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Neuestes Mitglied: Immedosmoop

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Autor Thema: Aktueller Stand, Musterungsformularitäten abschicken ja/nein?  (Gelesen 885 mal)
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« am: 15. Dezember 2010, 14:39:42 »

Hallo!
Ich bin neu hier im Forum und hätte eine dringende Frage, da meine Frist bald abläuft. Folgendes:
Ich habe vor einiger Zeit das Erfassungsschreiben bekommen und nicht darauf reagiert, da darauf stand, dass binnen 14 Tagen ohne Reaktion angenommen wird, dass alle Daten richtig seien. Nun habe ich den Brief mit den ganzen Formularen zum Gesundheitszuständ etc. bekommen, habe allerdings in den Medien mitbekommen, dass zum Juli die Wehrpflicht ausgesetzt wird. In einem andere Thema hier im Forum habe ich gelesen, man solle erstmal abwarten und die genaue Bedingung des neuen Gesetzes in Erfahrung bringen. Leider habe ich dafür nicht mehr genügend zeit, da meine Frist dann abgelaufen ist. Ich möchte unter keinen Umständen irgendwo irgendwelche negative Vermerke oder gar polizeiliche Eintragungen bekommen, da ich später mal etwas in die Richtung machen möchte. Was empfiehlt ihr mir, zu tun?
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svennie
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« Antworten #1 am: 15. Dezember 2010, 16:04:06 »

Leider habe ich dafür nicht mehr genügend zeit, da meine Frist dann abgelaufen ist.

Die Details sind - in groben Zügen - heute bekannt geworden. Ganz gesichert sind die Informationen natürlich erst, wenn das Gesetz verabschiedet is.

Ich möchte unter keinen Umständen irgendwo irgendwelche negative Vermerke oder gar polizeiliche Eintragungen bekommen, da ich später mal etwas in die Richtung machen möchte. Was empfiehlt ihr mir, zu tun?

Ich empfehle dir, erstens deine unberechtigten Ängste zu überwinden und zweitens überhaupt nichts zu tun und dir dadurch das Porto zu sparen.

Das KWEA kann doch nichtmal nachweisen, dass du überhaupt Post bekommen hast. Man wird dir irgendwann noch einmal einen Brief schicken - oder auch nicht. Vielleicht kommt noch eine Ladung zur Musterung, vielleicht auch nicht.

Ich denke, gerade im Hinblick auf deinen Berufswunsch sollte derzeit "Datensparsamkeit" die Devise sein.
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« Antworten #2 am: 15. Dezember 2010, 18:04:14 »

Erstmal danke für deine Antwort!
Diese Schreiben haben eine Intention als ob man unbedingt reagieren müsse, ansonsten geschieht sonstwas...Aber nungut.
Wenn ich jetzt nicht drauf reagiere, dann kommt in meinetwegen 6 Wochen ein neues und in nochmal 6 Wochen ein Musterungstermin. Dann ist lange nicht Juli und ich habe immernoch das Problem.
Muss ich dann zur Musterung?
Ich würde mir meine Frage selbst so beantworten, dass man prinzipiell zur Musterung verpflichtet ist (da ja momentan noch die Wehpflicht gilt) und ich daher dorthin noch einkehren müsste. Daraus würde für mich die Frage entstehen, ob Musterung=Wehrdienst ist(also respektiv eine für den Einzug taugliche Musterung zwangsläufig einen Kriegsdienst bzw. Kriegsersatzdienst mit sich bringt). Denn sollte es so sein, dann würde es bedeuten, jeder, der noch vor Juli wehrdiensttauglich gemustert wurde, muss noch Wehrdienst leisten, inklusive mir.

mfG
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franzl
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« Antworten #3 am: 15. Dezember 2010, 18:12:02 »

Wann du gemustert wirst, hat doch nichts mit einer Einberufung zu tun....

