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Autor Thema: Hilfe ! Auslandsaufenthalt schon gebucht und 03.09 Musterung  (Gelesen 799 mal)
Beni
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Beiträge: 2


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« am: 2. September 2010, 00:56:35 »

Hallo, habe einen 6 Monatigen Auslandsaufenthalt (Sprachreise) gebucht aber übersehen das ich mir den Aufenhalt genehmigen hätte lassen müssen. Nun soll ich am 03.9 gemuster werden, am 07.09 gehst eigentlich schon los.
Habe ich noch eine Change auf "nachträgliche" Genehmigung ? Kann ich es einfach darauf ankommen lassen das ich in der Abwesendheit nicht einberufen werde ? Und was passiert wenn ich trotzdem gehe HuchHuch

DANKE!!!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 2. September 2010, 11:29:25 »

Hallo, habe einen 6 Monatigen Auslandsaufenthalt (Sprachreise) gebucht aber übersehen das ich mir den Aufenhalt genehmigen hätte lassen müssen. Nun soll ich am 03.9 gemuster werden, am 07.09 gehst eigentlich schon los.

Dann behaupte ich jetzt einfach mal, du hast ein großes Problem.

Habe ich noch eine Change auf "nachträgliche" Genehmigung ?

Ein solcher Auslandsaufenthalt soll genehmigt werden, wenn ein Wehrpflichtiger zur Einberufung nicht heransteht. Im Wesentlichen soll jetzt aber geprüft werden, ob du für den Wehrdienst zur Verfügung stehst oder nicht.

Ich sehe da praktisch nur 2 Möglichkeiten:

a) Mit dem Kopf durch die Wand: Nicht zur Musterung gehen und dem KWEA mitteilen, dass du im Ausland bist und dich nach dem Auslandsaufenthalt der Musterung stellen wirst

b) Kooperieren und im Falle einer Einberufung den Auslandsaufenthalt abbrechen.

Kann ich es einfach darauf ankommen lassen das ich in der Abwesendheit nicht einberufen werde ?

Es ist halt so, dass du ohne gemustert worden zu sein, nicht einberufbar wärst. Es gäbe zwar die Möglichkeit der Musterung nach Aktenlage, dies kommt aber vorliegend meiner Meinung nach hier nicht zum Tragen.

Und was passiert wenn ich trotzdem gehe HuchHuch

Dann verstößt du gegen das Wehrpflichtgesetz, das hat aber für sich genommen erstmal keine Folgen.
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DerFreiheitskaempfer
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Beiträge: 24


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« Antworten #2 am: 2. September 2010, 13:25:50 »

Du koenntest dich ja beim KWEA fuer den Musterungsterin entschuldigen und mitteilen du bist vom 03.09 bis 01.12 im Ausland. Das ist unter 3 Monate und somit nicht genehmigungspflichtig. Wenn sie sich dann im Dezember melden bist du halt nochmal verhindert weil bei Verwandten zu Besuch die weiter vom KWEA weg sind als dein Hauptwohnsitz. So ingesamt 3-4 mal kannst du dich locker fuer die Musterung entschuldigen. Mach es aber per einschreiben. Wenn du dann nach deinem Aufenthalt wieder in DE bist kannst du deine Wehrpflichtprobleme angehen.
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Beni
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Beiträge: 2


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« Antworten #3 am: 3. September 2010, 22:17:33 »

Vielen Dank für die Antworten !

Habs wohl mehr Glück als Verstand. Habe bei der Musterung meine Fall geschildert, direkt dort das Formular zur Genehmigung ausgefüllt und GLEICH das O.K. zum verreisen bekommen.
Gruss Beni

P.S Das Ergebnis ist noch offen, muss nach meiner Rückkehr noch zum Arzt....
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #4 am: 3. September 2010, 22:18:31 »

Habs wohl mehr Glück als Verstand. Habe bei der Musterung meine Fall geschildert, direkt dort das Formular zur Genehmigung ausgefüllt und GLEICH das O.K. zum verreisen bekommen.

Glückwunsch!
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