Die normale Prozedur ist ja, dass man die Unterlagen die der Erfassung beiliegen ausfüllt und zurückschickt.
Nö.
Die normale Prozedur ist, dass die Erfassungsbehörde dem Wehrpflichtigen die Erfassungsdaten zur Kenntnis übersendet und ihn auffordert, etwaige Fehler zu berichtigen.
Die eigentliche Erfassung erfolgt dann durch die Erfassungsbehörde durch Mitteilung der Erfassunsdaten an die Wehrersatzbehörde - ganz ohne Zutun des Wehrpflichtigen. Vollkommen egal ob er auf das Erfassungsschreiben reagiert oder nicht.
Dann kommt irgendwann ein Musterungstermin.
Richtig, entweder kommt irgendwann einer oder es kommt keiner. Aller mehr oder weniger Zufall.
Ich frage mich halt nur ob ich etwas zu "befürchten" hätte, wenn ich mich da nicht melde, da in den Briefen ja steht, dass man sie unbedingt zurückschicken soll. (Ich hatte sie überflogen und zum Teil ausgefüllt bevor ich meine meinung geändert hatte

)
Wenn du statt zu überfliegen alles gelesen und verstanden hättest, dann wüsstest du, dass es egal ist, ob du die Formulare ausfüllst. Aber das wird sicherlich nur sehr verklausuliert drinstehen.
Dass da überhaupt Schreiben an die Wehrpflichtigen rausgehen, hat eher historische Gründe. Wurde halt immer so gemacht. Durch Gesetzesänderungen werden ohnehin die meisten Datenänderungen im Meldebestand an die Wehrbehörden weitergeleitet. Die Erfassungsschreiben haben nur noch die Funktion, dass der Wehrpflichtige auf Fehler im Datenbestand hinweisen kann.
Welchen Grund sollte deine Stadt- oder Gemeindeverwaltung haben, dich deswegen polizeilich vorführen zu lassen!? Macht doch nur Arbeit.
Wenn man nicht zum Musterungstermin erscheint kann es ja afaik ziemliche Probleme geben. Ob es in dieser Konstellation auch Probleme geben würde habe ich nirgends im Internet gefunden!

Ein Blick ins Gesetz erleichtert - auch hier - die Rechtsfindung. Man könnte dich zurm Zwecke der Erfassung vorladen und auch vorführen lassen. Macht aber niemand, man erfässt dich einfach.