Hallo, habe einen 6 Monatigen Auslandsaufenthalt (Sprachreise) gebucht aber übersehen das ich mir den Aufenhalt genehmigen hätte lassen müssen. Nun soll ich am 03.9 gemuster werden, am 07.09 gehst eigentlich schon los.
Dann behaupte ich jetzt einfach mal, du hast ein großes Problem.
Habe ich noch eine Change auf "nachträgliche" Genehmigung ?
Ein solcher Auslandsaufenthalt soll genehmigt werden, wenn ein Wehrpflichtiger zur Einberufung nicht heransteht. Im Wesentlichen soll jetzt aber geprüft werden, ob du für den Wehrdienst zur Verfügung stehst oder nicht.
Ich sehe da praktisch nur 2 Möglichkeiten:
a) Mit dem Kopf durch die Wand: Nicht zur Musterung gehen und dem KWEA mitteilen, dass du im Ausland bist und dich nach dem Auslandsaufenthalt der Musterung stellen wirst
b) Kooperieren und im Falle einer Einberufung den Auslandsaufenthalt abbrechen.
Kann ich es einfach darauf ankommen lassen das ich in der Abwesendheit nicht einberufen werde ?
Es ist halt so, dass du ohne gemustert worden zu sein, nicht einberufbar wärst. Es gäbe zwar die Möglichkeit der Musterung nach Aktenlage, dies kommt aber vorliegend meiner Meinung nach hier nicht zum Tragen.
Und was passiert wenn ich trotzdem gehe


Dann verstößt du gegen das Wehrpflichtgesetz, das hat aber für sich genommen erstmal keine Folgen.