Hallo,
ich muss demnächst wohl zur Musterung, nachdem ich meine Ausbildung beendet habe. Daher wollte ich einmal nachfragen, ob man eine Chance hat, nicht zum Bund zumüssen, wenn man nach der Ausbildung fest übernommen wird?
Ein Arbeitsplatz ist im Regelfall kein Zurückstellungsgrund. Man sollte aber mal ausrechnen, bis wann eine Einberufung zum Grundwehrdienst (Regelheranziehungsgrenze ist das Erreichen des 23. Lebensjahrs) überhaupt noch möglich ist.
Da ich eine verengung der "Ohrtrompete" habe, bekomme ich bei der kleinsten Erkältung oder wenn ich längere Zeit unter Stress stehe einen Druck auf mein Ohr, sowie Flüssigkeit hinter dem Trommelfell, die meistens nur noch Wochen wieder verschwindet. Kann man daher auch für untauglich erklärt werden?
Das ist durchaus denkbar, hängt aber auch davon ab wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, innerhalb des Grundwehrdienstes eine Erkältung zu bekommen.