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Autor Thema: Frage zur Musterung  (Gelesen 4479 mal)
Zentrum
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« am: 29. August 2007, 18:36:15 »

Hallo...

Ich beende am 31.09. meine Lehre. Leider habe ich nicht bestanden(Ausbildung ist trotzdem beendet). Ich wollte im Dezember 07 dann die Nachprüfung aus eigener Tasche bezahlen.

Heute bekomme ich einen Brief vom Kreiswehersatzamt das ich zwischen dem 03.09-12.09 zur Musterung erscheinen soll. Ich werde am 21.10. 23 Jahre alt. Kann ich so kurz vorher noch eingezogen wird? Das liegt ja gerade mal n bisschen mehr als 1 Monat dazwischen...
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svennie
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« Antworten #1 am: 29. August 2007, 19:16:30 »

Heute bekomme ich einen Brief vom Kreiswehersatzamt das ich zwischen dem 03.09-12.09 zur Musterung erscheinen soll.

Irgendwelchen Mist gemacht? Ungenehmigter Auslandsaufenthalt oder sowas? Oder bist du ganz unschuldig und nicht einmal zur Musterung nicht erschienen!?

Ich werde am 21.10. 23 Jahre alt. Kann ich so kurz vorher noch eingezogen werden?

nein.

Das liegt ja gerade mal n bisschen mehr als 1 Monat dazwischen...

eben, das Musterungsergebnis muss aber erstmal vollziehbar sein, sprich die Widerspruchsfrist (2 Wochen) muss abgelaufen sein bzw. über einen eingelegten Widerspruch gegen das Musterungsergebnis muss entschieden worden sein.

Aber: Schlimmstenfalls bist du vorübergehend nicht wehrdienstfähig und würdest dadurch zurückgestellt werden. Diese Zurückstellung würde die Heranziehungsgrenze erhöhen.

Wenn das nicht eintritt, dann wird nichts aus dem Grundwehrdienst, trotzdem musst du aber zur Musterung erscheinen.
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« Antworten #2 am: 29. August 2007, 19:20:02 »

Zu1.

Ich hatte in meinem ersten Ausbildungsjahr ne Einladung bekommen. Diesen Termin dann um ne Woche verschoben aber bin icht erschienen. Kam auch bis heute nie wieder etwas.


Sieht wohl nicht so gut aus für mich?
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svennie
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« Antworten #3 am: 29. August 2007, 19:31:36 »

Ich hatte in meinem ersten Ausbildungsjahr ne Einladung bekommen. Diesen Termin dann um ne Woche verschoben aber bin icht erschienen. Kam auch bis heute nie wieder etwas.

Das ist nicht dein Problem.

Sieht wohl nicht so gut aus für mich?

Doch! Es sei denn, du willst unbedingt Grundwehrdienst leisten.
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« Antworten #4 am: 29. August 2007, 19:42:00 »

Oh Nein... Ich möchte absolut nicht... Bin gerade dabei meine Selbstständigkeit vorzubereiten... Wäre dadurch auch ein finaziell harter schlag für mich...

in dem brief steht folgendes:

gemäß §17 Abs. 3 und 8 Wehrpflichtgesetz haben Sie die Pflicht, sich - nach Aufforderung - zur Musterung sowie EUF vorzustellen.

Dazu habe ich Sie bereits wiederholt, jedoch erfolglos geldaden. ICh gebe ihnen hiermit erneut die Gelegenheit, sich an einem Tag ihrer wahl...... zur musterung vorzustellen.

Mit dem letzten Teil kann sie ja nur meine ladung vor über 2 jahren meinen...

es wäre doch sicher das beste erst am letzt möglichen termin dort zu erscheinen (12.09.) oder?

dürften sie mich theoretisch zurückstellen? ich verstehe nämlich nicht warum sie mich un 1,5 monate vor meinem 23. geburtstag noch zu musterung laden...

EDIT:Ausbildung endet am 31.08.
« Letzte Änderung: 29. August 2007, 19:44:05 von Zentrum » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 29. August 2007, 20:35:16 »

...gemäß §17 Abs. 3 und 8 Wehrpflichtgesetz haben Sie die Pflicht, sich - nach Aufforderung - zur Musterung sowie EUF vorzustellen.

