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Autor Thema: Bis wieviel Jahren kann gemustert werden ?  (Gelesen 8002 mal)
niederbayern
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« am: 8. Februar 2008, 05:23:16 »

Mein Sohn ( heute 22 geworden ) erhält seit ca. 5 Jahren Ladungen zur Musterung , die er bis dato erfolgreich umgangen hat . Nun hatten es die Herren unheimlich wichtig , ihn noch vor seinem 22. Geburtstag zu mustern . Meine Frage : Bis wieviel Jahren kann gemustert werden . Vielen Dank .
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Paintball_fan
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Beiträge: 5


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« Antworten #1 am: 8. Februar 2008, 10:33:59 »

Wenn es noch ein Jahr schafft nicht hin zugehen dann ist er durch.


P.s. diese Frage wurde schon unzählige Male gestellt, das nächste mal googeln oder das Forum durchforsten.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 8. Februar 2008, 20:59:39 »

Wenn es noch ein Jahr schafft nicht hin zugehen dann ist er durch.
Huch

Er kann auch mit 23 gemustert werden.

P.s. diese Frage wurde schon unzählige Male gestellt,

echt? Glaub ich nicht.

das nächste mal googeln oder das Forum durchforsten.

Hm, wenn das so einfach war, warum war dann die Antwort falsch?

Gemustert werden kann man, solange man der Wehrpflicht unterliegt, also in der Regel bis zum vollendeten 45. Lebensjahr (§ 3 (3) Wehrpflichtgesetz).
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Paintball_fan
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Beiträge: 5


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« Antworten #3 am: 9. Februar 2008, 17:58:39 »

 Schockiert
Oh da habe ich woll etwas unüberlegt geschrieben. Habe nur das rausgelesen was in meinem Kopf war, und zwar wie lange er der Musterung entfliehen muss damit er nicht eingezogen wird  Zunge
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madmickel
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« Antworten #4 am: 15. Februar 2008, 14:08:04 »

Mein Sohn ( heute 22 geworden ) erhält seit ca. 5 Jahren Ladungen zur Musterung , die er bis dato erfolgreich umgangen hat .

Hi
Kannst du uns ein paar tricks verraten wie er es geschafft hat das so lange raus zu zögern ? Danke !

grüße
Madmickel
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Beiträge: 9


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« Antworten #5 am: 18. Februar 2008, 14:54:30 »

Wenn es noch ein Jahr schafft nicht hin zugehen dann ist er durch.
Huch

Er kann auch mit 23 gemustert werden.
Aber er kann danach nicht mehr eingezogen werden, oder?

Heißt also, man kann nur eingezogen werden, wenn man seinen 23. Geburtstag noch nicht hatte!? (Das mit der Zurückstellung jetzt mal ausgenommen.)
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #6 am: 18. Februar 2008, 15:08:58 »

Aber er kann danach nicht mehr eingezogen werden, oder?

Das war aber nicht die Frage.

Heißt also, man kann nur eingezogen werden, wenn man seinen 23. Geburtstag noch nicht hatte!? (Das mit der Zurückstellung jetzt mal ausgenommen.)

Es gibt keine Zurückstellung vor der Musterung. Viel wichtiger wäre hier aber die Sache mit dem Katastrophenschutz.
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