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Autor Thema: Auslandsaufenthalt während möglichem Musterungstermin - vorher melden?  (Gelesen 1165 mal)
LazyMan
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« am: 8. Mai 2010, 15:47:03 »

Hey Leute,

meine Situation ist folgende:
Ich wurde vor einiger Zeit mit T4 vorübergehend ausgemustert und werde in einem Jahr "offiziell" mit der Schule fertig sein.
Inoffiziell werde ich aber schon ab Januar für längere Zeit ins Ausland gehen.

Meine Frage:
Sollte ich der BW mein Auslandsaufenthalt kurz vorher bekannt geben, damit ich in der Zeit nicht plötzlich eine Einladung zur Nachmusterung bekomme?

LG LazyMan
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svennie
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« Antworten #1 am: 8. Mai 2010, 16:36:09 »

Meine Frage:
Sollte ich der BW mein Auslandsaufenthalt kurz vorher bekannt geben, damit ich in der Zeit nicht plötzlich eine Einladung zur Nachmusterung bekomme?

Wie lange dauert der Auslandsaufenthalt?
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LazyMan
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« Antworten #2 am: 8. Mai 2010, 16:43:32 »

Der wird 6-12 Monate dauern (Work and Travel).
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svennie
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« Antworten #3 am: 9. Mai 2010, 00:58:55 »

Der wird 6-12 Monate dauern (Work and Travel).

Na du bist lustig.  Zwinkernd

Du fragst, ob du dem Kreiswehrersatzamt bescheid sagen sollst oder nicht, jetzt muss ich dir aber leider sagen, dass du dafür vom Kreiswehrersatzamt eine Genehmigung brauchst. Ob du die bekommst, steht erstmal in den Sternen.

Wieviel Zeit liegt denn zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Ende der Zurückstellung durch das KWEA?
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LazyMan
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« Antworten #4 am: 9. Mai 2010, 15:31:39 »

Zitat
Wieviel Zeit liegt denn zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Ende der Zurückstellung durch das KWEA?

Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe.

Ich habe dem KWEA ein schreiben von meiner Schule geschickt, nach dem ich noch ein Jahr zur Schule gehe. Inoffiziell werde ich aber in einem Monat schon abgehen. - Demnach denke ich, dass zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Ende der Zurückstellung:
offiziell - kein unterschied besteht ; inoffiziell dagegen - ein Jahr dazwischen liegt.
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svennie
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« Antworten #5 am: 9. Mai 2010, 20:43:54 »

Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe.

Dann nochmal:

Bis wann bist du laut Musterungsbescheid zurückgestellt?
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LazyMan
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« Antworten #6 am: 9. Mai 2010, 23:21:10 »

Laut Musterungsbescheid, bis zum Mai 09.

Besteht denn eine reelle Chance, dass mir der Aufenthalt gewährt wird, oder ist eher davon auszugehen, dass ich sofort eine Einladung bekomme?
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svennie
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« Antworten #7 am: 10. Mai 2010, 00:37:50 »

Laut Musterungsbescheid, bis zum Mai 09.

Besteht denn eine reelle Chance, dass mir der Aufenthalt gewährt wird, oder ist eher davon auszugehen, dass ich sofort eine Einladung bekomme?

Das Problem ist, dass du ja jetzt entweder erklären müsstest, ob du dann zur Schule gehst oder ins Ausland. Gehst du nicht zur Schule, wärst du (jetzt mal vom Tauglichkeitsgrad abgesehen) grundsätzlich einberufbar und genau deshalb wird sich das KWEA sehr schwer tun, dir einen so langen Auslandsaufenthalt zu genehmigen.
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LazyMan
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« Antworten #8 am: 10. Mai 2010, 20:28:57 »

Alles klar.
Ich danke Dir für deine Hilfe!

LG LazyMan
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