Dazu habe ich Sie bereits wiederholt, jedoch erfolglos geldaden. ICh gebe ihnen hiermit erneut die Gelegenheit, sich an einem Tag ihrer wahl...... zur musterung vorzustellen.

Mit dem letzten Teil kann sie ja nur meine ladung vor über 2 jahren meinen...

Das dürfte eine "Standard-Dauerladung" sein, die sogar etwas freundlicher ist als die, die ich vor Jahren mal bekommen hatte, da musste ich nämlich den erstmöglichen Termin in dem mir genannten Zeitraum nehmen.

es wäre doch sicher das beste erst am letzt möglichen termin dort zu erscheinen (12.09.) oder?

Nein, das ist egal.

dürften sie mich theoretisch zurückstellen?

Eine Zurückstellung erfolgt, wenn du vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist (dann müsste aber der Musterungsarzt auch wirklich zu diesem Ergebnis kommen) oder wenn ein Zurückstellungsgrund vorliegt und du wegen dieses Grundes die Zurückstellung (selbst) beantragst.

ich verstehe nämlich nicht warum sie mich un 1,5 monate vor meinem 23. geburtstag noch zu musterung laden...

Damit die Statistik stimmt. ( -> http://www.musterungsforum.de/nachrichten/aktuelle-meldungen-zur-wehrpflicht/musterungen-verkommen-zunehmend-zu-willkuerveranstaltungen---ueber-46--sind-untauglich.-485-35.html )

Die Politik versucht krampfhaft die Zahl der über den "Bedarf" der Bundeswehr hinaus noch einberufbaren so gering wie möglich zu halten. Diese Zahl an tauglichen und zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen nennt die Politik "Ausschöpfungsrest". Gleichzeitig muss aber (Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes) die Wehrpflicht eine allgemeine Wehrpflicht sein um (verfassungsrechtlich noch) zulässig zu sein. Es muss "Wehrgerechtigkeit" herrschen. Und diese Wehrgerechtigkeit herrscht (nach Meinung des Verteidigungsministers) wenn der Ausschöpfungsrest gering ist.

Du tauchst irgendwann in der Statistik deines Geburtsjahrganges unter den gemusterten auf, die "wegen Überschreitung der Altersgrenze nicht mehr einberufbar" waren. Genauso wie ein Student, der bis nach dem 25. Geburtstag studiert. Dass sieht dann im Umkehrschluss wieder "gerecht" aus weil es ja (scheinbar) einen Grund dafür gab, dass du nicht einberufen werden konntest. Der tatsächliche Grund ist aber eben nur, dass man es (bewusst) unterlassen hat, dich rechtzeitig zu mustern. Diesen Grund findest du aber in der Statistik nicht, weil das Wehrpflichtgesetz eine derartige Situation überhaupt nicht vorsieht.

EDIT:Ausbildung endet am 31.08.

Umso besser.
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« Antworten #6 am: 29. August 2007, 20:42:38 »

Erst einmal Vielen Dank für deine Hilfe.

Zur Zurückstellung:

Da ich ja wie gesagt am 21.10. 23 werde könnte mich doch der Arzt einfach zurückstellen(um Zeit zu gewinnen). Ich denke mal den wird ja klar sein das sie mich nicht innerhalb von 3 Wochen einziehen können?!

Darf ich ganz dumm Fragen warum es besser ist das die Ausbildung schon am 31.08. ausläuft?
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« Antworten #7 am: 29. August 2007, 20:52:06 »

Erst einmal Vielen Dank für deine Hilfe.

Zur Zurückstellung:

Da ich ja wie gesagt am 21.10. 23 werde könnte mich doch der Arzt einfach zurückstellen(um Zeit zu gewinnen). Ich denke mal den wird ja klar sein das sie mich nicht innerhalb von 3 Wochen einziehen können?!

natürlich ist es dem Kreiswehrersatzamt klar, eine Zurückstellung als "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" kann aber nur erfolgen, wenn man tatsächlich "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ist, es muss also eine tatsächliche Einschränkung in der Belastbarkeit vorliegen, die (voraussichtlich) nicht von Dauer ist.

Darf ich ganz dumm Fragen warum es besser ist das die Ausbildung schon am 31.08. ausläuft?

Weil eine Berufsausbildung ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 (4) Wehrpflichtgesetz ist.
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« Antworten #8 am: 29. August 2007, 21:01:09 »

Achso...

