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Autor Thema: föj  (Gelesen 1361 mal)
dtrumbull
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Beiträge: 1


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« am: 20. Oktober 2007, 17:21:28 »

Hallo!

Ich habe ein kleines Problemchen... Ich habe 2 Klassen übersprungen und bin jetzt 13. Klasse. Ich werde Anfang Mai 17.
Nach der Schule möchte ich erstmal ein jahr Pause machen und währenddessen ein freiwilliges ökologisches Jahr. Das kann man ja als Ersatz für den Zivildienst anerkennen lassen, so wie ichs verstehe. Aber ich hab gelesen, dass man erst anerkannter Kriegsdienstverweigerer sein muss, damit das geht.
Keine Ahnung wann meine Musterung kommt, aber bestimmt erst in ner ganzen Weile. Ich möhte aber nicht "umsonst" ein föj machen und dann später noch Wehrdinest oder Zivi, bin ja nicht blöd!
Wisst ihr da einen Ausweg? Geht es, dass man das föj als Ersatz für etwas nimmt was man erst in 1-2 jahren machen müsste? Oder kann man (auch wenn das etwas absurd ist) die Musterung vorziehen?

Ich bin echt ratlos und wäre über Antworten sehr dankbar!!

liebe Grüße; daniel
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 21. Oktober 2007, 14:31:45 »

Das kann man ja als Ersatz für den Zivildienst anerkennen lassen, so wie ichs verstehe.

ja unter bestimmten Umständen.

Aber ich hab gelesen, dass man erst anerkannter Kriegsdienstverweigerer sein muss, damit das geht.
Keine Ahnung wann meine Musterung kommt, aber bestimmt erst in ner ganzen Weile. Ich möhte aber nicht "umsonst" ein föj machen und dann später noch Wehrdinest oder Zivi, bin ja nicht blöd!

eben.

Wisst ihr da einen Ausweg? Geht es, dass man das föj als Ersatz für etwas nimmt was man erst in 1-2 jahren machen müsste?

nein.

Oder kann man (auch wenn das etwas absurd ist) die Musterung vorziehen?

ja man kann. Da brauchst du aber die Zustimmung deiner Eltern und stellst dann beim KWEA einen entsprechenden Antrag nach § 16 (3) Wehrpflichtgesetz. Die Vorschrift lautet:


Männliche Personen können bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Minderjährige, die mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters den Antrag stellen, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden...


Danach stellst du dann einen KDV-Antrag und kannst ein FÖJ beginnen:


Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu einem freiwilligen Dienst nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres schriftlich verpflichtet haben. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub (Vollzeittätigkeit) zu umfassen. Die Verpflichtung ist gegenüber einem Träger zu übernehmen, der nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres anerkannt ist...

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