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Autor Thema: Belastungsathma  (Gelesen 3802 mal)
ianitor
Gast
« am: 25. September 2007, 19:50:24 »

Hallo svennie!

Ich habe jetzt das Vorbereitungsschreiben für meine Musterung erhalten und es (ich weiß: Ich bin viel zu oberigkeitshörig! Unentschlossen) wahrheitsgemäß beantwortet.

Nun, so weit ich dich in deinen zahlreichen, un-heimlich informativen Beiträgen richtig verstanden habe(bitte korrigiere mich, falls ich falsch liege!), wäre es das Beste gewesen darauf gar nicht zu reagieren. Das ist aber schon geschehen und nun nicht mehr zu ändern.

Für die Zukunft ist folgendes wichtig(s.o.): Die Musterung und den Musterungsbescheid über mich ergehen lassen, dann evtl. Widerspruch einlegen, wenn nötig erst dann KDV-Antrag stellen.

Was ist denn EUF? Es wurde ja heiß darüber diskutiert.

Bei der Musterung sollte dann darauf Wert gelegt werden, dass das Belastungsasthma im Alltag einschränkende Wirkungen hat, die zur Wehrdienstunfähigkeit führen.

Korrektur und Anmerkung erbeten.

____________________
Gewalt ist die Macht des Schwächeren.
(Ghandi)
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 26. September 2007, 13:10:10 »

Für die Zukunft ist folgendes wichtig(s.o.): Die Musterung und den Musterungsbescheid über mich ergehen lassen, dann evtl. Widerspruch einlegen, wenn nötig erst dann KDV-Antrag stellen.

Aber wirklich nur, wenn es nötig wird.

Was ist denn EUF? Es wurde ja heiß darüber diskutiert.

Das ist die Eignungs- und Verwendungsfeststellung. Im Prinzip soetwas wie ein Eignungstest bei manchen Firmen wenn man sich dort bewirbt. Keine große Sache, man sitzt am PC und beantwortet bestimmte Fragen. Je "falscher" man sie beantwortet, desto schneller ist der Test vorbei. Auf Fangfragen wie "können Sie sich vorstellen, den Wehrdienst bereits im nächsten Quartal anzutreten" oder "können sie sich vorstellen, sich länger zu verpflichten" (wenn sie denn gestellt werden sollten) sollte man natürlich klar mit nein antworten. Und bei Fragen wie "welche Zahl passt hier nicht rein:  2 4 5 8 10" sollte man nicht zu schnell antworten.

Bei der Musterung sollte dann darauf Wert gelegt werden, dass das Belastungsasthma im Alltag einschränkende Wirkungen hat, die zur Wehrdienstunfähigkeit führen.

richtig, wenn der Arzt aber genauer fragt, sollte man aber auch schon eine Antwort wissen. Welche Probleme treten auf? Wie oft? Helfen Medikamente?
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ianitor
Gast
« Antworten #2 am: 3. November 2007, 23:11:17 »

Ich habe - mittlerweile ist es schon länger her - einen Brief vom KWEA erhalten:

"Aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen sind Sie von der Pflicht, sich zur Musterung vorzustellen, befreit.

Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung.

(...)"

Ich habe daraufhin bei der KDV-Zentralstelle angerufen und mit einem Herrn Tobias Petersen(?) gesprochen: Der versicherte mir, dass ich infolge des Briefes nie wieder etwas vom KWEA hören werde.

Korrektur und Anmerkung erbeten.

Ansonsten: War es wohl doch nicht so schlimm mehrere Ärztliche Atteste beizufügen, die sowohl Asthmaanfälle als auch anschließende stationäre Aufenthalte in div. Krankenhäusern nachweisen. Zwinkernd

glg und vielen Dank.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 4. November 2007, 00:29:24 »

Ich habe - mittlerweile ist es schon länger her - einen Brief vom KWEA erhalten:

"Aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen sind Sie von der Pflicht, sich zur Musterung vorzustellen, befreit.

Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung.

(...)"

Ich habe daraufhin bei der KDV-Zentralstelle angerufen und mit einem Herrn Tobias Petersen(?) gesprochen:

Nein aber mit Peter Tobiassen  Grinsend

Der versicherte mir, dass ich infolge des Briefes nie wieder etwas vom KWEA hören werde.

Richtig, anders ist der Brief auch nicht zu verstehen.

Ansonsten: War es wohl doch nicht so schlimm mehrere Ärztliche Atteste beizufügen, die sowohl Asthmaanfälle als auch anschließende stationäre Aufenthalte in div. Krankenhäusern nachweisen.

Vorsicht: Dass die Behörde in diesem Fall so gehandelt hat bedeutet nicht, dass sie (zwingend) korrekt gehandelt hat. Aus dem Handeln ist auch nicht zu schließen, dass ein anderes KWEA ebenfalls so oder auch das selbe KWEA erneut so verfahren würde.
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