Nun habe ich nicht wirklich irgendwelche körperlichen Leider(außer das ich bei 1,85m nur ca. 60kg wiege). Wenn der Arzt das als vorrübergehenden Zurückstellungsgrund sieht wäre das doch aber ziemlich unfair. Da sie mich ja bei einer eignung(wenn ich 20kg schwerer wäre) fast nicht ziehen könnten(zu wenig zeit).

Ist es ratsam bei der Musterung zu sagen das man weder zum wehr- noch zivildienst leisten will und sich selbst nicht für geeignet hält?

denn wenn sie mich doch "zwingen" würden würde ich lieber zivildinst machen...
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« Antworten #9 am: 29. August 2007, 22:44:53 »

Achso...

Nun habe ich nicht wirklich irgendwelche körperlichen Leider(außer das ich bei 1,85m nur ca. 60kg wiege). Wenn der Arzt das als vorrübergehenden Zurückstellungsgrund sieht wäre das doch aber ziemlich unfair. Da sie mich ja bei einer eignung(wenn ich 20kg schwerer wäre) fast nicht ziehen könnten(zu wenig zeit).

Das Körpergewicht führt nicht zu einer vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit.

Ist es ratsam bei der Musterung zu sagen das man weder zum wehr- noch zivildienst leisten will und sich selbst nicht für geeignet hält?

Ähm, das will da niemand wissen.

denn wenn sie mich doch "zwingen" würden würde ich lieber zivildinst machen...

Trotzdem macht es wirklich überhaupt keinen Sinn einen solchen Antrag vor oder bei der Musterung zu stellen weil über den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch die zuständige Behörde (Bundesamt für den Zivildienst) erst dann entschieden werden darf, wenn gegen das Musterungsergebnis kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann und über eingelegte Rechtsmittel entschieden wurde.

Ich würde mir da keine allzu großen Gedanken machen und einfach zur Musterung gehen.
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« Antworten #10 am: 29. August 2007, 22:49:00 »

Das mit den Gedanken machen ist so eine Sache... Bin wie gesagt dabei meine Selbstständigkeit vorzubereiten...

Ich bedanke mich für deine Hilfe & Ratschläge...

Ich werde am 12.09. zur Musterung gehen und dann nochmal posten was bei rausgekommen ist...

Danke...
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« Antworten #11 am: 30. August 2007, 18:27:23 »

Müsste doch nochmal eine Frage loswerden...

Habe heute mit dem Kreiswehrersatzamt telefoniert(die Fraum am anderen Ende war überraschender Weise sehr nett  Smiley ).

Es sieht wohl so aus das sie mich als ich umgezogen bin angeschrieben haben aber die Briefe zurückkamen, da ich unbekannt verzogen bin. Denke das könnte sein, da ich mich erst ein paar monate nach meinem umzug umgemeldet habe... Sie meinte das es nun sein "kann" das ich bis 25 gezogen werden könnte...

Die Frage ob ich theroretisch schon am 1.10. eingezogen werden kann konnte sie mir nicht beantworten "kann schon sein...".

Werde nun also zur Musterung gehen... Bin wie schon erwähnt gesundheitlich eigentlich fit. Das einzigste ist das ich eine schiefe Nasenscheidewand habe und deswegen auf der einen Nasenseite nur ca. 30% Luft bekomme. Wäre sowas ein Ausmusterungsgrund? oder würde man mich deswegen zurückstellen? Ich habe eigentlich nicht vor das in nächster Zeit operativ behben zu lassen, da es mich in meinem "normalen" leben nicht sonderlich stört... Kann durch diese Fehlstellung halt nur nicht wirklich Sport machen da ich nicht genug Luft durch die nase bekomme. Ein Ärztliches Attest habe ich nicht... Müsste aber der Arzt bei der Untersuchung sehen/merken.
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« Antworten #12 am: 30. August 2007, 21:09:41 »

Sie meinte das es nun sein "kann" das ich bis 25 gezogen werden könnte...

Nix ist, "Musterungsverweigerung" erhöht die Heranziehungsgrenze nicht. Wann sich die Heranziehungsgrenze erhöht ist im Gesetz abschließend und eindeutig geregelt:

http://www.musterungsforum.de/gesetze/wehrpflichtgesetz-wpflg/paragraph--5-wehrpflichtgesetz-wpflg---grundwehrdienst-213-29.html

Die Frage ob ich theroretisch schon am 1.10. eingezogen werden kann konnte sie mir nicht beantworten "kann schon sein...".

