Sie meinte das es nun sein "kann" das ich bis 25 gezogen werden könnte...
Nix ist, "Musterungsverweigerung" erhöht die Heranziehungsgrenze
nicht. Wann sich die Heranziehungsgrenze erhöht ist im Gesetz abschließend und eindeutig geregelt:
http://www.musterungsforum.de/gesetze/wehrpflichtgesetz-wpflg/paragraph--5-wehrpflichtgesetz-wpflg---grundwehrdienst-213-29.htmlDie Frage ob ich theroretisch schon am 1.10. eingezogen werden kann konnte sie mir nicht beantworten "kann schon sein...".
Sie konnte die Frage nicht beantworten, weil sie ganz offensichtlich keinen blassen Dunst vom Gesetzestext hat.
Eine Einberufung setzt voraus
- vollziehbares Musterungsergebnis (also Widerspruchsfrist von 14 Tagen muss verstrichen sein oder über einen eingelegten Widerspruch wurde entschieden)
und- die Einberufung erfolgt 4 Wochen vor dem Dienstantritt (die Ausnahmen spare ich mir hier jetzt).
Das geht also garnicht, es sei denn du selbst verzichtest auf das Rechtr Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einzulegen
und du verzichtest auf die Ladungsfrist für den Dienstantritt. Aber: Die Plätze dürften alle belegt sein.
Werde nun also zur Musterung gehen... Bin wie schon erwähnt gesundheitlich eigentlich fit. Das einzigste ist das ich eine schiefe Nasenscheidewand habe und deswegen auf der einen Nasenseite nur ca. 30% Luft bekomme. Wäre sowas ein Ausmusterungsgrund?
für sich genommen nicht, nur wenn du konkret irgendwelche Belastungsprobleme deshalb hast (Kreislaufprobleme weil nicht genug Sauerstoff in der Lunge ankommt).
oder würde man mich deswegen zurückstellen? Ich habe eigentlich nicht vor das in nächster Zeit operativ behben zu lassen, da es mich in meinem "normalen" leben nicht sonderlich stört...
dann nicht, eine geplante Operation kann aber ein Zurückstellungsgrund sein.
Kann durch diese Fehlstellung halt nur nicht wirklich Sport machen da ich nicht genug Luft durch die nase bekomme. Ein Ärztliches Attest habe ich nicht... Müsste aber der Arzt bei der Untersuchung sehen/merken.
Wie bereits geschrieben: Das dürfte vollkommen egal sein. Leg nach der Musterung schriftlich Widerspruch ein wenn du tauglich sein solltest und schreib gleich dazu, dass du auf die Durchführung des Widerspruchsverfahrens "ausnahmsweise und ohne Anerkenntnis des Utnersuchungsergebnisses" verzichtest, wenn man dir zusagt, dich nicht zum Grundwehrdienst heranzzuziehen.