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Autor Thema: Kein Einzug mehr?  (Gelesen 1934 mal)
Rezer
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Beiträge: 14


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« am: 2. Januar 2010, 19:18:48 »

Hallo,

ich werde dieses Jahr im März 23 Jahre alt.
Bisher habe ich noch keine Musterungseinladung erhalten.

So wie ich das sehen, kann ich nun, sollte noch eine Musterung kommen, in Friedenszeiten nicht mehr einberufen werden, richtig?
Denn die letzte Einberufung war jetzt zum Januar, das nächste mal dann zum April. Dort wäre ich aber schon 23 Jahre alt.

Die einzigste Gefahr könnte nun noch sein, dass man gemustert wird und das Ergebnis T4 wäre. Aber das sollte man vermutlich auch mit Terminabsagen und notfalls mit einem Widerspruch (damit das Ergebnis erst nach dem Geburstag feststeht) hinbekommen, oder?
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alexis
Jr. Member
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Beiträge: 99


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« Antworten #1 am: 3. Januar 2010, 08:16:55 »

Da kann man nur gratulieren. Nein, dich können Sie nicht mehr zum Wehrdienst einziehen.

Auch nicht bei einem Musterungsergebnis von "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" (T4) - nach Ablauf der Frist einer vorübergehenden Untauglichkeit bist Du 23 und musst damit keinen Wehrdienst mehr leisten. Ich weiss nicht ob die dich noch einer vollen Musterung unterziehen, ist aber schon denkbar/wahrscheinlich.

Frage mich wie Du durch das "Erfassungsraster" fallen konntest. Bist Du oft umgezogen, hast Du vielleicht erst vor relativ kurzer Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft erworben .... ist aber nur am Rande von Interesse.   
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Rezer
Newbie
*
Beiträge: 14


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« Antworten #2 am: 3. Januar 2010, 11:49:47 »

Ne, wohne schon seit meiner Geburt hier bei dieser Adresse.
Hatte mit (ich glaube) 17 mal so ein Erfassungsschreiben bekommen. Darauf hatte ich geantwortet dass ich noch Schule mache und hab seitdem nie mehr was von denen gehört.

Zitat
Auch nicht bei einem Musterungsergebnis von "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" (T4) - nach Ablauf der Frist einer vorübergehenden Untauglichkeit bist Du 23 und musst damit keinen Wehrdienst mehr leisten. Ich weiss nicht ob die dich noch einer vollen Musterung unterziehen, ist aber schon denkbar/wahrscheinlich.

Das verstehe ich nicht ganz. Wenn das Ergebnis T4 noch vor März feststehen würde, dann würde sich die Altersgrenze doch erhöhen, oder?
Denn man würde ja somit noch vor dem 23. Geburstag zurückgestellt, oder sehe ich das falsch?
Allerdings denke ich, sollte es noch vor März zu einer Musterung kommen, man das ganze noch etwas rauszögern könnte.

Beispiel:
1) Ladung zur Musterung zum 01.02.10
2) Musterung verschieben bis 01.03.10
3) Musterungsergebnis wird am 15.03.10 per Post mitgeteilt
4) Am 20.03.10 wird Widerspruch gestellt
5) Widerspruch wird ca. 3-4 Wochen später entschieden

Somit könnte man auch das Ergebnis T4 hinter den 23. Geburstag legen.

Würde mich wegen des T4 aber trotzdem noch interessieren.
« Letzte Änderung: 3. Januar 2010, 11:55:19 von Rezer » Gespeichert
alexis
Jr. Member
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Beiträge: 99


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« Antworten #3 am: 3. Januar 2010, 20:44:02 »

Ja ich denke Du hast doch Recht bzgl. möglichem T4.

Hier die entsprechenden Gesetzestexte

Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt
festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt
1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist  ...

und in §12 steht 

§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt,
1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist ...

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