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Autor Thema: Eingebürgert keine Musterungsbescheid etc. was tun ?  (Gelesen 1058 mal)
thilak
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Beiträge: 1


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« am: 6. September 2007, 20:21:53 »

Hey also ich bin seit dem 17. Lebensjahr deutscher Staatsbürger...und werde 2008 mein Abi fertig haben Smiley nur ich hab halt bisher nicht erhalten..und weiß nicht ob ich überhaupt nen Wehrdienst ableisten muss , da ich ja offiziell bis zum 17. Lebensjahr nicht deutscher Staatsbürger war-... ich weiß nicht mal wo ich nachfragen kann..ich hab angst dass der musterungsbescheid zu spät kommt und dann kein ZIvi machen kann weil in ner Kleinstadt lebe und es hier nur wenige Stellen gibt.. ich wohn in Hagen ich glaube damit das ich zum EInzugsbereich Siegen gehör ( meine Freunde musste auch dort hin !!!)
muss ich Wehrdienst ableisten..wenn ja kann ich schon jetzt verweigern ? und wann wird er vorassichtlich kommen ? danke für jede brauchbare INformation weiß echt nicht weiter
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 6. September 2007, 21:07:10 »

ich weiß nicht mal wo ich nachfragen kann..

Beim örtlich zuständigen Kreiswehrersatzamt aber das würde ich schön bleiben lassen.

ich hab angst dass der musterungsbescheid zu spät kommt und dann kein ZIvi machen kann weil in ner Kleinstadt lebe und es hier nur wenige Stellen gibt..

Diese Angst dürfte unbegründet sein, Zivildienststellen verbrauchen sich nicht und es gibt mehr als genug davon.

ich wohn in Hagen ich glaube damit das ich zum EInzugsbereich Siegen gehör ( meine Freunde musste auch dort hin !!!)
muss ich Wehrdienst ableisten..

Nicht derjenige, der keine Zivildienststelle muss Wehrdienst leisten sondern derjenige, der den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert muss Zivildienst leisten.

wenn ja kann ich schon jetzt verweigern ?

ja aber das würde ich tunlichst unterlassen.

und wann wird er vorassichtlich kommen ?

Wer? Der Musterungsbescheid kommt nach der Musterung. Worauf du wartest ist die Ladung zur Musterung. Wann (und ob) die kommt ist nicht vorhersehbar.

Dem Grunde nach aber unterliegst du der Wehrpflicht eben weil du deutscher Staatsangehöriger bist und 18 Jahre alt bist. Nur die Erfassung durch die zuständige Behörde (Einwohnermeldeamt) wird nicht geklappt haben.
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