Ne, wohne schon seit meiner Geburt hier bei dieser Adresse.
Hatte mit (ich glaube) 17 mal so ein Erfassungsschreiben bekommen. Darauf hatte ich geantwortet dass ich noch Schule mache und hab seitdem nie mehr was von denen gehört.
Auch nicht bei einem Musterungsergebnis von "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" (T4) - nach Ablauf der Frist einer vorübergehenden Untauglichkeit bist Du 23 und musst damit keinen Wehrdienst mehr leisten. Ich weiss nicht ob die dich noch einer vollen Musterung unterziehen, ist aber schon denkbar/wahrscheinlich.
Das verstehe ich nicht ganz. Wenn das Ergebnis T4 noch vor März feststehen würde, dann würde sich die Altersgrenze doch erhöhen, oder?
Denn man würde ja somit noch vor dem 23. Geburstag zurückgestellt, oder sehe ich das falsch?
Allerdings denke ich, sollte es noch vor März zu einer Musterung kommen, man das ganze noch etwas rauszögern könnte.
Beispiel:
1) Ladung zur Musterung zum 01.02.10
2) Musterung verschieben bis 01.03.10
3) Musterungsergebnis wird am 15.03.10 per Post mitgeteilt
4) Am 20.03.10 wird Widerspruch gestellt
5) Widerspruch wird ca. 3-4 Wochen später entschieden
Somit könnte man auch das Ergebnis T4 hinter den 23. Geburstag legen.
Würde mich wegen des T4 aber trotzdem noch interessieren.