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Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

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Autor Thema: Leere Versprechen?!  (Gelesen 2379 mal)
z1pFeL
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« am: 11. Juni 2010, 10:58:31 »

Guten Morgen zusammen,

erstmal zu meinen wichtigsten Eckdaten:

ich bin ledig und werde am 14.10 23 Jahre alt, also bin ich noch 4 Monate wehrpflichtig...

Hätte heute meinen zweiten Musterungstermin (ersten Brief habe ich nicht erhalten, der zweite kam schon mit Postzustellungsurkunde) gehabt, habe diesen durch Krankmeldung verschoben. Aber als ich mit meiner Bearbeiterin telefoniert habe um mich krank zu melden, meinte diese, ich solle mir keine Gedanken machen, da ich sowieso nicht mehr einberufen werde, da ich Jahrgang 1987 bin und deshalb zu alt bin, aber dass stimmt doch garnicht, wie weit kann man dem Ganzem denn trauen? Sie meinte sogar ich muss nur gemustert werden, nicht einmal den Eignungstest bräuchte ich machen.
Hat da evtl jemand schon Erfahrung mit solchen Aussagen? Sind die nur zur Beruhigung und sonst nur leere Worte oder sagen die soetwas wirklich nur, wenn sie keinen Bedarf mehr haben?
Wurde jemanden das selbe schon einmal gesagt und jetzt liest er das ganze von einem Alphastützpunkt im Irak aus Zwinkernd?!

Und noch eine Frage, habe mich einmal wegen Ersatzdienst schlau gemacht, da ich auf keinen Fall gekündigt werden will... Mein Arbeitsplatz wird zwar die 6 Monate freigehalten... Aber die brauchen definitiv einen Ersatz für die Zeit (bin Abteilungsleiter und zur Zeit sogar in einer Projektphase (Unabkömmlichkeit will ich erst später versuchen, um meinen Arbeitgeber solange wie möglich aus der Sache rauszuhalten, weil er sonst schon eifrig Ersatz sucht, wahrscheinlich (Denke aber sowieso dass er abgelehnt wird, da ich ja ersetzbar bin halt nur mit höherem Aufwand, aber das interessiert die ja nicht wirklich)) und sobald ich nach den 6 Monaten wieder da bin kündigen die mich einfach fristgerecht oder zahlen mir eine Abfindung und behalten meinen Ersatz da, da er ja immerhin mehr im Thema ist wie ich, der das Projekt 6 Monate lang nicht verfolgen konnte...
Auf jeden Fall habe ich gelesen, dass der Antrag auf Ersatzdienst VOR Einberufungsbescheid beantragt werden muss, ansonsten wird er garnicht erst bearbeitet. Aber aus Freundeskreisen kam Widerspruch, von wegen man kann den jederzeit beantragen und er wird auch bearbeitet... Was stimmt denn jetzt und wie ist das mit sofortiger Einberufung?! Hat man da überhaupt noch eine Chance, dass z.B. die Einberufung solange "eingefroren" wird bis man den Antrag durch hat oder ist es dann zu spät? Weil unter Umständen kann es ja wirklich passieren, dass die nachher so sauer auf mich sind, dass die mir direkt nach der Musterung die Einberufung in die Hand drücken?!

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Bis dann,
z1pFeL
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svennie
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« Antworten #1 am: 11. Juni 2010, 18:22:07 »

erstmal zu meinen wichtigsten Eckdaten:

ich bin ledig und werde am 14.10 23 Jahre alt, also bin ich noch 4 Monate wehrpflichtig...

Nana, wehrpflichtig bist du, bis du 45 Jahre alt bist:

§ 3 (3) Wehrpflichtgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html

Nun aber zum Wesentlichen:

Ich gehe davon aus, dass es sich um die "erste" Musterung handelt.

Wenn diese gelaufen ist, solltest du gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen. In der Zwischenzeit dürften sämtliche Plätze für den Dienstantrittstermin Oktober 2010 vergeben sein, das Thema wäre dann gegessen.

EinE Verpflichtung im Katastrophenschutz funktioniert in der Tat nur, wenn aktuell keine Einberufung vorliegt. Eine Einberufung aus der Welt zu bekommen wäre aber ein Kinderspiel, man stellt einfach einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und leistet dann Dienst mit Katastrophenschutz statt Zivildienst und nicht mehr Dienst im Katastrophenschutz statt Grundwehrdienst. So einfach ist das.

