gucken ah kreuzbandriss ok weg krass ausgedrückt.

Mir wurde vom Musterungsarzt (ziviler Arzt) im KWEA gesagt nur noch Leute mit T1 und T2 beim Grundwehrdienst aber das tut ja auch nix zur Sache hier im Moment.

Das ich mich nicht einklagen kann ist mir auch bewusst, so direkt war das auch nicht gemeint.

Ich hätte ne kurze Frage zu Gradatioen bzw dem "T Status"
Also die Gradationen stehn ja in der ZDv mit den verschiedenen Erkrankungen.Wenn man jetzt als Beispiel durch seine Erkrankung in Gradatioen 3 fällt ist das dann auch gleich T3?
Oder ist das so das man durch seine Erkrankung erst einmal eine bestimmte Gradation bekommt nehmen wir mal 3 und danach wird beurteilt in welchen Status man gesteckt wird?

Aus reinem Interesse würde ich sie gerne noch Fragen welche "Position" sie besetzten das sie sich gut aus kennen.Nicht falsch verstehn die Frage,aber interessant jemand du finden der sich aus kennt.
Gerne auch per PM!

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svennie
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« Antworten #7 am: 11. August 2009, 19:54:03 »

Also bei der Musterung wird einem schon gesagt wenn man nicht tauglich ist wodran es liegt.

Der Musterungsbeamte kennt den wahren Grund nicht, er kennt das Ergebnis der Untersuchung in Form des Vorschlags des Musterungsarztes.

Und der Musterungsarzt erzählt einem irgendeinen Unsinn, den er für richtig hälz, zumal er sich meist an die Formulierungen der zDv 46/1 gebunden fühlt. Einer ernsthaften Prüfung halten diese Erklärungen aber in aller Regel nicht stand.

OK bei der Bewerbung als SAZ vielleicht nicht das mag sein.

Siehste, und selbst bei der Entlassungsuntersuchung ist es in der Praxis vollkommen egal, wo das Kreuzchen gemacht wird bzw. welche Signierziffer da eingetragen wird. Bei mir war es die 4, die aber letztlich auch nicht mit der zDv 46/1 begründbar war. Er hat einfach eine 4 eingetragen, weil er einen guten Tag hatte und die Hoffnung hatte, mir bliebe so die Ableistung etwaiger Restdienstzeiten erspart.


Die Sache mit meinem Knie ist ja das es zu späterer Zeit zu Folgeschäden kommen kann aber das kann bei 90% der Anderen Menschen auch passieren.Nur das interessiert keinen weil bei den 90% keine Vorerkrankungen sind.

Wir drehen uns im Kreis. Kann es einfach sein, dass ein normaler, erfahrener Facharzt davon ausgeht, dass du für die Tätigkeiten in der Grundausbildung (und auf die käme es für die Tauglichkeitsbeurteilung an) einfach nicht mehr ausreichend belastbar bist!?

Man könnte sagen durch mein Muskelaufbau ist mein Knie mindestens genau so belastbar wie das von einem normal sportlichen Menschen.

Es kommt bei der Tauglichkeitsbeurteilung aber nicht darauf an, ob jemand "normal sportlich" ist.

Ich würde sogar fast sagen das es noch belastbarer ist da ich sehr guten Muskelaufbau betrieben habe.Nur das interessiert anscheinend keinen bei der Bundeswehr.

Das interessiert vielleicht auch niemanden außerhalb der Bundeswehr. Ein Sportarzt würde dir vielleicht auch von bestimmten Tätigkeiten abraten-

Die gucken ah kreuzbandriss ok weg krass ausgedrückt.

Das ist Folge der Gläubigkeit an die zDv 46/1, weil sich diese Leute den tatsächlichen Zustand nicht einmal mehr ansehen. Das heißt aber nicht, dass man bei einer vernünftigen gutachterlichen Stellungnahme zwingend zu einem anderen Ergebnis kommen muss.

Mir wurde vom Musterungsarzt (ziviler Arzt) im KWEA

Ja so ist das mit dem Militär. Musterungsärzte haben es eben so an sich, dass es Zivilisten sind...

gesagt nur noch Leute mit T1 und T2 beim Grundwehrdienst aber das tut ja auch nix zur Sache hier im Moment.

Das tut insoweit etwas zur Sache, als dass man bei Freiwilligen noch etwas genauer hinsieht.

Und dass eben zum Grundwehrdienst nur Personen mit - wie du es ausdrückst - "T1" und "T2" einebrufen werden können, das liegt ganz einfach daran, dass es andere Verwendungsgrade nicht mehr gibt.

Ich hätte ne kurze Frage zu Gradatioen bzw dem "T Status"

Eine ganz einfache Antwort gibt es dazu: Das Gesetz kennt beides nicht.

Also die Gradationen stehn ja in der ZDv mit den verschiedenen Erkrankungen.

Nein, sie steht für Ausprägungen von Gesundheitszahlen (früher Körperfehlern".

Wenn man jetzt als Beispiel durch seine Erkrankung in Gradatioen 3 fällt ist das dann auch gleich T3?

nein.

Oder ist das so das man durch seine Erkrankung erst einmal eine bestimmte Gradation bekommt nehmen wir mal 3 und danach wird beurteilt in welchen Status man gesteckt wird?

Die Gradationen II und III führen bei der Musterung zum Vorschlag von bestimmten Verwendungsausschlüssen, nicht mehr und nicht weniger.

Die Gradation IV führte früher zu Einschränkungen in der Grundausbildung (oder wie du es ausdrückst zu "T3"), jetzt aber zum Vorschlag "nicht wehrdienstfähig".

Aus reinem Interesse würde ich sie gerne noch Fragen welche "Position" sie besetzten das sie sich gut aus kennen.Nicht falsch verstehn die Frage,aber interessant jemand du finden der sich aus kennt.

Ich habe - außer gut 4 Wochen Grundwehrdienst - nichts mit der Bundeswehr zu tun und hatte gut damit zu tun, dass die 4 Wochen nicht noch länger werden.. Ansonsten bin ich im kaufmännischen und im juristischen Bereich angesiedelt.
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