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Autor Thema: Befreiung von Vorstellungspflicht durch Stiefgeschwister  (Gelesen 913 mal)
Ra
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Beiträge: 1


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« am: 27. April 2010, 22:15:46 »

Hallo,

ich habe folgende Fragen:

Wenn zwei Stiefgeschwister von mir bereits einen anrechenbaren Dienst geleistet haben, bin ich dann von der Vorstellungspflicht befreit?

Und welche Unterlagen benötigt das KWEA dann von mir?
Die müssten doch über meine Geschwister bescheid wissen.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 28. April 2010, 00:22:18 »

Wenn zwei Stiefgeschwister von mir bereits einen anrechenbaren Dienst geleistet haben, bin ich dann von der Vorstellungspflicht befreit?

nein, von der Vorstellungspflicht bist du dann befreit, wenn dir das KWEA das so mitteilt.

Über den ggf. von dir zu stellenden Befreiungsantrag (Befreiung vom Wehrdienst wegen der "Dritte-Geschwister-Regel" würde aber erst bei der Musterung entschieden werden. Dort solltest du den Antrag aber auch (spätestens) stellen.

Und welche Unterlagen benötigt das KWEA dann von mir?

In diesem konkreten Fall dürftest es so sein, dass die Verwandtschaft (im Rechtssinne) mit Hilfe von Urkunden über eine Adoption nachweisen müssen. Wenn es geht, natürlich auch noch den Nachweis über den abgeleisteten Dienst.

Die müssten doch über meine Geschwister bescheid wissen.

Ja, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse. Damit hat es sich aber im Prinzip schon. Daraus ergibt sich aber nicht, dass die hinter diesen Daten steckenden Personen mit dir verwandt sind.
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