Es sollte aber ein Leichtes sein, die ganze Geschichte ohne irgendwelche Dienste leisten zu müssen abhaken zu können.
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z1pFeL
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2010, 23:21:51 »

Hi und erstmal danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Ja es handelt sich um die erste Musterung und nicht um eine Nachmusterung.

Versteh ich es also richtig, dass ich den nächsten Termin einfach wahrnehmen soll und dann nur Widerspruch einlegen sollte, für den Fall das ich tauglich gemustert werde?
Weil meine eigentliche Taktik bestand darin, mich weiterhin krank zu melden und Briefe zu ignorieren (ausser natürlich Postzustellungsurkunden) bis mir eine Dauereinladung ins Haus flattert und diese dann gegebenfalls auch zu ignorieren, bis ich im schlimmsten Fall wirklich von den Feldjägern abgeholt werde. Oder ist das alles vollkommen überflüssig? (Das würde doch einiges an Ärger vermeiden, z.b. mit dem Arbeitgeber, wegen dem häufigen Krankmeldungen usw...)
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svennie
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2010, 23:59:03 »

Versteh ich es also richtig, dass ich den nächsten Termin einfach wahrnehmen soll und dann nur Widerspruch einlegen sollte, für den Fall das ich tauglich gemustert werde?

Im Prinzip ja.

Wenn das KWEA dich zum Grundwehrdienst einberufen möchte, dann muss es das mit einer Frist von 4 Wochen tun, es kann dies nur zu bestimmten Dienstantrittsterminen (derzeit Quartalsanfang) tun.

Dein Musterungsergebnis müsste also 4 Wochen vor dem 1.10. feststehen, wobei das Widerspruchsverfahren eine Einberufung hindert.

Grob gerechnet müsstest du also die Sache bis Anfang September verzögern.

Nehmen wir an, dein Musterungstermin ist Ende Juni, du nutzt die Widerspuchsfrist aus und legst etwa Mitte Juli (bzw. kurz davor) Widerspruch ein. Über den Widerspruch enscheidet zunächst das Kreiswehrersatzamt, will es an dem Bescheid aber festhalten, dann muss die vorgesetzte Behörde, die Wehrbereichsverwaltung entscheiden. Dann wandern die Unterlagen zurück ans KWEA. Bis Anfang September bekommen die das kaum auf die Reihe.

Weil meine eigentliche Taktik bestand darin, mich weiterhin krank zu melden und Briefe zu ignorieren (ausser natürlich Postzustellungsurkunden) bis mir eine Dauereinladung ins Haus flattert und diese dann gegebenfalls auch zu ignorieren, bis ich im schlimmsten Fall wirklich von den Feldjägern abgeholt werde. Oder ist das alles vollkommen überflüssig? (Das würde doch einiges an Ärger vermeiden, z.b. mit dem Arbeitgeber, wegen dem häufigen Krankmeldungen usw...)

Keine Angst vor den Feldjägern, die sind für dich nicht zuiständig. Und bevor du es dir mit dem Arbeitgeber verscherzt, geh lieber zur Musterung.
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« Antworten #4 am: 12. Juni 2010, 12:08:18 »

Na das hört sich doch gut an!
Danke erstmal für die Hilfe!
Ich hätte nicht gedacht, dass sich das mit dem Widerspruch so lange hinzieht. Gut dann werde ich den nächsten Termin einfach wahrnehmen, hätte eh ein schlechtes Gewissen gegenüber meiner Arbeit gehabt Zwinkernd
Muss ich denn irgendwas beachten? Also bei der Musterung selbst um nachher bessere Argumente für einen Widerspruch zu haben? Wie z.B. "ausversehen" die Arteste und Röntgenbilder zu vergessen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 12. Juni 2010, 15:35:26 »

Muss ich denn irgendwas beachten? Also bei der Musterung selbst um nachher bessere Argumente für einen Widerspruch zu haben?

Die Frage ist ja, ob du das Widerspruchsverfahren wirklich gewinnen möchtest oder nur in die Länge ziehen möchtest.

Wie z.B. "ausversehen" die Arteste und Röntgenbilder zu vergessen?