Sie konnte die Frage nicht beantworten, weil sie ganz offensichtlich keinen blassen Dunst vom Gesetzestext hat.

Eine Einberufung setzt voraus

- vollziehbares Musterungsergebnis (also Widerspruchsfrist von 14 Tagen muss verstrichen sein oder über einen eingelegten Widerspruch wurde entschieden) und
- die Einberufung erfolgt 4 Wochen vor dem Dienstantritt (die Ausnahmen spare ich mir hier jetzt).

Das geht also garnicht, es sei denn du selbst verzichtest auf das Rechtr Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einzulegen und du verzichtest auf die Ladungsfrist für den Dienstantritt. Aber: Die Plätze dürften alle belegt sein.

Werde nun also zur Musterung gehen... Bin wie schon erwähnt gesundheitlich eigentlich fit. Das einzigste ist das ich eine schiefe Nasenscheidewand habe und deswegen auf der einen Nasenseite nur ca. 30% Luft bekomme. Wäre sowas ein Ausmusterungsgrund?

für sich genommen nicht, nur wenn du konkret irgendwelche Belastungsprobleme deshalb hast (Kreislaufprobleme weil nicht genug Sauerstoff in der Lunge ankommt).

oder würde man mich deswegen zurückstellen? Ich habe eigentlich nicht vor das in nächster Zeit operativ behben zu lassen, da es mich in meinem "normalen" leben nicht sonderlich stört...

dann nicht, eine geplante Operation kann aber ein Zurückstellungsgrund sein.

Kann durch diese Fehlstellung halt nur nicht wirklich Sport machen da ich nicht genug Luft durch die nase bekomme. Ein Ärztliches Attest habe ich nicht... Müsste aber der Arzt bei der Untersuchung sehen/merken.

Wie bereits geschrieben: Das dürfte vollkommen egal sein. Leg nach der Musterung schriftlich Widerspruch ein wenn du tauglich sein solltest und schreib gleich dazu, dass du auf die Durchführung des Widerspruchsverfahrens "ausnahmsweise und ohne Anerkenntnis des Utnersuchungsergebnisses" verzichtest, wenn man dir zusagt, dich nicht zum Grundwehrdienst heranzzuziehen.
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« Antworten #13 am: 30. August 2007, 21:40:26 »

das es nun sein "kann" das ich bis 25 gezogen werden könnte...

Nix ist, "Musterungsverweigerung" erhöht die Heranziehungsgrenze nicht. Wann sich die Heranziehungsgrenze erhöht ist im Gesetz abschließend und eindeutig geregelt:



Wie bereits geschrieben: Das dürfte vollkommen egal sein. Leg nach der Musterung schriftlich Widerspruch ein wenn du tauglich sein solltest und schreib gleich dazu, dass du auf die Durchführung des Widerspruchsverfahrens "ausnahmsweise und ohne Anerkenntnis des Utnersuchungsergebnisses" verzichtest, wenn man dir zusagt, dich nicht zum Grundwehrdienst heranzzuziehen.
[/quote]


Zu1. Zählt mein Umziehen ohne mich umzumelden nicht theoretisch als "auslandsaufenthalt" Ich war ja im Prinzip nicht erreichbar.

Zu2. Wie meinst du das mit dem verzichten auf durchführung des wiederspruchsverfahrens.

Ich danke dir für deine tolle Hilfe.
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« Antworten #14 am: 30. August 2007, 21:58:18 »

Zu1. Zählt mein Umziehen ohne mich umzumelden nicht theoretisch als "auslandsaufenthalt" Ich war ja im Prinzip nicht erreichbar.

Deutschland ist Inland. Sowohl theoretisch als auch praktisch. Dass du nicht erreichbar warst, das ist ein Verstoß gegen die Wehrüberwachung aber erhöht nicht die Heranziehungsgrenze.

Zu2. Wie meinst du das mit dem verzichten auf durchführung des wiederspruchsverfahrens.

Die Frage ist, ob du ernsthaft das Musterungsergebnis "wehrdienstfähig" anfechten möchtest oder nur die Bestätigung, nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen zu werden haben möchtest. Letzteres dürftest du mit meinem kleinen Hinweis recht schnell bekommen.
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