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Autor Thema: Anruf von der Polizei  (Gelesen 2549 mal)
hankle123
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Beiträge: 1


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« am: 9. Dezember 2009, 20:59:38 »

Hallo,

folgende etwas unübersichtliche Situation: im letzten Herbst bin ich zuhause ausgezogen um in Kiel ein Studium zu beginnen, habe dort auch Erstwohnsitz angemeldet. Bereits im Mai diesen Jahres bin ich zwecks Studienwechsel wieder aus Kiel weggezogen. Seit Oktober wohne ich nun in Trier, in der Zwischenzeit wohnte ich wieder bei meinen Eltern. In Trier habe ich mich noch nicht beim Einwohnermeldeamt umgemeldet (also Erstwohnsitz immernoch in Kiel, hab das einfach total verschwitzt bis heute).
Post vom Kreiswehrersatzamt habe ich letztes Jahr im Sommer in meiner Heimatstadt bekommen, nach meiner Ummeldung nach Kiel kam von dort nichts, zumindest solange ich da war, habe mich aber natürlich auch beim dortigen Kreiswehrersatzamt nicht gemeldet.
Heute erhielt ich dann einen Anruf auf dem Handy von einem Polizisten aus Kiel, die haben mich wohl heute morgen zwecks Vorladung zur Musterung gesucht (wo er die Handynummer herhatte wollte er nicht sagen). Nachdem ich ihm die Situation erklärt hatte, dass ich faktisch schon über ein halbs Jahr garnicht mehr da wohne, gab er mir die Telefonnummer einer Sachbearbeiterin des Kieler Kreiswehrersatzamtes und sagte ich soll mir von ihr weitere Anweisungen abholen lassen. Sollte ich dies nicht tuen drohte er mit wörtlich "sowas ähnlichen wie einer bundesweiten Fahndung" (eigentlich nicht rechtmäßig oder? bin da nicht so informiert).
Anscheinend hat das Kreiswehrersatzamt also während meiner Abwesenheit die Einladungen zur Musterungen zugestellt, ich weiß nicht genau wielange mein Name noch am Briefkasten stand, das hängt von der Nachmieterin ab.
Was mach ich jetzt am besten, soll ich jetzt einfach Trier als Hauptwohnsitz anmelden, dann wäre das Kieler Amt nicht mehr zuständig oder? Oder droht dann die sogenannte Musterung nach Aktenlage?
Oder doch da anrufen, habe wenig Lust wegen der Musterung 800 Km mit dem Zug zufahren, mach ich mich strafbar wenn ich es nicht tue? Ich würde gerne das Maximum an Zeit herausholen, da ich durch den Studienwechsel erst diesen Oktober ins magische dritte Semester komme.

Prinzipiell hab ich nichts gegen den Zivildienst, nur würde ich gerne nach 2-fachen Umzug jetzt erstmal mein Studium beenden.

Wenn noch Fragen sind bitte fragen, hoffe ich hab die Situation einigermaßen verständlich geschildert, bin etwas aus der Fassung wegen der ganzen Polizeiaktion  Unentschlossen     

vielen Dank für etwaige Hilfe schonmal 
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2009, 21:03:33 von hankle123 » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 9. Dezember 2009, 23:59:15 »

...Nachdem ich ihm die Situation erklärt hatte, dass ich faktisch schon über ein halbs Jahr garnicht mehr da wohne, gab er mir die Telefonnummer einer Sachbearbeiterin des Kieler Kreiswehrersatzamtes und sagte ich soll mir von ihr weitere Anweisungen abholen lassen.

Tja Beamte eben. Aber im Prinzip nett, dass er angerufen hat...

Sollte ich dies nicht tuen drohte er mit wörtlich "sowas ähnlichen wie einer bundesweiten Fahndung" (eigentlich nicht rechtmäßig oder? bin da nicht so informiert).

Es handelt sich letztlich nicht um eine bundesweite Fahndung sondern um eine Aufenthaltsermittlung, da du gegen die Meldegesetze und die Regelungen der Wehrüberwachung verstoßen hast. Das kannst du natürlich ganz leicht umgehen, in dem du das nachholst und dich ordnungsgemäß ummeldest.

Dem KWEA schreibst du, dass du seit xxx nichts mehr von denen gehört hast und wegen eines Studiums nach Trier verzogen bist.

Anscheinend hat das Kreiswehrersatzamt also während meiner Abwesenheit die Einladungen zur Musterungen zugestellt, ich weiß nicht genau wielange mein Name noch am Briefkasten stand, das hängt von der Nachmieterin ab.

Das könnte im Zweifel zwar relativ ungünstig sein, wirksam dürften die Zustellungen letztlich dennoch nicht sein.

Was mach ich jetzt am besten, soll ich jetzt einfach Trier als Hauptwohnsitz anmelden, dann wäre das Kieler Amt nicht mehr zuständig oder?

richtig.

Oder droht dann die sogenannte Musterung nach Aktenlage?

Eher nicht.

Oder doch da anrufen, habe wenig Lust wegen der Musterung 800 Km mit dem Zug zufahren,

Lust hin oder her. Das KWEA müsste die Zugfahrt und ggf. deine Übernachtungskosten bezahlen.

mach ich mich strafbar wenn ich es nicht tue?

Nein, es wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Ich würde gerne das Maximum an Zeit herausholen, da ich durch den Studienwechsel erst diesen Oktober ins magische dritte Semester komme.

diesen Oktober? Oder nächsten!?

Prinzipiell hab ich nichts gegen den Zivildienst, nur würde ich gerne nach 2-fachen Umzug jetzt erstmal mein Studium beenden.

verständlich. Durch den Wechsel der Zuständigkeiten (also nach Trier) würdest du wieder ein paar Wochen gewinnen.

Wenn noch Fragen sind bitte fragen, hoffe ich hab die Situation einigermaßen verständlich geschildert, bin etwas aus der Fassung wegen der ganzen Polizeiaktion  Unentschlossen     

Mach dir da mal keine Sorgen, gibt schlimmeres. Eine Aufenthaltsfeststellung ist spätestens dann nicht mehr nötig, wenn das KWEA deine zutreffende und aktuelle Anschrift kennt.
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scharle
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 26. Mai 2010, 09:45:59 »

Du meine Güte mit Umzügen ist das immer sooooo ein Drama. Ich hab da auch so einiges übersehen, als ich von Hamburg nach Bonn umgezogen bin.

Die haben zwar nicht nach mir gefahndet (*puh*^^) aber bis da die jeweiligen Unterlagen an der richtigen Stelle lagen, vergingen Wochen und Monate ... total mühsam! Es sagt einem ja auch keiner was.
Langsam mahlende Mühlen.
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