Die Dinger heißen Atteste und auf die kommt es nicht an.
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« Antworten #6 am: 15. Juni 2010, 19:07:52 »

Also ich will es auf jeden Fall in die Länge ziehen, damit ich mein 23. Geburtstag als Zivilist und nicht ein Rekrut feiern kann Zwinkernd

Muss ich da denn eine Strategie, schon während der Musterung verfolgen, um schon von da an eine gute Grundlage zu schaffen, um das Widerspruchsverfahren in die Länge zu ziehen?

Habe heute die Einladung zum nächsten Termin erhalten, wohl nur als normalen Brief, mir wurde gesagt die kann man einfach ignorieren, halt nur keine Postzustellungsurkunden, sollte ich dass jetzt auch machen (weil ist ja nicht mit Aufwand verbunden Zwinkernd ) um noch ein paar Wochen zu gewinnen oder ist das eher unsinnig, weil oben ja schon gesagt worden ist, es wird durch das Widerspruchsverfahren eh bis September dauern...?
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svennie
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« Antworten #7 am: 24. Juni 2010, 12:21:28 »

Muss ich da denn eine Strategie, schon während der Musterung verfolgen, um schon von da an eine gute Grundlage zu schaffen, um das Widerspruchsverfahren in die Länge zu ziehen?

Naja das bloße Nichterscheinen ist ja eine Variante der Verzögerung.

Es bleibt dann noch eine zweite Variante, nämlich die Beiziehung von irgendwelchen ärztlichen Auskünften zu beantragen. Dann gibt es vermutlich unmittelbar nach der Musterung noch keinen Musterungsbescheid.

Ob man sich darauf wirklich einlassen sollte, hängt davon ab, was der eigene Arzt so zu berichten hat und wie groß etwa die Gefahr ist, dass der Schuss nach hinten losgeht (Zurückstellung wegen vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit).

Habe heute die Einladung zum nächsten Termin erhalten, wohl nur als normalen Brief, mir wurde gesagt die kann man einfach ignorieren, halt nur keine Postzustellungsurkunden, sollte ich dass jetzt auch machen (weil ist ja nicht mit Aufwand verbunden Zwinkernd ) um noch ein paar Wochen zu gewinnen oder ist das eher unsinnig, weil oben ja schon gesagt worden ist, es wird durch das Widerspruchsverfahren eh bis September dauern...?

Ich würd das davon abhängig machen, wann dieser Termin stattfinden soll. Wenn dir der Termin nicht passt, dann lass ihn platzen (wie auch immer).
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z1pFeL
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« Antworten #8 am: 24. Juni 2010, 20:05:37 »

Ich meinte eher, dass wenn ich zur Musterung gehe, ich evtl. irgendwelche Vorbereitungen treffen sollte (wie z.B. die im Anschreiben angesprochenen Röntgenbilder etc. absichtlich nicht mitnehmen, damit das KWEA quasi weniger Fakten zur Verfügung hat oder geht das nach hinten los und die sagen bei einem Widerspruch "Hätten Sie ihre Unterlagen alle beisammen gehabt, dann hätten wir auch genauer arbeiten können, aber so Pech gehabt") oder sollte ich mich irgendwie verhalten?

Ach und noch was, ich hatte hier im Forum mal gelesen, dass wenn der Widerspruch abgelehnt wird, man Klage beim Verwaltungsgericht einreichen sollte, wie sieht das denn mit Kosten aus, die dadurch entstehen könnten?! Weil ich NOCH keine Rechtsschutz habe und ich nachher nicht auf imens hohen Gerichtskosten sitzen bleiben will...

Um noch einmal deine Frage an mich aufzugreifen:

Zitat
Die Frage ist ja, ob du das Widerspruchsverfahren wirklich gewinnen möchtest oder nur in die Länge ziehen möchtest.

Also ich will auf jeden Fall es so lange wie möglich in die Länge ziehen, nur wie sieht da das genaue Vorgehen aus? Ich habe zwar hier im Forum schon alles durchlesen, aber immer wieder wird nur gesagt, Widerspruchsverfahren einleiten und es möglichst rauszögern, nirgends werden aber konkrete Tipps und Tricks beschrieben, die konsequenzenlos bleiben (z.B. könnte man ja die Unterlagen unvollständig dahinschicken, aber ich weiß nicht, ob das evtl dazu führt, dass der Widerspruch garnicht erst bearbeitet wird und meine Frist dann abgelaufen ist)


Danke nochmal für die unermüdliche Mithilfe von dir Smiley
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