Hast du keine Nachrichten heute bezüglich der Übergangsregelungen gesehen?
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« Antworten #4 am: 15. Dezember 2010, 18:31:26 »

Zutun schon, denn wenn ich nicht gemustert werde, werde ich auch nicht einberufen. Meine Frage war jetzt, ob bei einer wehrdiensttauglichen Musterung im Falle der Einberufung noch vor Juli die 6mon ab Einberufungsdatum Pflicht sind (also das Gesetz für mich noch nicht in Kraft tritt), ob ich gemustert werde, aber nicht einberufen oder die für mich problemloseste Variante, ich weder gemustert noch einberufen werde.
Ich war heute noch nicht Zuhause und infolge dessen noch nicht im Stande, mich gründlich genug über die aktuellen Ereignisse zu informieren.


mfG

//habe jetzt doch mal kurz einen Blick auf Spiegel-Online geworfen: Die Aussetzung beginnt also schon im März. Leider habe ich sonst keine weiteren detailierten informationen gefunden, die meinen oben genannte Frage hinreichend beantworten würde...
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2010, 18:38:30 von Cookie » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 15. Dezember 2010, 18:40:58 »

Zutun schon, denn wenn ich nicht gemustert werde, werde ich auch nicht einberufen.

Das ist schon richtig, nur der Umkehrschluss (wehr (wehrdienstfähig und verfügbar) gemustert wurde, wird auch einberufen) gilt nicht.

Meine Frage war jetzt, ob bei einer wehrdiensttauglichen Musterung im Falle der Einberufung noch vor Juli die 6mon ab Einberufungsdatum Pflicht sind

Wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dann wird sie ausgesetzt. Das hat mit der Musterung nun wirklich nichts zu tun.

also das Gesetz für mich noch nicht in Kraft tritt)

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Wehrpflicht eben gerade nicht ausgesetzt wäre. Und der Gedanke wäre absurd.

ob ich gemustert werde, aber nicht einberufen

Wie schon erwähnt, du siehst Zusammenhänge, die in Wirklichkeit nicht bestehen.

oder die für mich problemloseste Variante, ich weder gemustert noch einberufen werde.

Letzteres wäre insofern "problemloser", als dass du dann die Musterungsprozedur nicht mitmachen musst.

Ich war heute noch nicht Zuhause und infolge dessen noch nicht im Stande, mich gründlich genug über die aktuellen Ereignisse zu informieren.

Dann fang mal an, einmal auf der Startseite von MUSTERUNGSFORUM und dann bei Google News.
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« Antworten #6 am: 16. Dezember 2010, 10:45:50 »

Entschuldige, ich wusste gar nicht, dass es hier sogar eine Mainpage gibt, bin via Google auf das Forum hier gestoßen.
Habe den Bericht gelesen und verstanden. Die bis januar einberufenen sind die letzten, die Wehrdienstpflicht haben. Also lass ich nun Formulare Formulare sein und unternehme nichts, richtig?
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franzl
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« Antworten #7 am: 16. Dezember 2010, 11:57:28 »

Entschuldige, ich wusste gar nicht, dass es hier sogar eine Mainpage gibt, bin via Google auf das Forum hier gestoßen.
Habe den Bericht gelesen und verstanden. Die bis januar einberufenen sind die letzten, die Wehrdienstpflicht haben. Also lass ich nun Formulare Formulare sein und unternehme nichts, richtig?

Das ist nicht richtig. Jeder männliche Deutsche unterliegt nachwievor der Wehrpflicht. Es werden halt nach Januar erst mal keine gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst einberufen.

Was solltest du denn jetzt unternehmen? Wenn du eine Ladung zur Musterung kriegst...dann kannst du verzögern, wenn es dir Spaß macht.
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« Antworten #8 am: 16. Dezember 2010, 14:45:11 »

Jetzt bin ich nochmehr verwirrt.
Was sollte ich denn deiner Meinung nach jetzt machen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen?
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svennie
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« Antworten #9 am: 16. Dezember 2010, 14:58:31 »

Was sollte ich denn deiner Meinung nach jetzt machen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen?

Erstmal nichts und wenn dann ein Muster7ungstermin kommen sollte, dann verzögern so lange es geht.
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